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Diagnose ADHS

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Diagnose von ADHS

Eine ADHS-Diagnose kann einerseits eine Erleichterung für die betroffenen Kinder und Erwachsenen bringen, da mit einem festgestellten Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom die vorhandenen Probleme definiert werden und eine entsprechende Therapie eingeleitet werden kann; andererseits kann die Feststellung eines ADS- bzw. ADHS-Syndroms u. U. auch Anlass für eine frühe regelmäßige Medikamentengabe (häufig: Methylphenidat) sein, die gerade bei Kindern z. T. auch zu unerwünschten Wirkungen führen kann.

Wichtige Aspekte bei der Diagnostik von ADHS

Ein konsequentes Stellen und Sichern der Diagnose ADHS ist dringend erforderlich, um geeignete therapeutische Maßnahmen ergreifen zu können. Wichtig ist es u. a., andere mögliche Krankheiten mit ähnlicher Symptomatik auszuschließen und ein besonderes Augenmerk auf die individuelle Ausprägung der Symptomatik zu richten. Zudem sind die individuellen Umgebungsbedingungen zu analysieren im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf Symptomatik und Schweregrad der Erkrankung. Zu einer umfassenden Diagnostik gehört u. a. auch die Erhebung des Entwicklungsstands und des Intelligenzniveaus sowie eine körperlich-neurologische Untersuchung, die Erhebung eines psychischen Befundes sowie eine Analyse des psychosozialen Hintergrundes.

Wer diagnostiziert ADHS?

Treten bei Kindern bzw. Jugendlichen Auffälligkeiten im Verhalten oder in der Lernleistung auf, so ist erster Ansprechpartner zumeist der betreuende Kinderarzt. Er kennt i. d. R. die Betroffenen und ihre Familien seit längerer Zeit und hat daher auch die Möglichkeit, auffällige Veränderungen frühzeitig zu erkennen und ggf. eine entsprechende Diagnostik und Therapie in die Wege zu leiten. Bei ADHS-Verdacht wird er z. B. abklären, ob die Diagnosekriterien nach DSM-IV (s. u.) erfüllt sind. Eine weiterführende Diagnostik, z. B. im Hinblick auf testpsychologische Untersuchungen, Feststellung assoziierter Störungen, ggf. EEG-Untersuchung etc., wird dann ggf. in Zusammenarbeit mit einem Neurologen/Neuropädiater, einem Kinder- und Jugendpsychiater bzw. –psychotherapeuten o. ä. erfolgen.

Leitlinien zu ADHS/ADS bzw. hyperkinetischen Störungen

Die Beurteilung der Auffälligkeiten im Hinblick auf ein mögliches Aufmerksamkeitsdefizit/-Hyperaktivitätssyndrom beruhen auf den Klassifikationssystemen ICD-10 bzw. DSM-IV, nach denen die Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörungen nach bestimmten Kriterien definiert und eingeordnet werden. Den Europäischen klinischen Leitlinien für hyperkinetische Störungen (European clinical guidelines for hyperkinetic disorder) zufolge können die beiden Konzepte in gestufter Abfolge eingesetzt werden.

Nach dem Klassifikationssystem ICD-10 wird eine Untergliederung im Hinblick auf die Subtypen der sog. hyperkinetischen Störungen vorgenommen. Diese sind Störungen von Aktivität und Aufmerksamkeit (F 90.0), hyperkinetische Störungen mit Störung des Sozialverhaltens (F 90.1) sowie andere hyperkinetische Störungen (F 90.8). Die Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung nach DSM-IV ist untergliedert in vier Subtypen: vorwiegend hyperaktiv-impulsiver Typ, vorwiegend unaufmerksamer Typ („ADS“), kombinierter Typ sowie ADHS, nicht näher bezeichnet. Allen vier Subtypen ist der Schlüssel F 90.0 nach ICD-10 zugeordnet.

Die Arbeitsgemeinschaft ADHS der Kinder- und Jugendärzte e. V. hat zur ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung) bei Kindern und Jugendlichen eine Leitlinie veröffentlicht, die die unterschiedlichen Aspekte berücksichtigt.

Kern- und Hinweissymptome sowie damit einhergehende andere Störungen

Kernsymptome bei ADHS sind demnach Aufmerksamkeitsstörung, Hyperaktivität und Impulsivität. Als Hinweissymptome werden demnach altersvariable Auffälligkeiten aus dem Bereich der Kernsymptome sowie der damit assoziierten Störungen gewertet.

Hinweissymptome sind demnach im Säuglingsalter z. B. lang andauernde Schreiphasen, motorische Unruhe, Misslaunigkeit, ein insgesamt für die Eltern anstrengendes Kind. Im Kleinkind-/Kindergartenalter können als Hinweissymptome u. a. angesehen werden: plan- und rastlose Aktivität, häufige und unvorhersagbare Handlungswechsel, ausgeprägte Trotzreaktionen, mangelnde Regelakzeptanz, vermehrte Unfallgefährdung. Im Grundschulalter zählen zu den Hinweissymptomen z. B.: mangelnde Regelakzeptanz, Stören im Unterricht, wenig Ausdauer, geringe Frustrationstoleranz, Wutanfälle, Lern-Leistungsprobleme, Außenseitertum.

Bei Heranwachsenden können u. a. als Hinweissymptome angesehen werden: Unaufmerksamkeit und „Null-Bock“-Mentalität, Leistungsverweigerung, oppositionell-aggressives Verhalten, erhöhte Risikobereitschaft, geringes Selbstwertgefühl, Hang zu Delinquenz und Drogen etc. Im Erwachsenenalter treten als Hinweissymptome z. B. in den Vordergrund: innere Unruhe, Schusseligkeit, Unbeständigkeit, Ängste und Depressionen, häufigeres Auftreten von Unfällen als in der Normalbevölkerung, Essstörungen.

Der vorwiegend unaufmerksame Typ nach DSM-IV („Träumertyp“) tritt vorwiegend bei Mädchen auf und wird i. d. R. aufgrund der eher unauffälligen Symptome erst später diagnostiziert als der hyperaktive Typ. Hinweissymptome sind z. B.: fehlende Selbstorganisation, Vergesslichkeit, Unpünktlichkeit, Suchtverhalten, Ängste, Depressionen, schlechte Leistungen trotz Anstrengung u. a.

Die mit den Hinweissymptomen einhergehenden weiteren Störungen mit stärkerer Ausprägung können die Prognose verschlechtern und sollten ggf. separat behandelt werden. Hierzu gehören z. B.: aggressive Verhaltensstörungen, Angststörungen, Zwangsstörungen, Lernstörungen/Teilleistungsschwächen, Enuresis (Einnässen) u. a.

Die diagnostischen Verfahren bei ADHS

Im Anamnesegespräch wird die Krankenvorgeschichte bzw. Lebensgeschichte des Patienten beleuchtet. Hieraus wird letztendlich die Diagnose abgeleitet. Zur Anamnese gehören bei ADHS neben der Sozial- auch die Familien- und Eigenanamnese sowie die Erhebung und Analyse der Fremdbeurteilungen des Störungsbildes durch Befragung der Eltern, Erzieher, Lehrer etc.

Der klinische Untersuchungsbefund wiederum setzt sich zusammen aus den Ergebnissen der Ganzkörperuntersuchung (inklusive der Beurteilung des Hör- und Sehvermögens) sowie einer neurologischen und motoskopischen (Bewegungsmerkmale durch Beobachtung erfassenden) Untersuchung, einer Beurteilung des psychischen und geistigen Entwicklungsstands etc. Testpsychologische Untersuchungen können Aufschluss geben über Etnwicklung, Aufmerksamkeit, Intelligenz etc.; hier wird ggf. auch auf zuvor bereits erstellte Befunde aus Frühfördereinrichtungen o. ä. zurückgegriffen.

Die Analyse und Beurteilung des Verhaltens erfolgt anhand von Beobachtungen während der Untersuchungen und der Anamnese. Videoaufnahmen können hier einen zusätzlichen Eindruck vermitteln. Im Rahmen der Anamnese werden für die Erhebung der notwendigen Daten – z. B. zu assoziierten Störungen, Lebensqualität etc.- unterschiedliche Fragebögen eingesetzt, die von Betroffenen, Eltern und/oder Lehrern etc. auszufüllen sind. Zudem gibt es ADHS-spezifische Fragebögen (Selbst- und Fremdbeurteilungsbögen) u. v. m.

Gegegebenenfalls können darüber hinaus auch Blutuntersuchungen und apparative Diagnostik (EEG, bildgebene Verfahren, neurophysiologische Tests) eingesetzt werden, die im Rahmen der Differenzialdiagnose wertvolle Informationen liefern können. Besteht der Verdacht, dass andere Erkrankungen vorliegen, sind entsprechende weiterführende Untersuchungen notwendig.

Letztendlich wird die Diagnose ADHS gestellt, wenn die Diagnosekriterien nach DSM-IV erfüllt sind.

Anke Tennemann

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