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Krebs allgemein

Krebs ist eine vielschichtige Krankheit. Man versteht darunter jede Veränderung eines Gewebes, bei der die Zellen sozusagen ihre Differenzierung verlieren und daher autonom, also selbstständig wachsen können.

Krebs allgemein
© iStock - koto_feja

Behandlungsplanung und Zweitmeinung bei Krebs

Eine Krebsdiagnose ist für alle Betroffenen zunächst einmal ein Schock. Die Verunsicherung ist groß und es tauchen viele Fragen auf – besonders in Hinblick auf die richtige Behandlung. Für viele Patienten ist es daher erleichternd, zu hören, dass sie ein Recht auf eine zweite Meinung haben.

Vertrauen zu seinem Arzt zu haben – das ist das A und O, wenn man sich bei einer Erkrankung wie Krebs einer Therapie unterzieht, die oft mit unangenehmen Nebenwirkungen einhergeht. Man kann sich bei der Behandlungsplanung jedoch in den meisten Fällen ruhig einige Tage Zeit lassen, informiert der Krebsinformationsdienst. Bei sehr fortgeschrittenen oder sehr rasch fortschreitenden Krebserkrankungen wie einigen Leukämien muss allerdings meist möglichst schnell gehandelt werden.

Für die meisten Krebspatienten gilt jedoch, dass sie die Zeit und auch das Recht haben, sich vor Therapiebeginn eine zweite Meinung einzuholen. Dies muss nicht unbedingt bedeuten, dass man seinem Arzt nicht vertraut – oft tut es einfach auch nur gut, zu wissen, dass man mit ihm und dem von ihm vorgeschlagenen Behandlungsplan auf dem richtigen Weg ist. Ein professioneller Arzt wird dieses Recht auf eine Zweitmeinung anerkennen und den Wunsch danach nicht übelnehmen. Er muss dafür laut Krebsinformationsdienst eine Überweisung ausstellen, ebenso sollte der Patient alle Unterlagen über die erfolgten Untersuchungen und den bisherigen Diagnosestand beisammen haben.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen i. d. R. die Kosten für das Einholen einer Zweitmeinung, vorausgesetzt der befragte Arzt hat auch einen Kassenzulassung. Der Krebsinformationsdienst rät dennoch dazu, vorsichtshalber im Voraus Kontakt mit der Krankenkasse aufzunehmen und die Kostenübernahme abzuklären. Wie die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) informiert, kann die Krankenkasse oft auch weitere Experten und Ansprechpartner nennen, an die man sich für die Zweitmeinung wenden kann.

Wie sieht die Behandlungsplanung aus?

Der Krebsinformationsdienst rät dazu, sich vor dem Gespräch mit dem Arzt einige Fragen zu überlegen. Diese könnten beispielsweise sein:

  • „Gibt es mehr als eine Therapie, die helfen könnte?
  • Gibt es ein Behandlungsverfahren, das eindeutige Vorteile gegenüber allen anderen aufweist?
  • Mit welchem Ziel wird die Behandlung durchgeführt (Heilung, Aufhalten der Krankheit, Linderung der Beschwerden)?
  • Wie lange wird man voraussichtlich krank sein?
  • Mit welchen Nebenwirkungen oder Langzeitfolgen muss man rechnen, mit welchen nicht?“
  • Es gibt für die meisten Krebserkrankungen wissenschaftliche Leitlinien, wie eine Krebserkrankung zu behandeln ist. Diese fußen auf dem besten – d. h., am meisten erprobten – und zugleich neuesten Wissensstand. In zertifizierten Krebszentren müssen sich die Behandler an solche Leitlinien halten.

    Allerdings gibt es bei Krebs oft mehr als einen Behandlungsweg. Daher kann es, so der Krebsinformationsdienst, durchaus vorkommen, dass sich die Therapievorschläge einzelner Ärzte unterscheiden. In solchen Situationen ist es sinnvoll, sich selbst gut zu informieren, damit man eine Entscheidung trifft, die man mittragen kann.

    Rein rechtlich, so die DKG, dürfen Patienten zudem auch eine Drittmeinung bei einem weiteren Facharzt einholen. Die Kassen zahlen diese i. d. R. Wenn man hingegen ein interdisziplinäres Ärzteteam um Rat fragen möchte, könnten nicht unerhebliche Kosten auf einen zukommen, so die DKG. Für privat Versicherte lohne sich daher der Blick in den Versicherungsvertrag. In jedem Fall sei es ratsam, mit der Krankenkasse vorab Rücksprache zu halten.

    Quelle: Befund Krebs 1/2015

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