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Neurodermitis

Neurodermitis ist eine chronische, nicht ansteckende Hauterkrankung, die von einem starken Juckreiz und trockener Haut gekennzeichnet ist. Auf der Haut entstehen rote, entzündliche, schuppende Ekzeme, die gelegentlich auch nässen.

Neurodermitis
© iStock - Kwarkot

Mutter-Kind-Kur bei Neurodermitis

Wer als Mutter die tägliche Verantwortung für Kinder und Familie hat, kann sich in vielen Fällen nur unzureichend um seine Gesundheit kümmern. Mit einzelnen ambulanten Maßnahmen können gesundheitliche Probleme meist nicht ausreichend behandelt werden. Hier setzt das Konzept der Mutter-Kind-Kur an: Während eines Zeitraums von drei Wochen gewährleistet sie umfassende Vorsorge oder Rehabilitation außerhalb des häuslichen Umfelds.

Bei einer Mutter-Kind-Kur geht es also um die Gesundheit der Mutter. Auch eine Vater-Kind-Kur ist möglich. Dabei können Kinder als Begleitperson teilnehmen, etwa wenn sie zu Hause nicht betreut werden können. Die Mutter-Kind-Kur ist eine medizinische Leistung, die von den Krankenkassen finanziert wird und i. d. R. drei Wochen dauert.

Maßnahmen in der Mutter-Kind-Kur

In dieser Zeit gibt es z. B. Bewegungsprogramme, Gruppen- und Einzelgespräche und Entspannungsverfahren. Die häufigsten Krankheiten, mit denen Mütter aufgenommen werden, sind Erkrankungen des Bewegungsapparates, psychosomatische Erkrankungen, Atemwegserkrankungen und Adipositas. Kinder können ggf. mitbehandelt werden; bei ihnen treten häufig Erkrankungen des Atmungssystems, Infekte, Hautkrankheiten und Erkrankungen des Bewegungsapparates auf.

Zu unterscheiden ist zwischen Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen. Bei der Vorsorge steht die Beeinflussung von Risikofaktoren im Vordergrund, bei Reha-Maßnahmen geht es um die Behandlung der Folgen einer vorhandenen gesundheitlichen Schädigung. Die erforderlichen Atteste füllt der Haus- bzw. Kinderarzt aus.

Eine neue Begutachtungs-Richtlinie soll nun mehr Transparenz und Klarheit in der Bewilligungspraxis schaffen. Die Richtlinie möchte eine einheitliche Rechtsauslegung der Kassen sicherstellen. Die Transparenz der sozialmedizinischen Empfehlungen und Leistungsentscheidungen soll ebenfalls erhöht werden. Des Weiteren werden Faktoren konkret aufgeführt, die gesundheitliche Störungen bei Müttern und Vätern auslösen könnten. Dazu gehört z. B. ein ständiger Zeitdruck oder Partner-/Eheprobleme.

Damit möchte die Richtlinie besonderen Belastungssituationen der Eltern Rechnung tragen. Wichtig ist auch, dass der Grundsatz „ambulant vor stationär“ in diesen Fällen nicht Anwendung findet. Nun werden zur Begutachtung auch verschiedene Gesundheitsstörungen, die zu einem hohen Krankheitsrisiko führen, begutachtet. So kann es bei Müttern oder Vätern z. B. zum Erschöpfungssyndrom, zu Unruhe- und Angstgefühlen, zu Schlafstörungen und allgemein zu Mehrfachbelastungen kommen. Diese sollen in der Begutachtung Beachtung finden.

Kostenübernahme

Die Kosten einer Mutter-Kind-Kur übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung. Für einkommensschwache Mütter gibt es die Möglichkeit der Reduzierung des gesetzlichen Eigenanteils. Die Zuzahlungen können dann, so das Müttergenesungswerk (MGW), auch durch die Zahlung eines Pauschalbetrags am Jahresanfang für das ganze Jahr abgegolten werden. Allerdings hat das MGW kürzlich festgestellt, dass die Zahl der von den Krankenkassen abgelehnten Anträge auf Mutter-Kind-Kurmaßnahmen wieder gestiegen ist und jetzt bei etwa 34% liegt.

Auch die Frage nach einer geeigneten Einrichtung sollte man rechtzeitig prüfen. Dabei sind mehrere Aspekte zu berücksichtigen, z. B. die Frage, ob die Kinder und Jugendlichen qualifiziert betreut werden. Es sollte vor Ort kinderärztliche Spezialisten und weitere Therapeuten (Psychologen, Atemtherapeuten usw.) geben.

Sinnvoll ist es auch, vorab in Erfahrung zu bringen, ob die Einrichtung die Möglichkeit der Allergietestung oder ein Lungenfunktionslabor hat. Ein weiteres Kriterium, je nach gesundheitlicher Situation, ist die Frage, ob Patientenschulungsprogramme (z. B. Asthma- oder Neurodermitisschulung) durchgeführt werden.

Quelle: Allergikus 1/2012

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