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Patienteninformationen
Alles über Krankenkassen
Ab dem 35. Lebensjahr steht jedem gesetzlich Krankenversicherten alle zwei Jahre der kostenlose Check-up 35 zu. Viele spüren in diesem Alter aber noch keinerlei Gesundheitsprobleme und lassen ihren Anspruch ungenutzt. Dabei erleben erfahrene Hausärzte auch bei jungen Patienten immer wieder Überraschungen, wie erhöhte Cholesterin- oder Blutdruckwerte:
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Diabetes-Ärzte und Patienten werfen den Krankenkassen vor, eine effektive Behandlung der Zuckerkrankheit mit einer Insulinpumpe unnötig zu erschweren. Die Pumpe, ein halbautomatisches System zur kontinuierlichen Gabe von Insulin, kann verordnet werden, wenn sich der Diabetes mit der üblichen Spritzenbehandlung nicht ausreichend einstellen lässt.
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Positive Bilanz nach den ersten Erfahrungen zieht die Parlamentarische Staatssekretärin Marion Caspers-Merk: „Die uns vorliegenden Zahlen zeigen:
Mit der Gesundheitsreform haben wir die Weichen für die hausarztzentrierte Versorgung richtig gestellt. Die hausärztliche Versorgung läuft gut an. Fast
6 Mio. Versicherte nehmen an der von ihrer Krankenkasse angebotenen spezifischen hausärztlichen Versorgung teil.
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Der Vorstand des Deutschen Diabetiker Bundes (DDB) kritisiert den am 22. Februar 2008 verkündeten Vorschlag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zum Umgang mit Analoginsulinen für Typ 1 Diabetiker. Die modernen Insuline, die den Betroffenen Therapiefreiheit für einen ungestörten Tagesablauf gewähren und deshalb längst internationaler Standard sind, sollen nur noch den Patienten verschrieben werden, die sie derzeit einsetzen.
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Menschen, die sich nur wenig bewegen und unter Übergewicht leiden, sollten ihren Arzt in der nächsten Sprechstunde darum bitten, den Blutzuckerwert zu überprüfen. Zur Bestimmung des Blutzuckerspiegels genügt schon ein Tropfen Blut. Diese Laboruntersuchung ist Bestandteil des Check-up 35, den die gesetzlichen Krankenkassen alle zwei Jahre ihren Versicherten kostenlos anbieten, die das 35. Lebensjahr vollendet haben.
Artikel Diabetes frühzeitig erkennen Weiterlesen ...
Die (fast) gute Nachricht vorab: Nach jahrelangem Ringen und mehrfacher Verschiebung entschied der zuständige Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im April 2006, dass gesetzlich Versicherte ab sofort einen Anspruch auf Kostenübernahme einer Akupunkturbehandlung haben. Allerdings ist die Erstattung ausdrücklich nur für die Indikation chronischer Schmerz im Rücken oder der Knie beschränkt - und zwar von Ärzten mit Zusatzausbildung als Teil einer umfassenden Schmerztherapie. Patienten mit Kopfschmerzen, Hüft- oder Ellbogenbeschwerden müssen die Nadeltherapie dagegen selbst zahlen.
Artikel Akupunktur: Feine Nadeln, starke Wirkung Weiterlesen ...
Die Krankenversicherungen müssen in bestimmten Fällen auch dann die Kosten für ein Arzneimittel tragen, wenn es außerhalb seines therapeutischen Zulassungsgebietes eingesetzt wird („Off-Label-Use“). Das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die Kasse die Kosten bei Off-Label-Use zu tragen hat, wenn die Wirksamkeit des Arzneimittels wissenschaftlich belegt ist (Az.: L 5 KR 144/03).
Artikel Kasse muss zahlen, wenn Wirksamkeit belegt ist Weiterlesen ...
Mit einhelliger Zustimmung der Länder hat das Bundesministerium für Gesundheit festgelegt, in welchen Ländern und Regionen Feldtests mit der elektronischen Gesundheitskarte starten sollen. Es sind: Baden- Württemberg (Heilbronn), Bayern (Ingolstadt), Bremen (Bremen), Niedersachsen (Wolfsburg), Nordrhein-Westfalen (Bochum/Essen), Rheinland-Pfalz (Trier), Sachsen (Löbau/ Zittau) und Schleswig-Holstein (Flensburg).
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Gütersloh – Patienten mit schlechtem Gesundheitszustand gehen seit Einführung der Praxisgebühr seltener zum Arzt. Das verdeutlicht der aktuelle Gesundheitsmonitor der Bertelsmann Stiftung. Im Vergleich zum Durchschnitt haben die Befragten, die ihren Gesundheitszustand als „schlecht“ bezeichnen, die Häufigkeit ihrer Arztbesuche am stärksten reduziert: Von 2003 bis 2005 sank die Zahl um rund ein Drittel, von durchschnittlich 23 Besuchen auf 16. „Hier besteht die Gefahr, dass die Patienten auch auf wichtige Arztbesuche verzichten“, sagt Jan Böcken von der Bertelsmann Stiftung.
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»Patienten tragen ihre Insulinpumpe nicht, weil sie diese chic finden, sondern weil sie Vorteile hat.« Das sagte Dr. med. Jens Kröger, Facharzt für Innere Medizin und Diabetologe am Diabeteszentrum Hamburg Bergedorf. Durch die Pumpentherapie könne der natürliche Insulinbedarf des Körpers am besten nachgeahmt werden.
Artikel Genehmigt? Leben mit der Insulinpumpe Weiterlesen ...
Bei Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2, die an einem strukturierten Behandlungsprogramm teilnehmen, gibt es deutlich weniger Todesfälle als bei Patienten, die nicht in ein solches Programm eingeschrieben sind. Das belegen Ergebnisse der bundesweit ersten kontrollierten Studie zum Vergleich zwischen DMP-Teilnehmern und Patienten in der Regelversorgung.
Artikel ELSID-Studie: Diabetiker im DMP leben länger Weiterlesen ...
M.O.B.I.L.I.S. wurde aktuell mit dem Gesundheitspreis 2006 der Stiftung RUFZEICHEN GESUNDHEIT! ausgezeichnet. Verliehen wird der mit 25.000 Euro dotierte Preis für herausragende Leistungen im deutschen Gesundheitswesen, die sich dem Problemfeld Metabolisches Syndrom widmen. Konzeption und nachgewiesene Erfolge des bundesweit einmaligen Programms der Uniklinik Freiburg und der Deutschen Sporthochschule Köln überzeugten die Exper-tenjury der Stiftung. Die M.O.B.I.L.I.S.-Initiatoren, Professor Dr. Aloys Berg aus Freiburg und Professor Dr. Hans-Georg Predel aus Köln, nahmen die hochrangige Auszeichnung in Baierbrunn bei München entgegen.
Artikel Stiftung RUFZEICHEN GESUNDHEIT! zeichnet Schulungsprogramm für stark übergewichtige Erwachsene aus Weiterlesen ...
Der Begriff stammt aus dem Englischen und bedeutet soviel wie „Krankheits-Verwaltungs- Programm“. Es wurde entwickelt um die Behandlung von ausgewählten chronischen Erkrankungen qualitativ zu verbessern und die Zusammenarbeit von Ärzten, Krankenhäusern, Therapeuten, Reha-Einrichtungen und sonstigen medizinische Institutionen aufeinander abzustimmen.
Artikel DMP – Das Disease Management-Program Weiterlesen ...
Einem Patienten mit gesetzlicher Krankenversicherung, für dessen lebensbedrohliche Krankheit eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Behandlung nicht zur Verfügung steht, darf nicht von der Leistung einer von ihm gewählten, ärztlich angewandten Behandlungsmethode (z. B. Bioresonanztherapie) ausgeschlossen werden, wenn eine nicht entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder eine spürbar positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht. Damit hat das Bundesverfassungsgericht erstmals die Leistungspflicht von gesetzlichen Krankenversicherungen unter bestimmten Voraussetzungen auch für Leistungen festgestellt, die medizinisch nicht anerkannt sind
Artikel Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung bei neuen Behandlungsmethoden - „Bioresonanztherapie“ Weiterlesen ...
Viele Männer sind Vorsorgemuffel. Dabei ist die Chance auf Heilung einer Krankheit umso größer, je früher sie erkannt wird. "Ein Teil der Darmkrebstodesfälle in Deutschland etwa könnte verhindert werden, wenn die Betroffenen rechtzeitig zur Vorsorge gingen", sagt Dr. Katja Matthias
Artikel Vorsorge ist wichtig – auch für Männer Weiterlesen ...