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Diabetes

Mit dem Begriff Diabetes bzw. Diabetes mellitus bezeichnet man eine Erkrankung des Stoffwechsels, die chronisch verläuft und deren Kennzeichen erhöhte Blutzuckerwerte sind. Diesen liegt eine Störung oder ein Wegfall der Insulinproduktion oder eine Insulinresistenz zugrunde.

Diabetes Mellitus
© iStock - PixelsEffect

Krankheitskosten von der Steuer absetzen

Kosten, die durch Diabetes entstehen, können von der Steuer abgesetzt werden. Dazu benötigt man eine Bescheinigung des Bundessozialamtes über den Grad der Behinderung. Diese muss beim Finanzamt zur Eintragung abgegeben werden und gilt dann jahrelang weiter.

Menschen, die unter Diabetes leiden, haben nicht nur mit den oft schwerwiegenden Folgen der Krankheit zu kämpfen, sondern müssen teilweise auch hohe Behandlungskosten tragen. Die Aktiven Diabetiker Austria (ADA) informieren, dass Diabetiker sich aber zumindest einen Teil ihrer Ausgaben über die Steuererklärung vom Staat zurückholen können. Dazu benötigten Betroffene zuerst eine Bescheinigung über ihre Behinderung vom Bundessozialamt. Die entsprechenden Antragspapiere seien am Finanzamt erhältlich. Einmal ausgefüllt, müssten diese dann beim Bundessozialamt eingereicht werden, dieses bestimme dann den Grad der Behinderung. Laut ADA besteht für das Finanzamt und das Bundessozialamt Schweigepflicht, eine mögliche Weiterleitung der Information an das Verkehrsamt sei also nicht zu befürchten. Sobald die Bescheinigung über die Behinderung ausgestellt worden ist, könne diese beim Finanzamt eingereicht werden. Daraus folge eine Eintragung, die jahrelang weiter gelte.

Gebühren absetzen, Freibetrag geltend machen

Diabetiker, die in Österreich steuerpflichtig sind, könnten danach ihre Krankheitskosten absetzen. Darunter fielen z. B. Apothekengebühren, nachgewiesene Kosten aus Heilbehandlungen sowie Pauschalbeträge über außergewöhnliche Belastungen. Zusätzlich könne ein Freibetrag wegen eigener Behinderung geltend gemacht werden.

Vorsicht sei allerdings beim Ausfüllen der Steuererklärung geboten. Denn die Ausgaben seien nicht im Feld 730 unter dem Punkt „Krankheitskosten“, sondern im Feld 476 unter dem Punkt „Unregelmäßige Ausgaben für Hilfsmittel“ einzutragen. Bei einer Behinderung unter 50 % sei zudem ein Selbstbehalt zu tragen, der bei Behinderungen über 50 % entfalle. Diabetiker, bei denen ein Behinderungsgrad über 50 % festgestellt wird, sollten daher gegen ihre aktuelle Steuererklärung Berufung einlegen. Denn sollte diese erfolgreich sein, könnte der Selbstbehalt aus den vergangenen fünf Jahren zurückgeholt werden.

Tipps für die Steuererklärung

  • Kosten: Von der Steuer abgesetzt werden können z. B. Apothekengebühren. Die Belege müssen laut ADA gesammelt und sieben Jahre aufbewahrt werden. Diese Ausgaben sind im Feld 476 einzutragen.
  • Steuererklärung: Diese kann für die vergangenen fünf Jahre eingereicht werden. Bei der Bestätigung vom Bundessozialamt sollte also auch die Eintragung des Erkrankungszeitpunkt verlangt werden.
  • Außergewöhnliche Belastungen: Hier könne ein Freibetrag wegen eigener Behinderung bei 60 % von 243 Euro geltend gemacht werden. Zudem gebe es Pauschalbeträge nach der Verordnung über außergewöhnliche Belastungen wegen eigener Behinderungen in der Höhe von 840 Euro. Auch nachgewiesene Kosten aus Heilbehandlungen (Arztbesuche, Medikament) seien je nach Anfallen in Feld 476 einzutragen.
  • Quelle: Befund Diabetes Österreich 2/2015

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