Kontakt 02202 18898-0 | info@curado.de
Menu
Curado Search
Sie sind hier: Startseite  »  Krankheiten  »  Krebs  »  Brustkrebs  »  Brustkrebs und Urlaub

Brustkrebs

Unter dem Begriff Brustkrebs, auch Mammakarzinom (lat. Mamma = Brust) genannt, versteht man bösartige Tumoren (Geschwulsterkrankungen) der Brustdrüse.

Brustkrebs
© iStock - praetorianphoto

Brustkrebs und Urlaub

Nach einer Krebstherapie und den damit verbundenen Strapazen wünschen sich viele Frauen, so schnell wie möglich in die Normalität zurückzukehren. Nicht selten kommt dabei auch der Wunsch auf, etwa gemeinsam mit dem Partner oder der Familie in Urlaub zu fahren. Dr. Birgit Hiller vom Krebsinformationsdienst erklärt, was Frauen vorher abklären sollten und worauf es bei der Reise ankommt.

Ist Reisen bei einer Krebserkrankung grundsätzlich erlaubt?

Als Betroffene sollte man zuerst mit den Ärzten sprechen, bevor man Pläne schmiedet. Solange Frauen krankgeschrieben sind, ist auch die rechtliche Seite zu bedenken: Alles, was die Genesung verzögern oder gefährden könnte, ist tabu. Daher ist es auch sinnvoll, sich mit der Krankenkasse und im Zweifelsfall auch dem Arbeitgeber abzustimmen, um den Versicherungsschutz oder das Krankengeld nicht zu gefährden.

In welchem Zeitraum der Krebstherapie ist Reisen erlaubt, wann sollten Betroffene besser zu Hause bleiben?

Das ist vor allem auch abhängig davon, was man genau vorhat, wie man unterwegs sein möchte, und wohin die Reise gehen soll. Es kann etwa Einschränkungen geben, wenn Patientinnen vor Kurzem im Brustraum oder Bauchraum operiert wurden: Dann ist u. U. das Fliegen eine Zeit lang nicht erlaubt. Wenn der Kreislauf labil ist, oder wenn eine Frau unter einem Lymphödem leidet, sollte man vor Thermalkuren, dem Saunabesuch oder anderen Wärmeanwendungen zunächst den Arzt fragen. Insgesamt gilt auch hier: Ratschläge können nur die Mediziner geben, die alle aktuellen Befunde kennen und deshalb mögliche Risiken überblicken.

Was tun, wenn am Urlaubsort eine Behandlung notwendig wird?

Auch wegen dieser Frage ist es sinnvoll, sich vorab nicht nur mit den Ärzten abzusprechen, sondern auch mit der Krankenversicherung. Innerhalb Deutschlands kann man als gesetzlich Versicherte zwar mit der Chipkarte theoretisch zu jedem Arzt oder ins Krankenhaus, und diese Regelung gilt auch in vielen weiteren Ländern. Ob die medizinische Versorgung dort aber gleichwertig ist, oder ob sie einfach ganz anders funktioniert, sollten Frauen vorab in Erfahrung bringen. Wenn man privat versichert ist, gilt ausschließlich der persönliche Vertrag, in dem die Leistungen geregelt sind. Auch wer eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen hat, muss aufpassen: Oft sind bereits vor der Reise bekannte Erkrankungen darin ausgeschlossen.

Ist Sonnenbaden erlaubt? Wer sollte auf ein Sonnenbad verzichten?

Ob man in die Sonne darf oder nicht, gehört ebenfalls zu den Fragen, die nur die Ärzte beantworten können. Ganz allgemein gilt: Frisch bestrahlte oder operierte Haut sollte gut geschützt werden, besser meiden Betroffene in diesen Fällen die Sonne ganz. Und es gibt eine ganze Reihe von Medikamenten, die lichtempfindlich machen. Auch dies gilt es zu bedenken.

Was sollten Krebspatientinnen im Urlaub beachten, wenn sie Medikamente einnehmen müssen?

Haben die Ärzte „grünes Licht“ für die Reise gegeben, sollten Patientinnen die Mediziner auf jeden Fall auch fragen, ob alle notwendigen Medikamente problemlos mit in den Urlaub genommen werden können. Nicht alle vertragen z. B. Hitze oder Kälte. Auf jeden Fall sollten Medikamente ins Handgepäck, zusammen mit den Beipackzetteln. Man sollte sich vorab auch informieren, ob man die Arzneimittel problemlos in alle Länder mitnehmen darf. Probleme kann es z. B. bei Schmerzmitteln geben, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen.

Für Reisen in einige Länder sind Impfungen empfohlen, was sollten Krebspatienten hier beachten? Können sie sich impfen lassen?

Grundsätzlich sollte man sich immer um den bestmöglichen Impfschutz bemühen, auch ohne gleich an eine Urlaubsreise zu denken. Eine Krebserkrankung ist eine gute Gelegenheit, darüber mit dem Arzt zu sprechen, ob z. B. „normale“ Impfungen aufgefrischt werden müssen. Ist man gesundheitlich stabil, spricht meist wenig gegen eine Impfung. Aber auch das können nur die behandelnden Ärzte beurteilen.

Quelle: Leben? Leben! 3/2016

Copyrights © 2021 GFMK GMBH & CO. KG