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Das Restless-Legs-Syndrom, auch das Syndrom der ruhelosen Beine genannt, ist eine häufige Ursache für Schlafstörungen. In etwa jedem fünften Fall sind diese Störungen darauf zurückzuführen. Die Erkrankung ist durch einen übersteigerten Bewegungsdrang der Beine gekennzeichnet, und wird oft von einem Kribbelgefühl oder Schmerzen begleitet. Mehrheitlich treten die Beschwerden in Ruhe auf und verstärken sich nachts. Über die Ursachen weiß man nur wenig, doch wird eine falsche Übertragung von Nervenimpulsen im Gehirn oder Rückenmark vermutet. Auch Eisenmangel scheint die Beschwerden zu begünstigen.
In Deutschland sind etwa 1,3 Millionen Menschen von LRS betroffen, doch nur jeder vierte weiß davon. Denn häufig treten die Symptome nur nachts auf und stören den erholsamen Schlaf, ohne dass der Patient die spezifischen Anzeichen mitbekommt. Wer also unter chronischen Schlafstörungen leidet, sollte auch immer in Betracht ziehen, an RLS erkrankt zu sein. In diesem Zusammenhang ist es sinnvoll, den Eisenspiegel im Blut überprüfen zu lassen. Ist er zu niedrig, kann die Einnahme von Eisen schon eine erhebliche Besserung hervorrufen. Aber auch eine Verbesserung der Lebensgewohnheiten lindert die Symptome nachhaltig.
So hat sich gezeigt, dass Sport den Krankheitsverlauf positiv beeinflusst. Im Rahmen einer Studie konnten mit dreimal wöchentlichem Kraftsport und Aerobic die Beschwerden spürbar verringert werden. Hilfreich sind auch Spaziergänge oder Gymnastik direkt vor dem Schlafengehen, ebenso Massagen, Kneipp’sche Wechselgüsse und kalte Fußbäder. Wie bei allgemeinen Schlafstörungen hilft es auch bei den durch LRS hervorgerufenen Problemen, eine sogenannte Schlafhygiene zu pflegen.
Dazu gehören beispielsweise feste Schlaf- und Wachzeiten. Wobei für einen besseren Nachtschlaf auf den Mittagsschlaf verzichtet werden sollte. Auch Substanzen wie Koffein oder Alkohol werden besser vermieden, da sie die Schlafqualität nachhaltig stören. In schweren und hartnäckigen Fällen kann auch eine medikamentöse Behandlung erforderlich sein, was jedoch nur ein Arzt abklären und einleiten kann.
Quelle: Medical Press
06.01.12