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Parkinson

Bei der Parkinson-Krankheit handelt es sich um eine Erkrankung des Nervensystems, die langsam fortschreitet. Verursacht werden die typischen Parkinson-Symptome durch eine Störung in einem kleinen, eng begrenzten Gebiet tief im Inneren des Gehirns, der sogenannten „schwarzen Substanz“.

Parkinson
© Chinnapong

Fahrtauglichkeit von Parkinson-Patienten

Immer wieder melden sich Parkinson-Patienten in derGeschäftsstelle der Deutsche Parkinson Vereinigung Bundesverband e. V., die entweder im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle oder aber durch ihre Verwicklung in einen Verkehrsunfall mit der Frage nach ihrer Fahrtauglichkeit konfrontiert werden. Viele dieser Patienten sind seit Jahrzehnten Teilnehmer am öffentlichen Straßenverkehr und reagieren z. T. empört, wenn im Hinblick auf ihre persönliche Erkrankung seitens der Behörden die Fahrtauglichkeit in Frage gestellt wird.

Führer von PKW und Motorrad werden anders beurteilt als LKW- und Taxifahrer, bei denen strengere Richtlinien gelten. Den Inhabern der Führerscheingruppe II (LKW, Bus, Taxi) wird in der Regel bei einem vorliegenden Parkinson-Syndrom die Fahrerlaubnis für diese Fahrerlaubnisklasse nicht belassen. Bei Inhabern der Führerscheingruppe I (PKW-Privatnutzer) kann unter bestimmten Umständen die Fahrerlaubnis belassen werden. Dies ist möglich, wenn das Reaktionsvermögen in Belastungssituationen ausreichend ist und keine zusätzlichen kognitiven Beeinträchtigungen bzw. psychopatische Auffälligkeiten bestehen. Grundsätzlich gilt für jeden Teilnehmer am motorisierten Verkehr das Prinzip der Eigenverantwortlichkeit bei der eigenen Fahreignungsbeurteilung. Dies gilt natürlich auch für Parkinson-Erkrankte, die auch ausgeprägte tageszeitliche Schwankungen in ihrer Symptomatik mit zu berücksichtigen haben.

Bei einem beginnenden oder mit leichter Symptomatik versehenen Parkinson (Höhn & Yahr Stufe I) liegt der Schlüssel zu einer angemessenen Entscheidung über die Fahrtauglichkeit des Betroffenen in seiner wahrgenommenen Selbstverantwortlichkeit und damit zunächst in seiner Selbsteinschätzung. Der folgende Fragenkatalog soll als Checkliste für den leicht betroffenen Parkinson-Patienten dienen, um seine Fahreignung abschätzen zu können. Sinnvoll ist es in jedem Fall, die Selbsteinschätzung anhand der Checkliste mit einem Fachmann (Hausarzt, Neurologe, Nervenarzt, Neuropsychologe, Verkehrsmediziner) zu besprechen:

– Erlauben mir meine motorischen Defizite noch, sicher ein Fahrzeug zu steuern?
– Gibt es Tageszeiten, in welchen meine Symptomatik stärker ausgeprägt ist und zu denen ich besser nicht fahren sollte, während ich zu meinen besseren Zeiten noch sicher ein Fahrzeug steuern kann?
– Habe ich eine Verlangsamung meiner Reaktionen festgestellt?
– Sehe ich bei Dämmerung nicht mehr so gut oder bin ich in der Nacht erhöht blendempfindlich durch entgegenkommende Fahrzeuge?
– Habe ich Probleme, Abstände fahrender oder beim Einparken von stehender Fahrzeuge richtig abzuschätzen?
– Leide ich an einer begleitenden (und ausgeprägten) depressiven Störung oder einer Angststörung, welche mich emotional und mental so stark beschäftigt, dass ich mich nicht mehr kontinuierlich und ausreichend auf den Verkehr konzentrieren kann?
– Habe ich gelegentlich Halluzinationen oder fühle ich mich verwirrt?
– Habe ich in der näheren Vergangenheit in gehäufter Form kleinere oder Beinahunfälle erlebt, welche ich mir nicht erklären kann?
– Leide ich an einer erhöhten Tagesmüdigkeit bis hin zu einem plötzlichen Schlafdrang (sog. imperative Schlafattacken)?
– Habe ich von anderen, mir nahe stehenden Personen Zweifel an meiner Fahreignung vernommen?

Bei einer schon weiter fortgeschrittenen Parkinson-Symptomatik (Höhn & Yahr Stufe II) ist eine fachärztliche oder fachpsychologische Untersuchung auf alle Fälle angeraten. Entsprechende Wiederholungsuntersuchungen sollten in individuell festzulegenden Zeitabständen stattfinden. Insbesondere bei zusätzlichen motorischen Komplikationen (z. B. Haltetremor oder Dyskinesien) muss individuell festgestellt werden, ob eine Fahreignung noch vorliegt bzw. zu welchen Tageszeiten diese nicht mehr vorliegt. Bei einem Parkinson-Syndrom im fortgeschrittenen Stadium (nach Höhn & Yahr Stufe III + IV) ist nach Einschätzung vieler Fachleute grundsätzlich von einer nicht mehr vorhandenen Fahreignung auszugehen.

Erster fachlicher Ansprechpartner sollte der betreuende Hausarzt oder Neurologe sein. Darüber hinaus können Sie sich grundsätzlich bei einem Technischen Überwachungsverein (TÜV), welcher auch eine Stelle zur medizinisch-psychologischen Untersuchung besitzt, wenden. Dort stehen grundsätzlich Verkehrsmediziner und -psychologen bereit, die Sie untersuchen und beraten können. Dort kann u. U. auch eine Fahrverhaltensuntersuchung (Fahrprobe) durchgeführt werden. Liegt in Ihrer Nähe eine Parkinson-Fachklinik, so können Sie sich auch an diese wenden. Häufig wird dort eine fachärztliche und fachpsychologische Untersuchung angeboten. Die Ergebnisse dieser Untersuchung unterliegen der Schweigepflicht. Es erfolgt also keine automatische Meldung an die Führerscheinstelle, falls aufgrund der Untersuchung Zweifel an der Fahreignung aufgekommen sind.

Das Gesetz sieht Ausnahmeregelungen vor, die es Ihnen auch als schwerer betroffenem Parkinson-Patient erlaubt, in bestimmtem Rahmen am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. So kann Ihnen z. B. die Fahrerlaubnis belassen werden unter der Auflage, entweder nur zu bestimmten Tageszeiten zu fahren oder aber sich in einem bestimmten Radius um Ihren Wohnsitz zu bewegen. Dies dürfte ein entscheidendes Kriterium sein, auch für stärker betroffene Parkinson-Patienten ein Maximum an Lebensqualität zu sichern. Grundsätzlich gilt jedoch: Als Parkinson-Patient tragen Sie im Verkehr eine besondere Verantwortung. Prüfen Sie sich selbst lieber zweimal, bevor Sie sich ans Steuer setzen. Sie gefährden ansonsten nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer.

aus Neuronal 3/2007

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