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Eine Ohnmacht bei Kindern und insbesondere Jugendlichen ist in den meisten Fällen harmlos. Trotzdem sollten Eltern einige Verhaltensregeln beachten, empfiehlt Monika Niehaus vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ): Sollte sich das Kind bei einer drohenden Ohnmacht hinlegen oder – falls dies nicht möglich ist – hinsetzen, die Arme auf den Beinen aufstützen und den Kopf nach vorne beugen. Enge Kleidungsstücke sollten gelockert, das Gesicht mit einem kühlen feuchten Waschlappen abgewischt werden. “Ist das Kind bereits in Ohnmacht gefallen, sollten die Beine hochgelagert werden”, rät Niehaus.
Eine Ohnmacht hängt oft mit dem Vagusnerv zusammen: Wird er stimuliert, verlangsamt sich der Herzschlag und erweitern sich die Blutgefäße, sodass die Blutversorgung des Gehirns abnimmt. “Schmerzen oder emotionaler Stress können beispielsweise für eine Aktivierung des Nervs verantwortlich sein”, erklärt Niehaus. Eine ähnliche Wirkung habe der Abfall des Blutdrucks, wenn ein Kind lange gestanden habe oder von einer sitzenden Position in eine stehende wechsele. Auch überhitzte Räume mit vielen Menschen und schlechter Luft begünstigten Schwindelanfälle.
Quelle: dapd
04.02.12