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Gerichte uneinig: Sind Noten für Pflegeheime zulässig?

06.07.10.

Bewertung im Internet

shutterstock

Die Sozialgerichte in Deutschland urteilen unterschiedlich, ob Noten für Pflegeheime im Internet rechtmäßig sind oder nicht. Während das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) die Rechtmäßigkeit des “Pflege-TÜV” im Mai 2010 bestätigte, haben das Sozialgericht (SG) Münster im Mai und das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG BB) im März und im Mai 2010 Online-Noten verboten.

Im Grundsatz halten alle Gerichte die Bewertung im Internet für zulässig.
Das SG Münster und das LSG BB bemängeln aber die Beurteilungskriterien. So würden wichtige Merkmale, die die Pflege unmittelbar betreffen, genauso gewichtet wie etwa die Lesbarkeit des Speiseplans. Öffentliche Bewertungen von Pflegeeinrichtungen durch staatliche Institutionen stellen einen erheblichen Eingriff in das Grundrecht der Berufswahl und -ausübung dar, so die Gerichte. Dieser sei nur zu rechtfertigen, wenn die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs durch faire Noten gewahrt sei.

Dr. Britta Specht, Medizinrechtsfachanwältin und Vorsitzende des Medizinrechtsanwälte e.V., sagt: “Die Zulässigkeit von öffentlichen Bewertungen ist dementsprechend nicht eine Frage des ‘ob’, sondern nur noch eine Frage des ‘wie’. Allerdings unterscheiden sich die Meinungen der Gerichte bei der Beantwortung der Frage, welche Bewertungsmuster als fair zu beurteilen sind.”

Die Entscheidungen:
LSG Nordrhein-Westfalen, Az.: L 10 P 10/10 B ER, vom 10. Mai 2010 SG Münster, Az.: S 6 P 35/10 ER, vom 26. Mai 2010 LSG Berlin-Brandenburg, Az.: L 27 P 14/10 B ER, vom 29. März 2010 und Az.: L 27 P 18/10 B ER, vom 11. Mai 2010

Quelle: Medizinrechtsanwälte e.V.

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