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Brustkrebs

Unter dem Begriff Brustkrebs, auch Mammakarzinom (lat. Mamma = Brust) genannt, versteht man bösartige Tumoren (Geschwulsterkrankungen) der Brustdrüse.

Brustkrebs
© iStock - praetorianphoto

Rehabilitation bei Brustkrebs stärkt Körper und Seele

Rund die Hälfte der Brustkrebspatientinnen nimmt nach der Therapie eine onkologische Rehabilitationsmaßnahme in Anspruch. Im Vergleich zu anderen Krebserkrankungen machen sich von Brustkrebs betroffene Frauen damit häufig auf den Weg in eine Rehabilitationseinrichtung.

Grundsätzlich hat jede Krebspatientin (unabhängig von der Art der Krebserkrankung) ein Recht auf eine onkologische Rehabilitation. Diese spezielle Form der Reha hat das Ziel, die Lebensqualität der Betroffenen insgesamt zu verbessern und die körperlichen, aber auch die seelischen Folgen der Krebserkrankung zu lindern und sich von der kräftezehrenden Therapie und ihren Begleiterkrankungen und -erscheinungen wie etwa Müdigkeit, Abgeschlagenheit oder Schlafstörungen zu erholen. Auch Bewegungseinschränkungen z. B. in der Schulter, Konzentrationsschwächen oder Empfindungsstörungen in Händen und Füßen können nach Operation, Chemotherapie oder Bestrahlung zurückbleiben.

Hinzu kommen die seelischen „Narben“. Nicht nur die Diagnose selbst, sondern auch die Therapie muss erst einmal verarbeitet werden. Ist der Tumor einmal entdeckt, bleibt den Frauen meist wenig Zeit zum Nachdenken, ein eng gestrickter Therapieplan lässt ihnen kaum Raum, sich bewusst mit den eigenen Gefühlen auseinanderzusetzen. Deshalb setzt der Prozess der Verarbeitung meist nach Ende der Therapie ein. Hinzu kommen mit der Krankheit verbundene Ängste, wie etwa die Angst vor einem Rückfall. Dafür kann eine Reha einen geeigneten Raum bieten.

Denn mit diesem körperlichen und seelischen „Gepäck“ fällt es oft schwer, in den Alltag zurückzukehren. Genau diese Rückkehr soll eine Rehabilitation nach Möglichkeit erleichtern. Darüber hinaus kann sie dazu beitragen, möglich Spätfolgen der Erkrankung und der Therapie abzuwenden und weiteren Einschränkungen, die im Laufe der Zeit durch Krankheit und Therapie auftreten könnten, zu verhindern. Des Weiteren kann das langfristige Ziel einer Reha auch der Wiedereinstieg in den Beruf sein.

Ziele der Rehabiliation individuell festlegen

Damit zeigt sich, dass die Ziele einer Rehabilitation ganz individuell sind. Sie hängen immer vom körperlichen und seelischen Zustand der Patientin und den Zielen ab, die sie anstrebt. Aus diesem Grund wird auch zu Beginn der Reha in Rücksprache mit Betroffenen ein individueller Therapieplan erstellt.

Um den Gesundheitszustand insgesamt zu fördern, stellt eine Klinik eine große Bandbreite von Angeboten zur Verfügung. Im Wesentlichen umfassen die Angebote medizinische Therapien, Bewegungsangebote und Physiotherapie, Ernährungsberatung, aber auch psychoonkologische Beratung. Zudem bestehen Möglichkeiten der Entspannung, etwa mit Musik- oder Kunsttherapie. Dieses breite Spektrum an Angeboten ermöglicht ein sog. multimodales Behandlungskonzept. So kann die Behandlung an die unterschiedlichen Bedarfe angepasst werden.

I. d. R. sind diese Angebote speziell auf Krebspatientinnen und ihre Bedürfnisse ausgerichtet. So zielt die Physiotherapie z. B. darauf ab, durch eine Operation möglicherweise aufgetretene Einschränkungen bei der Bewegung im Arm oder der Schulter zu lindern. Ein speziell auf diese Problematik abzielendes, strukturiertes Bewegungsprogramm kann hier Erfolge erzielen. Oder mithilfe der manuellen Lymphdrainage kann ein entstandenes Lymphödem behandelt werden.

Reha führt zum Erfolg

I. d. R. führt eine Reha und der damit verbundene Therapieplan zum Erfolg. So konnte in Studien bereits nachgewiesen werden, dass sich die Fähigkeit, den Alltag zu meistern, während des Reha-Aufenthaltes bessert und Begleitsymptome der Erkrankung und der Therapie gelindert werden konnten. Zur Verbesserung des Wohlbefindens tragen bei Brustkrebspatientinnen vor allem Sporttherapie, Entspannungstechniken, aber auch psychosoziale Beratungen bei. Besonders deutlich lässt sich der Gesundheitszustand von Brustkrebspatientinnen mit einem möglichst auf sie zugeschnittenen, personalisierten Bewegungsprogramm fördern. Dies gilt v. a. über eine Reha hinaus.

Grundsätzlich dürfen Patientinnen mitbestimmen, welche Einrichtung sie auf dem Weg zu ihrer Genesung besuchen möchten. Ermöglicht wird dies durch das sog. Wunsch- und Wahlrecht, das die Mitbestimmung der Betroffenen selbst stärkt. Patientinnen können also bereits bei der Antragstellung eine Klinik ihrer Wahl angeben, die dann von der Rentenversicherung berücksichtigt wird. Grundsätzlich kommen für Krebspatientinnen Einrichtungen infrage, die vom Versicherungsträger als geeignet für die Rehabilitation nach Krebs eingestuft werden.

Anforderungen an die Qualität

Denn: Rehaeinrichtungen, die Krebspatientinnen behandeln, müssen eine Reihe von Qualitätsanforderungen erfüllen. Dazu gehört u. a., dass sie über Erfahrung in der medizinischen Behandlung und psychoonkologischen Betreuung oder verfügen über spezielle Angebote, die auf Probleme im Zusammenhang mit einer Krebserkrankung abzielen.

Nicht immer wird eine Reha in der Wunschklinik bewilligt. Entscheidet sich der Kostenträger für eine andere Einrichtung, haben Versicherte die Möglichkeit, Widerspruch einlegen. Dann wird der Antrag erneut geprüft und u. U. können die Versicherung und die Patientin auch gemeinsam eine Alternative zur gewünschten Klinik finden.

Bei der Suche nach einer geeigneten Einrichtung für die Reha sollten Patientinnen also auch einen Blick auf die Spezialisierung der Klinik werfen, damit dann auch auf die eigene Erkrankung zugeschnittene Behandlungsangebote zur Verfügung stehen. Auch die behandelnden Ärzte können u. U. hilfreiche Tipps geben, welche Einrichtungen für Betroffene infrage kommen.

Grundsätzlich kann eine Rehabilitation ambulant, stationär oder teil-stationär durchgeführt werden. Welche Reha infrage kommt, sollte jede Patientin selbst entscheiden. Auch hier gilt es, in erster Linie die individuellen Bedürfnisse im Blick zu halten.

Bei der Auswahl der Klinik, aber auch der genauen Form der Reha ist der Sozialdienst in den Kliniken die erste Anlaufstelle. Aber auch Kranken- und Rentenversicherung oder Krebsberatungsstellen können bei Fragen behilflich sein.

Es gibt zwei Arten von Rehabilitation. Die berufliche Reha hat die Eingliederung in das Arbeitsleben zum Ziel. Die medizinische Reha zielt, zu der auch die onkologische Reha gehört, umfasst Maßnahmen, die der Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit dienen.

Die Kosten einer Rehabilitation können von der Kranken- oder der Rentenversicherung übernommen werden. Welche Versicherung Kostenträger ist, hängt von den Zielen der Reha ab. Ist das Ziel eine berufliche Wiedereingliederung, zahlt die Rentenversicherung.

Quelle: Leben? Leben! 4/2017

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