Wer sich vor einer Fernreise vorbeugend impfen lassen möchte oder vor Aufnahme einer neuen Sportart auf seine Tauglichkeit untersuchen lässt, beansprucht Individuelle Gesundheitsleistungen, kurz "IGeL". Diese Leistungen bezahlen die Krankenkassen nicht, die Kosten müssen die Patienten selbst tragen.
Eine Bescheinigung des Arztes wird künftig darüber Auskunft geben, dass sich Arzt und Patient über die weitere Therapie verständigt haben und ein vom Gesetzgeber gefordertes therapiegerechtes Verhalten des Patienten vorliegt. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Köln.
Positive Bilanz nach den ersten Erfahrungen zieht die Parlamentarische Staatssekretärin Marion Caspers-Merk: „Die uns vorliegenden Zahlen zeigen:
Mit der Gesundheitsreform haben wir die Weichen für die hausarztzentrierte Versorgung richtig gestellt. Die hausärztliche Versorgung läuft gut an. Fast
6 Mio. Versicherte nehmen an der von ihrer Krankenkasse angebotenen spezifischen hausärztlichen Versorgung teil.
Tätowierungen und Piercings können schädlich für die Gesundheit sein. Darauf weisen die gesetzliche Kranken- und Unfallversicherung im Rahmen ihrer Präventionskampagne Haut hin. Ein Tattoo auf dem Steißbein oder ein Bauchnabelpiercing mögen für manchen zwar schön aussehen, können die Haut und den Körper jedoch krank machen.
Die Krankenversicherungen müssen in bestimmten Fällen auch dann die Kosten für ein Arzneimittel tragen, wenn es außerhalb seines therapeutischen Zulassungsgebietes eingesetzt wird („Off-Label-Use“). Das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die Kasse die Kosten bei Off-Label-Use zu tragen hat, wenn die Wirksamkeit des Arzneimittels wissenschaftlich belegt ist (Az.: L 5 KR 144/03).
Mit einhelliger Zustimmung der Länder hat das Bundesministerium für Gesundheit festgelegt, in welchen Ländern und Regionen Feldtests mit der elektronischen Gesundheitskarte starten sollen. Es sind: Baden- Württemberg (Heilbronn), Bayern (Ingolstadt), Bremen (Bremen), Niedersachsen (Wolfsburg), Nordrhein-Westfalen (Bochum/Essen), Rheinland-Pfalz (Trier), Sachsen (Löbau/ Zittau) und Schleswig-Holstein (Flensburg).
Niesen, Husten, gerötete Augen – was nach einer relativ harmlosen Erkältung klingt, kann weit schlimmere Ursachen haben. Die Hausstauballergie gehört noch immer zu den am häufigsten unterschätzten Krankheiten. Sie wird nicht ernst genommen, weil die Symptome außerhalb der mit Allergenen belasteten Zonen, vor allem dem Bett, schnell abklingen. Je früher die Krankheit erkannt wird, umso eher können Beschwerden gelindert und Spätfolgen, im schlimmsten Falle chronisches Asthma, verhindert werden. Ein kurzer, aus fünf Fragen bestehender Test kann helfen, das persönliche Hausstauballergie- Risiko einzuschätzen.
In Deutschland leiden rund 29 Millionen Patienten unter Allergien - und seit Jahrzehnten werden es ständig mehr. Aktuelle Daten zeigen, dass von den 3- bis 17-jährigen in Deutschland sogar schon mehr als 40 Prozent betroffen sind. Dennoch soll durch eine erneute Reform im System der Gesetzlichen Krankenkassen nun ausgerechnet im Bereich der Diagnostik von Allergien massiv gespart werden, kritisiert der Deutsche Allergie- und Asthmabund (DAAB) in Mönchengladbach.
Gütersloh – Patienten mit schlechtem Gesundheitszustand gehen seit Einführung der Praxisgebühr seltener zum Arzt. Das verdeutlicht der aktuelle Gesundheitsmonitor der Bertelsmann Stiftung. Im Vergleich zum Durchschnitt haben die Befragten, die ihren Gesundheitszustand als „schlecht“ bezeichnen, die Häufigkeit ihrer Arztbesuche am stärksten reduziert: Von 2003 bis 2005 sank die Zahl um rund ein Drittel, von durchschnittlich 23 Besuchen auf 16. „Hier besteht die Gefahr, dass die Patienten auch auf wichtige Arztbesuche verzichten“, sagt Jan Böcken von der Bertelsmann Stiftung.
Das Persönliche Budget wird zum 1. Januar 2008 auch in der gesetzlichen Unfallversicherung eingeführt. Auf Antrag können Versicherte dann statt einer Sachleistung zur Rehabilitation eine Geldleistung erhalten, mit der sie ihre Unterstützung selbst bezahlen. Darauf weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in Berlin hin.
In Deutschland sind fast 20 Millionen Menschen an einem allergischen Schnupfen (allergische Rhinitis, Heuschnupfen) erkrankt. Aber nur jeder Zweite lässt die Allergie ärztlich behandeln, nur ein Viertel der Betroffenen gelangt zu einem Facharzt und nur jeder zehnte Heuschnupfenpatient erhält eine spezifische Immuntherapie (SIT), schätzt der Ärzteverband Deutscher Allergologen (ÄDA).
Die Homöopathie (griech.: „homoion“ = ähnlich, „pathos“ = Leiden) wurde begründet durch den deutschen Arzt C. F. Samuel Hahnemann (1755-1843), der den Kerngedanken „Similia similibus curentur“ (lat.: Ähnliches werde durch Ähnliches geheilt), der bereits Hippokrates (ca. 460-370 v. Chr.) als Heilprinzip bekannt war, in eine eigene Therapiemethode umsetzte. Hahnemann richtete sich mit seiner auf dem Ähnlichkeitsgesetz beruhenden Heilkunst, der Homöopathie, gegen die von ihm als Allopathie bezeichneten Therapieverfahren, die entsprechend dem Gegensatzprinzip Symptome mit zum Teil drastischen Gegenmitteln behandelten (Aderlass, Schröpfen, Verabreichung toxischer Substanzen etc.), die den Patienten oftmals eher gefährdeten als heilten.
Zum 1. Januar wird die neue Chroniker-Richtline wirksam. Wer chronisch erkrankt und deshalb bei den Zuzahlungen von der halbierten Belastungsgrenze (1% statt 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt) profitieren will, muss künftig nachweisen, dass er sich vor der Erkrankung über die relevanten Vorsorgeuntersuchungen hat beraten lassen.
Einem Patienten mit gesetzlicher Krankenversicherung, für dessen lebensbedrohliche Krankheit eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Behandlung nicht zur Verfügung steht, darf nicht von der Leistung einer von ihm gewählten, ärztlich angewandten Behandlungsmethode (z. B. Bioresonanztherapie) ausgeschlossen werden, wenn eine nicht entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder eine spürbar positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht. Damit hat das Bundesverfassungsgericht erstmals die Leistungspflicht von gesetzlichen Krankenversicherungen unter bestimmten Voraussetzungen auch für Leistungen festgestellt, die medizinisch nicht anerkannt sind