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Segen für Lungenkrebspatienten

26.04.06.

Ärztin mit Patient am Tomografen

Siemens

PET-Diagnostik jetzt auch in Deutschland positiv beurteilt

Berlin (ots)– Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Dezember 2005 endlich zur Positronen-Emissions-Tomographie (PET) entschieden: Die PET wurde für die Diagnostik des nichtkleinzelligen Bronchialkarzinoms (Lungenkrebs) erstmals positiv beurteilt. Damit ist die PET als ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich gemäß § 137 c SGB V bestätigt worden. Zu anderen Krebsarten wurde bislang nicht entschieden. Der Beschluss bezieht sich auf die stationäre Versorgung, der ambulante Bereich bleibt noch außen vor.

Die PET erkennt den Stoffwechsel von Tumorzellen und kann den Krebs damit frühzeitig und präzise lokalisieren. So werden wirksame und maßgeschneiderte Therapien ermöglicht. Auch der Gemeinsame Bundesausschuss hat dies nach Jahren des Zögerns erkannt. Profitieren von dieser Entscheidung können allerdings nur Patienten mit nicht-kleinzelligem Lungenkrebs. Die Erstattung anderer Indikationen, z. B. Brust- oder Leberkrebs, bleibt noch immer Privatversicherten vorbehalten.

Das Votum des G-BA gilt vorerst nur für den stationären Bereich – Untersuchungen mit PET im ambulanten Sektor können somit auch weiterhin nicht über die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) abgerechnet werden. Dabei belegen Studienergebnisse schon seit langem die Wirtschaftlichkeit dieser Diagnosemethode besonders im ambulanten Gesundheitswesen. Prof. Wolfgang Mohnike, Vorsitzender des PET e. V., bestätigt: „Die PET ist für viele Krebsindikationen und vor allem in der ambulanten Untersuchung das Beste, was wir derzeit haben.“ Trotz dieses ersten positiven Entscheids bleibt Deutschland im internationalen Vergleich bei der PET-Diagnostik Schlusslicht. Zum Vergleich: In Frankreich wurden kürzlich 40 neue PET-Geräte installiert, in England sind weitere 20 geplant. Die sozialen Gesundheitssysteme der europäischen Länder und der USA erstatten diese Untersuchungsmethode seit langem. Aber auch hierzulande gibt es einen Lichtblick für den ambulanten Bereich: Wie die aktuelle Entwicklung zeigt, sehen sich die Gesetzlichen Krankenkassen zunehmend gezwungen, in Einzelfällen die Kosten einer ambulanten PET-Untersuchung doch zu übernehmen.

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