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Leitlinien und Behandlungsprogramme in der Praxis: Wie gut sind Patienten mit Diabetes mellitus in Deutschland versorgt?

05.05.08.

2001 hat der Gesetzgeber die Aufnahme strukturierter Behandlungsprogramme (DMPs) in das
Sozialgesetzbuch beschlossen. Hierdurch sollte eine flächendeckende Verbesserung der Versorgung chronisch kranker Menschen erreicht und der finanzielle Nachteil bei den Krankenkassen ausgeglichen werden, die solche Programme den Versicherten anbieten. Die Schaffung struktureller Voraussetzungen hierfür haben die Diabetologen in Deutschland bereits Anfang der 90er Jahre angemahnt. Eine Realisierung wurde jedoch nur teilweise und regional begrenzt durch Strukturverträge erreicht. Erst durch die Veränderung des Risikostrukturausgleichs konnte das Interesse der Kostenträger generiert werden, so dass inzwischen mehr als 2,5 Millionen Diabetiker in die DMPs eingeschrieben sind.

Eine zentrale Forderung bei der Erstellung von DMPs ist das Vorhandensein evidenzbasierter
Behandlungsgrundlagen, die eine Hilfestellung bei relevanten Versorgungsthemen geben sollen. Diese Voraussetzung hat die DDG durch die Erstellung der Leitlinien für die Behandlung des Typ 2 Diabetes mellitus geschaffen. In regional unterschiedlicher Dichte haben sich ca. 1300 diabetologische Schwerpunktpraxen gegründet, die die spezialisierte Versorgungsebene bilden und deren Betreuungsqualität in verschiedenen Einzelprojekten der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigungen nachweisbar ist.

Die Auswertung der Zertifizierungsdaten zu Einrichtungen der DDG hat gezeigt, dass eine normnahe Glykämie (HbA1c unter 7 %) bei 60 % der Typ 2 Diabetiker mit Insulintherapie und 70 % bei denen ohne Insulinbehandlung erreicht wurde. Krankenkassendaten des AOK-Bundesverbandes weisen für einzelne KV-Regionen HbA1c-Verbesserungen um ca. 0,2 % auch bei hausärztlicher Behandlung aus. Der Blutdruck muss stärker in den Fokus der Behandlung rücken. Nach der o. g. Auswertung lag eine unkontrollierte Hypertonie (systolischer RR über 140 und diastolische RR über 90 Torr) bei 46 % der in den Schwerpunktpraxen behandelten Patienten vor. Bei regionaler Analyse der Patientendaten im KV-Bereich Thüringen zeigte sich, dass nach dreijähriger Zugehörigkeit im DMP der Blutdruck lediglich bei 39 % im Zielbereich lag. In weiteren zwei Behandlungsquartalen bei Mitbetreuung in den Schwerpunktpraxen, stieg dieser Anteil der Patienten auf 50 % an.

Seit Einführung der DMPs hat sich die Zahl der Teilnehmer an strukturierten Schulungsprogrammen deutlich erhöht. Ebenso haben ca. 80 % der Patienten die jährliche Augenarztkonsultation wahrgenommen.

Trotz dieser regional nachweisbaren Entwicklungen existiert in Deutschland noch keine ausreichende Versorgung der Menschen mit Diabetes in der Fläche. Vielmehr wird der bisher erreichte Stand durch die Verwerfungen der Vergütung in den Schwerpunktpraxen nach dem EBM 2008 hochgradig gefährdet. Weiterhin fehlt eine klare Aussage zur Fortsetzung der Betreuungsprogramme unter den Bedingungen des Gesundheitsfonds und des morbiditätsbezogenen Risikostrukturausgleichs. Die bisherige DMP-Systematik garantiert aufgrund der fehlenden Risikostratifizierung nicht die spezialisierte Betreuung der besonders gefährdeten Patienten. Auch die von der DDG beim Bundesministerium und dem Bundesversicherungsamt immer wieder angemahnte Evaluierung der DMPs sowie die Einrichtung eines Diabetesregisters auf der Basis der vorhandenen Daten wurden bis heute ignoriert. Auch fehlen Plausibilitätsnachweise für die Richtigkeit der dokumentierten Daten.

Die Deutsche Diabetes-Gesellschaft bietet der Gesundheitspolitik und den Krankenkassen die
fachliche Unterstützung bei der weiteren Verbesserung der Versorgung der Menschen mit Diabetes in Deutschland an. Mit der Erarbeitung des Nationalen Aktionsplanes Diabetes, wie er auf dieser Jahrestagung durch das Nationale Aktionsforum Diabetes (NAFDM) vorgestellt wird, haben die Diabetologen in Deutschland bereits einen entscheidenden Beitrag geleistet. Die Realisierung dieses Planes stellt aber eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung dar.

Quelle: DDG

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