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Vorsorgeuntersuchungen

Unter Vorsorgeuntersuchungen versteht man in der Medizin eine Maßnahme zur Vorbeugung von Erkrankungen. Die Kosten der Vorsorgeuntersuchungen werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen.

Vorsorgeuntersuchungen
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Vorsorgeuntersuchungen

Unter Vorsorgeuntersuchungen versteht man in der Medizin eine Maßnahme zur Vorbeugung von Erkrankungen. Heutzutage werden auch Früherkennungsmaßnahmen im allgemeinen Sprachgebrauch als Vorsorgeuntersuchungen bezeichnet. Die Kosten der Vorsorgeuntersuchungen werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen. Die Durchführung der Vorsorgeuntersuchungen zu den empfohlenen Zeitpunkten ist im Sinne der eigenen Gesundheit meist zu empfehlen.

Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern

Die Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern haben um Ziel, Defekte und Erkrankungen möglichst schnell zu erkennen und so frühzeitig eine entsprechende Therapie einzuleiten. Zugleich dienen die Vorsorgeuntersuchungen einem Erkennen von Misshandlung oder Vernachlässigung des Kindes durch Personen aus seinem Umfeld bzw. den Erziehungsberechtigten selbst.

Es bestehen die sogenannten „Kinder-Richtlinien“, die der gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen festgelegt hat. Die Vorsorgeuntersuchungen werden in einem speziellen Kinderuntersuchungsheft, dem „Gelben Heft“, dokumentiert und die Kosten von den Krankenkassen übernommen. Die Vorsorgeuntersuchungen bestehen zur Hauptsache aus der sogenannten „U-Reihe“, einer Reihe festgelegter Vorsorgeuntersuchungen, die alle in einem bestimmten Alter durchgeführt werden.

Direkt nach der Geburt erfolg die Bewertung nach dem APGAR-Score. Zur den Vorsorgeuntersuchungen zählen das Wiegen und Messen des Babys sowie die Analyse des Blutes der Nabelschnur. Es folgt die „U-Reihe“, die mit der U1 in der 2. bis 4. Lebensstunde beginnt. In der U1 sollen Defekte vitaler Funktionen aufgedeckt werden, die ein sofortiges Handeln erfordern. Es wird dazu mit den Methoden der Betrachtung, des Abtastens und des Abhörens der Gesundheitszustand beurteilt.

Am 3. bis 10. Lebenstag schließt sich dann die U2 an, die meist noch in der Klinik durchgeführt wird. Sie beinhaltet eine Beurteilung der Haut, verschiedener Organe, der Geschlechtsteile und eine Blutentnahme zum Screening auf angeborene, behandelbare Stoffwechselerkrankungen und Hormonstörungen. Bei der U3 in der 4. bis 6. Lebenswoche handelt es sich meist um die erste beim Kinderarzt stattfindende Vorsorgeuntersuchung. Es werden Körperfunktionen überprüft, das Hörvermögen getestet und das Neugeborenen-Hüftscreening durchgeführt. Es folgen in weiteren Abständen bis zum 24. Lebensmonat die Vorsorgeuntersuchungen U4 bis U7, die alle der Überprüfung der zeitgerechten Entwicklung des Kindes dienen. Sie bieten zudem die Möglichkeit der Information der Erziehungsberechtigten über zeitgemäße Impfungen.

Es folgt die U7a im 34. bis 36. Lebensmonat, die der Erkennung von allergischen Reaktionen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen, Übergewicht, Sprachentwicklungsstörungen, Zahn-, Mund- und Kieferanomalien dient. Bei der Vorsorgeuntersuchung U8 im 46. bis 48. Lebensmonat werden vor allem die Beweglichkeit und die Koordinationsfähigkeit sowie Reflexe, Zahnstatus und Aussprache untersucht. Im Jahr der Einschulung findet die U9 statt, die Tests zur Koordinationsfähigkeit, zum Sprachverständnis und zum Hör- und Sehvermögen beinhaltet.

Mit der U10 im 7. bis 8. Lebensjahr und der U11 im 9. bis 10. Lebensjahr folgen zwei weitere Vorsorgeuntersuchungen im Kindesalter, bevor im 13. bis 15. Lebensjahr dann die J1, die erste Jugendlichenuntersuchung, erfolgt. Die letzte Vorsorgeuntersuchung der U-Reihe ist die J2, die im 17. bis 18. Lebensjahr durchgeführt wird. Nach einer ärztlichen Beratung werden zudem die Kosten einer Schutzimpfung gegen Gebärmutterhalskrebs für Mädchen im Alter von 12 bis 17 Jahren übernommen.

Vorsorgeuntersuchungen bei Erwachsenen

Bei den Vorsorgeuntersuchungen, die für Erwachsene angeboten werden, kann zwischen altersabhängigen und altersunabhängigen Vorsorgeuntersuchungen unterschieden werden.

Altersunabhängig können einmal bis zweimal pro Jahr Vorsorgeuntersuchungen der Zähne beim Zahnarztbesuch erfolgen, wobei einmal jährlich bei Bedarf auch die Kosten für eine Röntgenguntersuchung und eine Sensibilitätsprüfung sowie eine Zahnsteinentfernung übernommen werden. Die Vorsorgeuntersuchungen während einer Schwangerschaft und nach der Entbindung erfolgen ebenfalls altersunabhängig. Gleiches gilt für Schutzimpfungen wie beispielsweise gegen Tetanus.

Altersabhängig sind hingegen Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen, bestimmten Infektionen und allgemeine Gesundheits-Checks. Ab dem 20. Lebensjahr können Frauen einmal jährlich eine Genitaluntersuchung zur Krebsfrüherkennung durchführen lassen. Bis zum 25. Lebensjahr werden die Kosten für einen einmal jährlich stattfindenden Test auf eine Clamydien-Infektion von den Krankenkassen übernommen.

Ab 30 Jahren findet dann eine jährliche Vorsorgeuntersuchung der Brust zur Brustkrebsfrüherkennung statt. Ab dem 35. Lebensjahr kann alle zwei Jahre ein allgemeiner Gesundheits-Check in Anspruch genommen werden, von Frauen und von Männern. Selbiges gilt für eine Vorsorgeuntersuchung der Haut, Hautkrebsscreening zur Früherkennung von Hautkrebs.

Im Alter von 45 Jahren beginnt für Männer die jährliche Vorsorgeuntersuchungen zur Krebsfrüherkennung der Genitalien und der Prostata. Im Alter von 50 bis 54 Jahren können Männer und Frauen dann an einer jährlichen Vorsorgeuntersuchungen des Dick- und Enddarms teilnehmen. Im Alter von 50 bis 59 Jahren können Frauen alle zwei Jahre eine Mammografie durchführen lassen, um Brustkrebs möglichst früh zu erkennen. Ab dem 55. Lebensjahr kann für Männer und Frauen zur Darmkrebsfrüherkennung entweder jährlich eine Stuhluntersuchung erfolgen oder meist maximal zwei Darmspiegelungen im Abstand von zehn Jahren.

Lydia Köper

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