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Kostenübernahme

Die Kosten für eine Kur trägt die Krankenversicherung oder der Rentenversicherungsträger. Welche Behörde für die Kostenübernahme zuständig ist, hängt von der individuellen Lebenssituation des Patienten ab.

Psoriasis
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Kostenübernahme

Psoriasis ist eine chronische Hautkrankheit und Betroffene haben das Recht, alle vier Jahre eine Kur in einer stationären Einrichtung in Anspruch zu nehmen. In der Regel dauert eine Kur etwa drei Wochen. Sind die Symptome besonders schwerwiegend, kann der Arzt jedoch auch eine Kur von vier bis sechs Wochen anordnen. Ebenso kann in besonderen Härtefällen eine nächste Kur auch schon nach drei Jahren in Anspruch genommen werden.

Die Kosten für eine Kur trägt die Krankenversicherung oder der Rentenversicherungsträger. Welche Behörde für die Kostenübernahme zuständig ist, hängt von der individuellen Lebenssituation des Patienten ab. Privatversicherte erhalten in der Regel einen Tagessatz pro Kurtag, der die tatsächlichen Kosten in der Regel abdeckt. Sie rechnen direkt mit der Kurklinik ab. Rentner erhalten die Kosten von der Krankenversicherung erstattet, Arbeitnehmer beantragen die Kostenübernahme beim Rentenversicherungsträger. Das Verfahren zur Beantragung einer Kur ist relativ einfach.

Der behandelnde Arzt verordnet die Kur, indem er die Notwendigkeit bescheinigt. Hierbei kann er eine ambulante Kur, aber auch eine stationäre Kur befürworten – in der Regel werden stationäre Kuraufenthalte angeordnet, da der Patient während eines stationären Aufenthaltes tatsächlich eine ganzheitliche Betreuung und Behandlung erfährt. Der Arzt kann auch den Kurort und die Einrichtung vorschlagen sowie die Dauer der Kur, die er für notwendig hält. Die Unterlagen werden bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht. Eine unabhängige Institution überprüft den Antrag und kann ihn befürworten oder ablehnen – in der Regel ist hier der medizinische Dienst zuständig. Unter Umständen kann es vorkommen, dass der Patient sich im Rahmen dieses Verfahrens persönlich beim medizinischen Dienst vorstellen muss. In den meisten Fällen jedoch genügen hier die schriftlichen Unterlagen des behandelnden Arztes.

Sobald die Kur bewilligt wurde, wird der Termin festgelegt, die Einrichtung wird gewählt und die Anmeldung in der Einrichtung wird durchgeführt.
Die Kostenübernahme beträgt bei gesetzlich Versicherten im Rahmen einer stationären Kur 85 Prozent der Kosten, die sich allerdings rein auf die Kosten für die Kurmittel beziehen. Für Unterkunft und Verpflegung wird ein Zuschuss gewährt. In der Regel ist ein Eigenanteil von 10,00 Euro pro Tag zu leisten, jedoch für höchstens 28 Tage pro Kalenderjahr. Geringverdiener können sich vom Eigenanteil befreien lassen. Wird eine Anschlussbehandlung notwendig und fällt diese in das gleiche Kalenderjahr, ist kein Eigenanteil mehr zu leisten. Privatversicherte haben grundsätzlich keinen Eigenanteil zu leisten.

Eine Kur am toten Meer wird gegebenenfalls ebenfalls von den Trägern übernommen, das Antragsverfahren ist das Gleiche. Allerdings erfolgt hier bei gesetzlich Versicherten grundsätzlich eine Begutachtung des Patienten durch den medizinischen Dienst der Krankenkasse und es müssen mindestens zwei Kuren in der Vergangenheit in Deutschland stattgefunden haben, die jedoch nicht den gewünschten Erfolg brachten. Betroffene sollten im Rahmen einer Begutachtung durch den medizinischen Dienst darauf achten, dass sie von einem Dermatologen untersucht werden.

Monika Celik

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