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Über therapiegerechtes Verhalten können Patient und Arzt nur gemeinsam entscheiden

Eine Bescheinigung des Arztes wird künftig darüber Auskunft geben, dass sich Arzt und Patient über die weitere Therapie verständigt haben und ein vom Gesetzgeber gefordertes therapiegerechtes Verhalten des Patienten vorliegt. ...

 

Neue Freiwillige Selbstkontrolle der Pharmazeutischen Industrie

Zum 1. Januar 2008 hat der neu gegründete Verein "Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen e.V." (AKG) - Selbstkontrolle der pharmazeutischen Industrie seine Arbeit aufgenommen. In dieser Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle ...

 

Was ändert sich zum 1. Januar 2008 - Neue Chroniker-Regelung und mehr

Zum 1. Januar wird die neue Chroniker-Richtline wirksam. Wer chronisch erkrankt und deshalb bei den Zuzahlungen von der halbierten Belastungsgrenze (1% statt 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt) profitieren will, ...

 

Persönliches Budget gilt ab 2008 auch in der gesetzlichen Unfallversicherung

Das Persönliche Budget wird zum 1. Januar 2008 auch in der gesetzlichen Unfallversicherung eingeführt. Auf Antrag können Versicherte dann statt einer Sachleistung zur Rehabilitation eine Geldleistung erhalten, mit der sie ...

 

Krankenkassen müssen medizinisch notwendige Kuren für Mütter bewilligen

Mit der Gesundheitsreform, die am 1. April 2007 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber die stationären Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter gestärkt. Sie sind jetzt Pflichtleistungen der Krankenkassen. ...

 

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Kasse muss zahlen, wenn Wirksamkeit belegt ist

19.06.06.

Die Krankenversicherungen müssen in bestimmten Fällen auch dann die Kosten für ein Arzneimittel tragen, wenn es außerhalb seines therapeutischen Zulassungsgebietes eingesetzt wird („Off-Label-Use“). Das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die Kasse die Kosten bei Off-Label-Use zu tragen hat, wenn die Wirksamkeit des Arzneimittels wissenschaftlich belegt ist (Az.: L 5 KR 144/03).

„Mit dieser Entscheidung hat das LSG die bisherigen Grenzen des Off-Label-Use gesprengt“, stellt Rechtsanwalt Andreas Jede fest. Der Vertrauensanwalt der Stiftung Gesundheit verweist darauf, dass nach diesem Urteil auch Dauererkrankungen (im hier ausgeurteilten Fall: Restless-Legs-Syndrom), die den Patienten nachhaltig bei seinen Alltagsaktivitäten behindern und zumindest teilweise vom gesellschaftlichen Leben ausschließen, zum Off-Label-Use berechtigen.

„Es ist schon eine Sensation, dass nach diesem Urteil die veröffentlichten Studienergebnisse für den Nachweis der Wirksamkeit der Therapie noch nicht den Prüfkriterien der Zulassungsbehörden entsprechen müssen und damit endlich der Patient schneller die Vorteile des ärztlichen Fortschrittes in Anspruch nehmen kann.“ Bislang finanzierten Krankenkassen Therapien mit Off-Label-Use- Medikamenten nur im Ausnahmefall und unter der Voraussetzung, dass es um die Behandlung einer schwerwiegenden Erkrankung geht, für die keine andere Therapie verfügbar ist, und wenn aufgrund der Datengrundlage Aussicht besteht, dass mit dem Präparat ein Behandlungserfolg erzielt werden kann.

Bei Fragen zum Medizin- oder Sozialrecht bietet das Medizinrechts-Beratungsnetz eine kostenlose juristische Erstberatung durch die Vertrauensanwälte der Stiftung Gesundheit. Beratungsscheine können unter der gebührenfreien Rufnummer 08 00/0 73 24 83 angefordert werden. Weitere Informationen sowie das Verzeichnis der Vertrauensanwälte finden Sie unter www.medizinrechts-beratungsnetz.de.

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