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Multiple Sklerose

Multiple Sklerose (MS) ist eine Erkrankung des Zentralnervensystems. Das Zentralnervensystem (ZNS) des Menschen ist für die Koordination von Bewegungsabläufen und die Integration von äußerlichen und innerlichen Reizen zuständig.

Multiple Sklerose
© iStock - Stadtratte

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Eine Patientenverfügung ist ein Dokument, das festlegt, welche medizinische Versorgung eine Person wünscht, wenn sie z. B. als Folge einer schweren Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage ist, ihren eigenen Willen auszudrücken. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmt eine Person eine Bevollmächtigte/einen Bevollmächtigten, die/der bestimmte Angelegenheiten im Sinne der Person regelt, sollte sie dies aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr können.

Die Patientenverfügung ist wichtig, weil sie sicherstellt, dass medizinische Maßnahmen im Fall der Einwilligungsunfähigkeit im Interesse der Patient*innen sind. So lässt sich regeln, in welchen Fällen beispielsweise lebenserhaltende Maßnahmen gewünscht werden und in welchen nicht.

Die Vorsorgevollmacht bestimmt, dass eine Person des Vertrauens die Angelegenheiten zur Gesundheits- und Vermögenssorge oder Pflege übernimmt. In den Fällen, in denen keine Vorsorgevollmacht vorliegt und ein Mensch nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln, muss ein*e Betreuer*in bestellt werden.

Was lässt sich mit der Vorsorgevollmacht regeln?

Mit einer Vorsorgevollmacht kann die bevollmächtigte Person stellvertretend für eine andere handeln. Sie kann z. B. dazu bestimmt werden, die Patientenverfügung durchzusetzen, einen Krankenhausaufenthalt oder auch Behandlungen einzuleiten.

Mit ihr lässt sich auch die Vermögensverwaltung durch die andere Person beschließen, d. h., sie ist z. B. befugt, die Bankgeschäfte zu tätigen. Einem Bevollmächtigten kann auch die Vollmacht darüber gegeben werden, über den Aufenthalt bzw. die Wohnsituation zu bestimmen und damit z. B. die Einweisung in ein Pflegeheim zu veranlassen. Eine Vertretung vor Behörden und Gericht lässt sich mit der Vorsorgevollmacht ebenfalls regeln.

Vor Ausstellung der Vollmacht sollte man gut überlegen, welche Person man als Bevollmächtigte einsetzt und welche Angelegenheiten man durch sie geregelt wissen will. Es gibt auch die Möglichkeit, mehrere Vorsorgevollmachten auszustellen und unterschiedliche Personen mit Vollmachten für unterschiedliche Bereiche einzusetzen. Die Vollmacht sollte jederzeit gut auffindbar sein.

Es kann sinnvoll sein, sie notariell beglaubigen zu lassen. Auch die Betreuungsbehörde kann die Echtheit der Vollmacht bestätigen. Sie kann auch im Zentralen Vorsorgeregister angemeldet werden. Kostenlose Vordrucke für Vorsorgevollmachten finden sich im Internet.

Patientenverfügung

Mit der Patientenverfügung lässt sich genau festlegen, welche gesundheitlichen Maßnahmen eine Person wünscht, wenn sie nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen auszudrücken. Eine Patientenverfügung ist schriftlich zu verfassen. Es sollte genau festgelegt werden, für welche Situationen sie gelten soll, welche Maßnahmen gewollt und welche zu unterlassen sind, z. B. ob eine künstliche Ernährung gewünscht wird.

Je deutlicher und ausführlicher eine Person sagt, was sie möchte, umso leichter ist es für Angehörige, aber auch das medizinische Fachpersonal, dem Willen dieser Person nachzukommen. Im Internet finden sich Musterbeispiele für Formulierungen, um eine eigene Patientenverfügung zu erstellen. Unter Umständen kann auch eine Ärztin/ein Arzt Hilfestellung bei der Formulierung leisten. Für die Patientenverfügung gilt ebenfalls, dass sie jederzeit rasch aufzufinden sein sollte.

Quelle: Befund MS 1/2022

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