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Multiple Sklerose

Multiple Sklerose (MS) ist eine Erkrankung des Zentralnervensystems. Das Zentralnervensystem (ZNS) des Menschen ist für die Koordination von Bewegungsabläufen und die Integration von äußerlichen und innerlichen Reizen zuständig.

Multiple Sklerose
© iStock - Stadtratte

Barrierefrei wohnen mit MS

Die Barrierefreiheit der eigenen Wohnung spielt für Menschen mit MS, die von Bewegungseinschränkungen betroffen sind, eine große Rolle. Barrierefreiheit bedeutet, dass sich Menschen mit Behinderungen durch entsprechende bauliche Maßnahmen in den eigenen vier Wänden etwa ohne Unterstützung anderer Personen bewegen können bzw. Alltagstätigkeiten selbst durchführen können. Gleichzeitig ermöglicht es eine barrierefreie Umgebung oft, dass Betroffene auch dann in der eigenen Wohnung bleiben können, wenn unterstützend Pflege notwendig wird.

So gehört zu einer barrierefreien Wohnung, dass die Türen breit genug für einen Rollstuhl sind, es keine Schwellen zwischen den verschiedenen Räumen gibt, die mit einem Rollator oder Rollstuhl nur schwer überquert werden können, und natürlich sollte die Wohnung möglichst stufenlos erreichbar sein. Sind Treppen außerhalb und innerhalb der Wohnung vorhanden, können sie i. d. R. auch mit einem Treppenlift ausgestattet werden. Allerdings muss bei einer Mietwohnung der Vermieter dem Umbau und bei baulichen Veränderungen außerhalb der Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus die Eigentümergemeinschaft zustimmen. Vermieter können ihre Zustimmung jedoch nur verweigern, wenn ihre Interessen schwerer wiegen als die des Mieters. Allerdings muss der Mieter dafür Sorge tragen, dass die barrierefreien Umbauten im Falle eines Auszugs wieder rückgebaut werden können, wenn der Vermieter dies wünscht. Das bedeutet u. U. auch, dass der Vermieter vom Mieter eine Sicherheitsleistung für den Rückbau verlangen kann. Für den Fall, dass die Umbauten die Wohnung aufwerten und der Vermieter keinen Rückbau verlangt, kann der Mieter jedoch bei Auszug in manchen Fällen auch eine Entschädigung verlangen. Sinnvoll ist es, solche Details bereits beim Einbau mit dem Vermieter zu besprechen. Bezahlen muss der Mieter die Umbauten selbst, der Vermieter hat bei der Ausführung ein Mitspracherecht. An den Kosten beteiligt sich auf Antrag u. U. die Pflege- oder Krankenversicherung.

Umbau des Bads

Zu den wichtigsten Umbauten in der Wohnung gehört der des Badezimmers. Denn es ist den meisten Menschen wichtig, auch mit körperlichen Beeinträchtigungen bei der Dusche oder dem Toilettengang die Privatsphäre zu wahren und so lange wie möglich ohne Hilfe auszukommen. So ist es sinnvoll, die Dusche bodengleich zu gestalten, sodass ein Betreten auch mit Rollstuhl oder Rollator möglich ist – fürs Duschen gibt es einen speziellen Duschrollstuhl. Natürlich muss auch die Duschtür ausreichend groß sein – mittlerweile benötigen auch viele Duschen keine Abtrennung mehr. Damit die Benutzung des Waschbeckens etwa beim Zähneputzen leicht fällt, kann ein höhenverstellbarer Waschtisch eingebaut werden, damit er für Menschen im Rollstuhl unterfahrbar ist. Besonders ergonomisch gestaltete Armaturen erleichtern das Öffnen und Schließen des Wasserhahns. Höhenverstellbare Toiletten erleichtern das Umsetzen auf die Toilette aus dem Rollstuhl heraus.

Ein Dusch-WC ermöglicht die Reinigung nach dem Toilettengang ohne die Benutzung von Toilettenpapier. Haltegriffe in der Dusche und der Toilette geben zusätzliche Sicherheit. Auch die Badewanne kann nach einem Umbau weiter benutzt werden. So gibt es Badewannen mit Tür, die zum Einstieg geöffnet wird. Diese Wannen können i. d. R. zusätzlich mit einem Sitzlift ausgestattet werden. Badewannenlifter ermöglichen den Ein- und Ausstieg in herkömmliche Wannen.

Die Küche und andere Räume

In der Küche lassen sich höhenverstellbare Arbeitsplatten und Schränke einbauen, Tische sollten mit dem Rollstuhl unterfahren werden können. Es gibt zudem höhenverstellbare Arbeitsstühle, die sich nicht nur in der Küche, sondern auch in anderen Räumen einsetzen lassen. Backofen und Herd lassen sich so einbauen, dass sie und damit die zubereiteten Speisen auch aus der Sitzposition heraus erreicht werden können.

Rollstuhlfahrer benötigen überall in der Wohnung ausreichend Platz, um mit dem Rollstuhl die Räume befahren zu können. U. U. müssen deshalb die Möbel umgestellt werden. Auch das Öffnen der Fenster kann Menschen mit körperlichen Einschränkungen schwerfallen. Fenstergriffverlängerungen können Abhilfe schaffen. Die Fenster sollten möglichst niedrig angebracht sein (in einer Höhe von maximal 90 Zentimetern), damit man auch aus dem Sitzen aus dem Fenster schauen kann. Lichtschalter, Türklinken und Steckdosen sollten in einer Höhe von maximal 85 Zentimetern angebracht und leicht zu erreichen sein. Türen müssen wenigstens 90 Zentimeter breit sein.

Quelle: Befund MS 2/2017

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