Rehabilitation heißt, die Leistungsfähigkeit wiederherzustellen, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, verlorene Fähigkeiten wiederzuerlernen und/oder bleibende Beeinträchtigungen auszugleichen. Gerade nach einer akuten Krebserkrankung haben rehabilitative Maßnahmen eine besondere Bedeutung, weil die Erkrankung und z. T. auch die therapeutischen Maßnahmen mit teilweise langanhaltenden körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen bzw. Folgeerkrankungen einhergehen.
Die einzelnen Maßnahmen der Rehabilitation sind keine streng zu trennenden, aufeinanderfolgenden Vorgänge. Rehabilitation führt nur dann zum Erfolg, wenn die einzelnen Phasen und Bereiche nahtlos ineinandergreifen und sich gegenseitig ergänzen. Die medizinische Rehabilitation kann ambulant oder stationär durchgeführt werden. Bei akuten Krebserkrankungen ist meist eine Anschlussheilbehandlung (AHB), bei der rehabilitative Maßnahmen unmittelbar an eine Krankenhausakutbehandlung anschließen, angezeigt.
Ziele einer onkologischen Rehabilitation nach einer Akuterkrankung sind, Funktionsstörungen zu beseitigen oder auszugleichen und das körperliche, seelische und soziale Befinden des Patienten zu bessern oder zumindest zu stabilisieren. Darüber hinaus ist für die Bewältigung des Alltags besondere Unterstützung erforderlich. Durch die Diagnose Krebs befinden sich die Patienten in einer völlig neuen Situation. Angesichts der Erkrankung verändert sich das Leben in privater und beruflicher Hinsicht grundlegend. Die bisherige Zukunftsplanung ist infrage gestellt und viele Patienten sind massiv verunsichert. Die Maßnahmen der onkologischen Rehabilitation unterstützen die Patienten bei der Bewältigung der Krankheit und sind ein wichtiger Schritt für die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit Betroffener und den Ausgleich der z. T. bleibenden Beeinträchtigungen.
Eine AHB gewährleistet einen nahtlosen Übergang von der Akutbehandlung im Krankenhaus zur Rehabilitation. Sie leitet eine aus mehreren Phasen bestehende Rehabilitation ein. Häufig wird der Begriff Anschlussrehabilitation (AR) synonym zum Begriff AHB verwendet. Eine AHB wird bei bestimmten Indikationen durchgeführt und stellt einen möglichst frühzeitigen Beginn der Rehabilitation sicher. Die Erforderlichkeit wird über den Krankenhausarzt oder den Sozialdienst festgestellt, der auch bei der Antragstellung hilft. Eine AHB beginnt spätestens 14 Tage nach Beendigung des Krankenhausaufenthalts.
Der Patient wird aus dem Akutkrankenhaus in eine weiterbehandelnde Rehaklinik (AHB-Klinik) verlegt, um unter klinischen Rahmenbedingungen auf das spätere Leben zu Hause vorbereitet zu werden. Die stationäre AHB dauert in der Regel drei Wochen. Bei medizinischer Notwendigkeit kann die Klinikbehandlung um zwei Wochen verlängert werden. Seit einiger Zeit bieten die Leistungsträger (Rentenversicherung, Krankenkassen u. a.) teilstationäre oder stationär-ambulante Rehabilitationen an. Eine stationär behandelnde Rehabilitationsklinik und eine weiterbehandelnde ambulante Rehabilitationseinrichtung führen in enger Zusammenarbeit und Abstimmung diese neu geschaffene Form der AHB durch. Die Besonderheit besteht darin, dass der Patient in der Rehabilitationsklinik statt der sonst üblichen drei bis fünf Wochen zeitlich begrenzt für etwa zehn bis 14 Tage behandelt wird. Im direkten Anschluss daran übernimmt ein ambulantes Rehazentrum für weitere zehn bis 14 Tage die Weiterbehandlung, die auf den stationären Behandlungsmaßnahmen aufbaut.
Grundsätzlich steht jedem Patienten mit einer rehabedürftigen Akuterkrankung eine stationäre AHB offen. Es müssen jedoch bestimmte versicherungsrechtliche und sozialmedizinische Voraussetzungen erfüllt sein. Die AHB ist vom behandelnden Krankenhausarzt zu beantragen und vom jeweils zuständigen Kostenträger im Voraus zu genehmigen. Eine Kostenübernahme kann z. B. erfolgen, wenn der Antragsteller in den letzten zwei Jahren vor der Antragstellung sechs Monate Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt hat oder seine Wartezeit 15 Jahre beträgt bzw. 5 Jahre bei verminderter oder in absehbarer Zeit gefährdeter Erwerbsfähigkeit. Auch wer eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bezieht oder Anspruch auf große Witwenrente bzw. Witwerrente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit hat, erfüllt die Vorraussetzungen. Weitere Informationen zur Kostenübernahme erteilt z. B. die Deutsche Rentenversicherung.
Zu den sozialmedizinischen Voraussetzungen, auch persönliche Voraussetzungen genannt, gehört eine geklärte Diagnose. Die Indikation einer malignen Geschwulst oder Systemerkrankung erfordert onkologische Nachsorgeleistungen. Darüber hinaus müssen – abgesehen von der Chemotherapie – Strahlenbehandlungen bzw. operative Eingriffe abgeschlossen sein. Allgemein müssen aus sozialmedizinischer Sicht weitere Anforderungen erfüllt sein: Zum einen muss die Rehabilitationsbedürftigkeit gegeben sein, d. h. die Leistungsfähigkeit des Versicherten im Erwerbsleben ist aus medizinischen Gründen erheblich gefährdet oder bereits gemindert. Desweiteren muss eine Rehabilitationsfähigkeit gegeben sein. Der Versicherte muss also in der Lage sein, aktiv an der Rehabilitation mitzuwirken. Schließlich sollte die Rehabilitationsprognose positiv sein, d. h. dass durch die Rehabilitation voraussichtlich eine Besserung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben erreicht wird.
Psychoonkologische Betreuung: Unter Psychoonkologie versteht man die professionelle Begleitung und Behandlung psychischer Beschwerden während und nach einer Krebserkrankung. Ziel des interdisziplinär orientierten Ansatzes der Psychoonkologie ist es, die verschiedenen psychosozialen Aspekte in Entstehung, Behandlung und Verlauf einer Krebserkrankung wissenschaftlich zu untersuchen und die entsprechenden Erkenntnisse in der Versorgung und Betreuung der Patienten und ihrer Angehörigen umzusetzen. Im Rahmen der Rehabilitation kann durch psychoonkologische Betreuung die Autonomie, das Selbstbewusstsein und das Selbstwertgefühl der Patienten gestärkt werden. Die psychologische Beratung ermöglicht es, den Patienten Strategien im Umgang mit Ängsten zu vermitteln und ihnen mehr Sicherheit für ein adäquates Verhalten im sozialen Umfeld zu geben. Die Patienten können lernen, emotionale Belastungen zu verarbeiten sowie abgewehrte oder vermiedene Gefühle wahrzunehmen und auszudrücken.
Bewegungstherapie: In der Akutklinik wird vor Beginn der AHB, meist schon direkt nach der Operation, mit physiotherapeutischen Maßnahmen begonnen. Vor allem für Prostata- und Brustkrebspatienten kommen krankengymnastische Maßnahmen infrage. Hier steht in erster Linie die Prophylaxe von Thrombose, Embolie, Pneumonie sowie Lymphödemen im Mittelpunkt. In der AHB wird die Krankengymnastik (auch als Gruppentherapie) von der Sporttherapie abgelöst. Diese bewegungstherapeutische Maßnahme kompensiert und regeneriert mit geeigneten Mitteln des Sports gestörte körperliche, psychische und soziale Funktionen. Dadurch wird versucht, eine überdauernde Gesundheitskompetenz zu erzielen. Die Sporttherapie geht über die Physiotherapie hinaus und will zur kontinuierlichen Bewegung und zum Sporttreiben motivieren. Das ermöglicht eine Reintegration in Familie und Gesellschaft und hat somit eine psychologisch-pädagogische Zielsetzung, die in der ambulanten Nachsorge vor allem durch den Rehabilitationssport geleistet wird.
Ernährungstherapie: Die Ernährungsbetreuung von Tumorpatienten sollte einem Konzept folgen, bei dem zunächst die Möglichkeiten der Beratung und der Anpassung der Kost ausgeschöpft werden. Dem Patienten sollte eine individuelle ernährungstherapeutische Betreuung angeboten werden. Eine geeignete Ernährungsweise spielt während und nach der Krebsbehandlung eine wichtige Rolle und scheint auch das Risiko, an Krebs zu erkranken, zu vermindern. Von sog. „Krebsdiäten“ sollte jedoch Abstand genommen werden. Ob eine Ernährungsumstellung sinnvoll ist, sollte in Rücksprache mit dem Arzt oder dem Ernährungsberater individuell geklärt werden. Viele Patienten führen zeitweilig ein Ernährungstagebuch, in dem sie verzehrte Nahrungsmittel sowie eventuell aufgetretene Beschwerden verzeichnen.
Kunsttherapie: Zur psychischen Bewältigung der Erkrankung werden unterschiedliche Strategien eingesetzt. Studien zeigen, dass ein aktives Verhalten der Patienten den wirksamsten Verarbeitungsmechanismus darstellt. Verschiedene Formen der Kunsttherapie sind inzwischen Bestandteil des Angebots vieler Kliniken und Reha-Einrichtungen. Kunsttherapie wird als Unterstützung der Krankheitsverarbeitung eingesetzt. Indem die Kunsttherapie auf jeweils individuelle Möglichkeiten der Patienten eingeht, führt sie zu einer Verstärkung und Intensivierung der Krankheitsverarbeitung, was sich positiv auf Lebensqualität und Befinden der Patienten auswirken kann.
Die vorhandenen Möglichkeiten der onkologischen Rehabilitation sollten von allen Betroffenen in Anspruch genommen werden. Bei akuten Krebserkrankungen bietet sich als eine der ersten medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen die AHB an. Die meisten Folgen der Erkrankung oder der Tumortherapie können durch die Rehabilitationsmaßnahmen positiv beeinflusst werden. Deutlich bessern lassen sich Beeinträchtigungen wie Zukunftsängste, Störungen der Körperwahrnehmung, Leistungsminderung und Antriebslosigkeit.
Eine umfassende Beratung rund um die Anschlussheilbehandlung (AHB) bietet die Deutsche Rentenversicherung bundesweit in den wohnortnahen Auskunfts- und Beratungsstellen an. Alle Adressen findet man auf der Internetseite www.deutsche-rentenversicherung.de. Über das Servicetelefon unter 08 00/10 00 48 00 können Versicherte kostenlos weitere Informationen erhalten.
Matthias Wozniak
aus Befund Krebs 1/2008
13.04.08