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Diabetes

Mit dem Begriff Diabetes bzw. Diabetes mellitus bezeichnet man eine Erkrankung des Stoffwechsels, die chronisch verläuft und deren Kennzeichen erhöhte Blutzuckerwerte sind. Diesen liegt eine Störung oder ein Wegfall der Insulinproduktion oder eine Insulinresistenz zugrunde.

Diabetes Mellitus
© iStock - PixelsEffect

Hilfsmittel bei Diabetes

Diabetespatienten benötigen unterschiedliche Hilfsmittel, um ihre Erkrankung zu kontrollieren und gut damit umgehen zu können. Darunter fallen z. B. Blutzuckermessgeräte, Stechhilfen oder Spritzen. Teilweise werden diese Hilfsmittel und Heilbehelfe von Krankenkassen zur Verfügung gestellt.

Menschen, die an Diabetes erkrankt sind, müssen regelmäßig ihren Blutzucker messen, teilweise Insulin spritzen, Broteinheiten berechnen und anderes. Daher benötigen sie diverse Hilfsmittel, um gut durch den Alltag zu kommen. Dazu zählen z. B. Stechhilfen. Diese Einstichhilfen sind meist variabel einstellbar und die Lanzetten werden zudem immer feiner.

Unterschiede bei den Messgeräten

Nachdem Blut entnommen wurde, benötigen Diabetespatienten Messgeräte, um ihren Blutzuckerwert feststellen zu können. Hier gibt es eine Vielzahl an unterschiedlichen Geräten. Gemein haben sie die Messmethode, entweder nutzen sie die reflektorische oder die sensorelektronische Methode. Bei der reflektorischen Methode wird die Messung von Farbveränderungen durch den Zucker des Blutstropfens gemessen. Bei der sensorelektronischen Methode hingegen wird der Blutzucker durch die Änderung des elektrischen Widerstandes der Sensorelektrode durch den Zucker im Blutstropfen gemessen. Ein weiterer Unterschied ist, dass sensorelektronische Geräte zumeist etwas weniger Blut benötigen. Bevor sich Betroffene ein Blutzuckermessgerät anschaffen, sollten sie einige Punkte berücksichtigen. Darunter die erforderliche Blutmenge, was besonders bei Kindern und älteren Diabetespatienten relevant ist. Weiters sollten sie die Bedienbarkeit des Gerätes gut ansehen, die Speicherkapazität, ob eine Verbindung zum Computer möglich ist, die Dauer einer Messung, Fehlermeldungen, Größe und Gewicht sowie die Lesbarkeit des Displays oder ein Sprachmodul, falls es sich um blinde Patienten handelt.

Krankenkassen übernehmen Folgebedarf

Krankenkassen stellen Betroffenen in den jeweiligen Bundesländern diverse Hilfsmittel kostenlos oder gegen einen Selbstbehalt zur Verfügung. Dazu gehören auch Blutzuckermessgeräte und Folgebedarf wie etwa Lanzetten. Blutzuckermessgeräte erhalten allerdings nur insulinpflichtige Betroffenen. Nicht insulinpflichtigen Menschen mit Diabetes wird zumeist nur der Folgebedarf zur Verfügung gestellt. Zudem müssen sie in jedem Fall einen Verordnungsschein für Heilbehelfe und Hilfsmittel von einem Arzt vorlegen. Für Blutzuckermessgeräte wird ein Selbstbehalt von 33,20 Euro eingehoben (kann je nach Bundesland variieren), dieser entfällt für Versicherte unter 15 Jahren oder Menschen mit einer erheblichen Behinderung, die Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe haben.

Als Diabetesfolgebedarf stellen Krankenkassen Stechgeräte, Teststreifen, Lanzetten, Insulinspritzen, Nadeln, Pens, Pen-Needles und Harnteststreifen zur Verfügung. Diese werden in der Höhe eines Dreimonats- bzw. Sechsmonatsbedarfs bei alleiniger Lebensstiltherapie ohne medikamentöse Behandlung gegen Vorlage der ärztlichen Verordnung kostenlos abgegeben. Und auch Menschen mit Diabetes, die nicht insulinpflichtig sind, können sich den Diabetesfolgebedarf gegen Vorlage einer ärztlichen Verordnung kostenlos abholen.

Quelle: Befund Diabetes Österreich 2/2017

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