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Sechs Prozent aller Jugendlichen in Deutschland betroffen

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Borderline-Syndrom

03.02.09.

Das Borderline-Syndrom (Borderline-Persönlichkeitsstörung, BPS)

Unter dem Begriff Borderline-Persönlichkeitsstörung versteht man eine sog. emotional instabile Persönlichkeitsstörung, die zu den meistdiagnostizierten Persönlichkeitsstörungen zählt. Die Bezeichnung „Borderline“ (dt. Grenzlinie) geht darauf zurück, dass man früher dieses Krankheitsbild einordnete zwischen neurotischen und psychotischen Störungen. Heute wird das Borderline-Syndrom als abgrenzbare spezifische Störung betrachtet.

Definition des Borderline-Syndroms

Die WHO (Weltgesundheitsorganisation) ordnet die Borderline-Persönlichkeitsstörung im ICD-10, dem internationalen Klassifikationssystem der Krankheiten, als Unterform der emotional instabilen Persönlichkeitsstörung ein: Neben dem Impulsiven Typus mit mangelnder Impulskontrolle und unberechenbaren Handlungen wird der Borderline-Typus hier – ähnlich wie nach dem Klassifikationssystem DSM-IV – charakterisiert durch starke Beeinträchtigungen des Selbstbildes und des Beziehungsverhaltens.

Die American Psychiatric Association definiert die Borderline-Persönlichkeitsstörung nach dem Klassifikationssystem DSM-IV (Diagnostisches statistisches Manual Psychischer Störungen) als Störungsmuster, das geprägt ist von Instabilität in zwischenmenschlichen Beziehungen, im Selbstbild sowie in den Affekten und von einer starken Impulsivität.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass heute als wesentliches Merkmal der Borderline-Persönlichkeit eine starke Beeinträchtigung der Affektregulation angesehen wird. Zu Letzterer zählen Stress- und Emotionsregulation ebenso wie Stimmungssmodulation und Impulskontrolle.

Auftreten

Die genaue Häufigkeit der Erkrankung bei unterschiedlichen Personengruppen zu benennen ist schwierig, da diese Störung in sehr unterschiedlichen Schweregraden und Ausprägungen auftritt und daher anzunehmen ist, dass die Zahl der diagnostizierten Fälle von der Zahl der tatsächlich erkrankten Personen mehr oder weniger stark abweicht. Repräsentative Untersuchungen stehen aus.

Unterschiedlichen Quellen zufolge wird der Anteil der Betroffenen an der Gesamtbevölkerung auf ca. 1-2 % geschätzt. Betroffene, die eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen, sind überwiegend Frauen (ca. 70 %). Es wird vermutet, dass das Geschlechterverhältnis ausgeglichen ist, betroffene Männer jedoch, da sie eher zur Fremd- als zur Autoaggression tendieren, eher in Kontakt mit der Justiz als mit einem Psychotherapeuten kommen. Der Beginn der Erkrankung wird in der Kindheit/Jugend angesiedelt.

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