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Psychiatrische Zwangsbehandlung - Helfen verboten

Psychiatrische Zwangsbehandlung - Helfen verboten

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Das Bundesverfassungsgericht wertet Zwangsbehandlungen mit Antipsychotika als schwerwiegenden Eingriff in das Grundrecht und beschließt das Verbot. Ärzte warnen vor den Konsequenzen. Grundsätzlich ist die Stärkung des Patientenwillens aus psychiatrischer Sicht nur zu unterstützen. Stellt die Selbstbestimmung und der eigene Wille doch die Voraussetzung für eine erfolgreiche Therapie dar. Aber es gibt psychische Erkrankungen, die dadurch charakterisiert sind, dass das Urteilsvermögen des Patienten stark eingeschränkt beziehungsweise nicht mehr vorhanden ist. Solchen Patienten ist keine Krankheitseinsicht möglich und somit auch keine Zustimmung zu einer Behandlung.

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Eine Zwangsbehandlung ist eine sehr seltene Ausnahme. Sie kommt in der Regel nur zum Einsatz, wenn der Patient sich selbst oder andere lebensbedrohlich gefährdet. Sie rigoros zu verbieten, verhindert jedoch Hilfeleistungen in eben diesen Ausnahmesituationen. Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) fordert daher klare gesetzliche Regelungen. Es muss eine eindeutige Grundlage geschaffen werden, wie mit Patienten zu verfahren ist, die eine Gefährdung für sich und andere darstellen. Darüber hinaus müssen die Ärzte aus ihrer Verantwortung entlassen werden, wenn sie den Patienten aufgrund der Gesetzeslage nicht behandeln dürfen.

Quelle: Medical Press

23.01.12

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