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Die meisten Bluthochdruckpatienten nehmen ihre Medikamente ganz selbstverständlich morgens ein. Doch das könnte sich ändern: Die Ergebnisse einer spanischen Studie weisen darauf hin, dass eine simple Änderung des Einnahmezeitpunkts sowohl den Blutdruck senken als auch das kardiovaskuläre Risiko der Betroffenen verringern kann.
Wissenschaftler um Ramón C. Hermid von der Universität Vigo (Spanien) untersuchten 661 Bluthochdruck-Patienten mit chronischer Nierenerkrankung, die ihre blutdrucksenkenden Medikamente entweder – wie allgemein üblich – komplett am Morgen oder mindestens einen Blutdrucksenker am Abend einnahmen. Es wurden regelmäßige Langzeit-Blutdruckmessungen über 48 Stunden durchgeführt. Nach einer Beobachtungsdauer von 5,4 Jahren zeigte sich: Bluthochdruckpatienten, die mindestens eines ihrer Medikament abends einnahmen, wiesen signifikant niedrigere nächtliche Blutdruckwerte auf, als diejenigen, die alle ihre Medikamente morgens einnahmen.
Und nicht nur das: Auch das Risiko für kardiovaskuläre Ereignisse, wie beispielsweise Herzinfarkt, Schlaganfall oder Angina pectoris war relativ um fast 70 Prozent niedriger als das von Patienten, die ihre Arznei morgens schluckten. Beide Effekte hängen zusammen: Jede Absenkung des nächtlichen Blutdruckes um 5 mm Hg war assoziiert mit einem um 14 Prozent niedrigeren Risiko für Herz-Kreislauf-Ereignisse im Beobachtungszeitraum.
Der Blutdruck der meisten Menschen folgt einem natürlichen biologischen Rhythmus. Er steigt morgens rasch an und sinkt nachts deutlich ab. Auch die meisten Hochdruckpatienten zeigen diese rhythmischen Schwankungen. Der Blutdruck einiger Patienten sinkt nachts jedoch nicht: Er bleibt konstant hoch oder steigt sogar noch. Diese Patienten haben ein stark erhöhtes Herzinfarkt- und Schlaganfallrisiko, sie könnten von einer abendlichen Einnahme zumindest eines Teils ihrer Medikation besonders profitieren. Eine Änderung des Einnahmezeitpunkts darf aber keinesfalls eigenmächtig erfolgen, sondern muss mit dem behandelnden Arzt abgesprochen werden.
Quelle: DGK
11.12.11