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Diabetes

Mit dem Begriff Diabetes bzw. Diabetes mellitus bezeichnet man eine Erkrankung des Stoffwechsels, die chronisch verläuft und deren Kennzeichen erhöhte Blutzuckerwerte sind. Diesen liegt eine Störung oder ein Wegfall der Insulinproduktion oder eine Insulinresistenz zugrunde.

Diabetes Mellitus
© iStock - PixelsEffect

Rehabilitation: Wunsch- und Wahlrecht für Diabetiker

Rehabilitation vor der Rente: In diesem Sinne kann eine Rehabilitation auch für Diabetiker sinnvoll sein, wenn sie die Teilhabe an am beruflichen Leben verbessert, den Alltag erleichtert bzw. verhindert, dass man aufgrund der Erkrankung so stark eingeschränkt ist, dass man nicht mehr arbeiten kann. Gründe, warum Diabetiker eine Rehabilitation in Betracht ziehen sollten, können beispielsweise Komplikationen nach Folgeerkrankungen sein, wie das diabetische Fußsyndrom, ein notwendiger Gewichtsverlust, wie bei vielen Typ-2-Diabetikern der Fall, oder auch um den richtigen Umgang mit dem Diabetes zu erlernen, wie es für frisch diagnostizierte Menschen mit Diabetes oder auch Kinder und Jugendliche notwendig ist. Der behandelnde Arzt wird hierzu beraten und Empfehlungen aussprechen.

Wenn eine Rehabilitation bei einem Diabetiker notwendig wird, muss diese nicht irgendeiner Klinik erfolgen. Denn für Diabetiker ist es wichtig zu wissen, dass sie bei der Auswahl der Rehabilitationseinrichtung ein Wunsch- und Wahlrecht haben. Dies garantiert ihnen § 9 SGB IX Sozialgesetzbuch – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen. Dort heißt es: „Bei der Entscheidung über die Leistungen und bei der Ausführung der Leistungen zur Teilhabe wird berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten entsprochen. Dabei wird auch auf die persönliche Lebenssituation, Alter, Geschlecht, Familie sowie die religiösen und weltanschaulichen Bedürfnisse der Leistungsberechtigten Rücksicht genommen.“

Für Diabetiker, die sozialversichert sind, ist die Deutsche Rentenversicherung oder auch die gesetzliche Krankenkasse Träger der Reha-Maßnahme, je nach Vertrag auch die private Krankenversicherung. Damit der Träger dem Wunsch des Patienten auch entspricht, ist es wichtig, dass die gewünschte Klinik bzw. Einrichtung zertifiziert ist. Außerdem sollte man seinen Wunsch in seinem Antrag gut begründen. Entspricht der Kostenträger im ersten Anlauf nicht den Wünschen, kann man Widerspruch einlegen und sich auf sein Wunsch- und Wahlrecht berufen – in diesem Widerspruch sollte man deutlich machen, warum es wichtig ist, in der Wunschklinik behandelt zu werden, damit der Kostenträger diese Aspekte in seiner Entscheidung berücksichtigen kann.

Bei der Kliniksuche sollte man auf Ausstattung, Lage, Service und spezielle Therapieangebote achten und diese in seiner Entscheidung berücksichtigen. Einen Überblick über geeignete Einrichtungen gibt es beispielsweise im Internet auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Diabetes Gesellschaft.

Quelle: Befund Diabetes 1/2015

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