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Leukämie und Lymphome

Bei einer Erkrankung an Leukämie, im Volksmund Blutkrebs, wird der Entwicklungsprozess der weißen Blutkörperchen unterbrochen. Ort der Erkrankung ist das Knochenmark, wo das Blut gebildet wird.

Leukämie & Lymphome
© IStock - Ridofranz

Leukämien und Lymphome: Das leistet die Rehabilitation

Eine Rehabilitation ist für viele an Krebs Erkrankte eine sinnvolle Sache, um in den Alltag und das normale Leben zurückfinden. Auch Menschen, die an einer Leukämie erkrankt sind, können eine Rehabilitation absolvieren.

So steht es Leukämiepatienten zu, im Rahmen einer Rehabilitation wieder zu Kräften zu kommen, betont der Krebsinformationsdienst. Denn nach der Therapie können sowohl körperliche als auch psychologische Belastungen weiterhin vorhanden sein.

Die Deutsche Rentenversicherung nennt verschiedene Funktionseinschränkungen von Leukämiepatienten, die eine Rehabilitation notwendig machen. Wer beispielsweise eine Strahlentherapie erhalten hat, kann neben Auswirkungen auf einzelne Organe (wie Herz oder Lunge) auch körperlich weniger belastbar sein und ein gestörtes Immunsystem aufweisen. Ein langer Krankheitsverlauf, vor allem, wenn man über längere Zeit bettlägerig und wenig mobil gewesen ist, kann zudem zum Abbau von Muskelgewebe und zu einem allgemeinen Kräfteverfall führen. Immuntherapien können ebenfalls das allgemeine Wohlbefinden beeinträchtigen: Die Patienten leiden oft unter Fieber und sind auch psychisch angegriffen.

Individuelle Maßnahmen

Nach einer Knochenmark- oder Stammzelltransplantation kann es zu Funktionseinschränkungen kommen, beispielsweise zu der chronischen Graft-versus-Host-Reaktion, einem reduzierten Allgemeinbefinden und einer Infektanfälligkeit, wenn das Immunsystem für die Transplantation „heruntergefahren“ wurde. Weitere Probleme, mit denen Leukämiepatienten mitunter zu kämpfen haben, sind Schleimhautentzündungen, Durchfall und Hautveränderungen.

In einer Rehabilitation werden den Patienten auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte Maßnahmen angeboten, beispielsweise Ergotherapie, um die körperliche Funktionstüchtigkeit im Alltag wiederzuerlangen, aber auch weitere Angebote wie psychoonkologische und sozialrechtliche Beratung, Sport oder Ernährungsberatung. Selbstverständlich wird auch die medizinische Therapie fortgeführt.

Berufliche oder soziale Probleme

Die soziale Isolation durch Rückzug, Partnerprobleme und Depressionen erfordert zusätzliche soziale Hilfestellungen über den üblichen Standard hinaus, besonders in Form von Hilfen und Beratung bei der Reintegration in Familie, Nachbarschaft, Freundeskreis und Beruf. Die Rehabilitation koordiniert Versorgungssysteme und verschafft Zugang zu unterstützenden, persönlichen, gesellschaftlichen, sozialen und materiellen Systemen, gibt Informationen und Hinweise oder vermittelt an zuständige Stellen. Dies sollte im Wesentlichen durch eine Sozialarbeiterin bzw. einen Sozialarbeiter erfolgen, der Erfahrung mit Patienten mit hämatologischen Tumoren oder Knochenmarktransplantation hat.

Folgende Themen können in diesem Zusammenhang bearbeitet werden:

  • Einzelgespräch zur Feststellung der persönlichen und beruflichen Situation
  • Information über sozialrechtliche Möglichkeiten
  • Beratung hinsichtlich der Möglichkeiten zur Teilhabe am Erwerbsleben
  • Praktische Hilfe im Umgang mit Behörden (Antragstellung für Schwerbehindertenausweise usw.)
  • Beratung zum Schwerbehindertenrecht (Kündigungsschutz, steuerliche Vergünstigungen usw.)
  • Fragen zur Sozialversicherung (Krankenkassenleistung, Krankengeld, Rentengeld, Leistungen der Arbeitsverwaltung)
  • Pflege und Haushaltsfragen (Wohngeld, Sozialhilfe)
  • Ablauf und Dauer der Rehabilitation

    Wenn Patienten an einer akuten Leukämie erkrankt sind oder eine Stammzelltransplantation hinter sich haben, findet die Rehabilitation oft direkt im Anschluss an die Therapie statt, so der Krebsinformationsdienst. Hingegen sollten an einer chronischen Leukämie Erkrankte mit ihrem Arzt abklären, ob und wann eine Rehabilitation sinnvoll und möglich ist. I. d. R. dauert eine Reha-Maßnahme drei Wochen. Sie kann stationär oder ambulant stattfinden.

    Wunsch- und Wahlrecht

    Wichtig ist die Auswahl einer geeigneten Klinik, für die die Patienten ein Wunsch- und Wahlrecht haben. So heißt es im § 9 SGB IX Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten: „Bei der Entscheidung über die Leistungen und bei der Ausführung der Leistungen zur Teilhabe wird berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten entsprochen. Dabei wird auch auf die persönliche Lebenssituation, das Alter, das Geschlecht, die Familie sowie die religiösen und weltanschaulichen Bedürfnisse der Leistungsberechtigten Rücksicht genommen.“ Getragen wird die Rehamaßnahme von den gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherungen, ggf. auch von der privaten Krankenversicherung. Die Träger müssen daher auch die angegebene Klinik genehmigen – wenn sie dies nicht tun sollten, können Betroffene Widerspruch einreichen und auf ihr Wunsch- und Wahlrecht hinweisen.

    Zusammenfassung

    Mittels einer onkologischen Rehabilitation können heutzutage die meisten Probleme angegangen und positiv beeinflusst werden. Dies kann aber nur erreicht werden, wenn die Maßnahme in einer spezialisierten onkologischen Fachklinik erfolgt, die über ausreichend Erfahrungen mit Patienten mit hämatologischen Tumorerkrankungen verfügt und auch die aufwendige medizinische Versorgung von knochenmarktransplantierten Patienten übernehmen kann. Hierzu ist nicht nur eine umfassende ärztliche Vorkenntnis und Erfahrung unabdingbar, sondern auch ein interdisziplinäres Reha-Team bestehend aus Hämatoonkologen, Psychoonkologen, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Ernährungsberatern und Sozialarbeitern.

    Quelle: Befund Krebs 1/2015

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