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Multiple Sklerose

Multiple Sklerose (MS) ist eine Erkrankung des Zentralnervensystems. Das Zentralnervensystem (ZNS) des Menschen ist für die Koordination von Bewegungsabläufen und die Integration von äußerlichen und innerlichen Reizen zuständig.

Multiple Sklerose
© iStock - Stadtratte

Rente bei MS beantragen

Nach einem Schub oder als Folge des Fortschreitens der MS sind viele Betroffene zeitweilig arbeitsunfähig. Kann der Beruf aufgrund körperlicher Einschränkungen ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht länger ausgeübt werden, besteht u. U. die Möglichkeit, eine Erwerbsminderungsrente bei der gesetzlichen Rentenversicherung zu beantragen. Dafür muss der Antragsteller bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Bevor sie jedoch eine Erwerbsminderungsrente gewährt, prüft die Rentenversicherung, ob sich mithilfe einer medizinischen oder beruflichen Rehabilitation die Erwerbsfähigkeit wiederherstellen lässt, denn im Rentenrecht gilt der Grundsatz: Rehabilitation vor Rente.

Eine Erwerbsminderungsrente können von MS Betroffene nur beantragen, wenn sie jünger als 65 Jahre sind, vor der Erwerbsminderung wenigstens 60 Monate lang rentenversichert (allgemeine Wartezeit) und in dieser Zeit 36 Monate pflichtversichert tätig waren.

Volle und teilweise Erwerbsminderung

Voll erwerbsgemindert sind von MS betroffene Arbeitnehmer, sind sie wegen ihrer gesundheitlichen Probleme nicht länger in der Lage, mehr als drei Stunden täglich zu arbeiten. Eine teilweise Erwerbsminderung liegt vor, können sie zwischen drei und sechs Stunden am Tag arbeiten. Wer mehr als sechs Stunden täglich arbeiten kann, gilt als voll erwerbsfähig. Bei voller Erwerbsminderung wird eine volle Erwerbsminderungsrente ausgezahlt, bei teilweiser Erwerbsminderung die halbe Erwerbsminderungsrente – allerdings wird diese i. d. R. auf den Betrag der vollen Erwerbsminderungsrente erhöht, kann der Arbeitnehmer nachweisen, dass für ihn kein Teilzeitarbeitsplatz vorhanden und er deshalb arbeitslos ist.

Rentenantrag

Liegen die genannten Voraussetzungen vor, können MS-Kranke einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der gesetzlichen Rentenversicherung stellen. Die Anträge finden sie im Internet als Download. Auch ehrenamtliche Rentenberater haben die notwendigen Formulare parat. Ohnehin ist es oft sinnvoll, sich an einen der ehrenamtlich tätigen Rentenberater zu wenden. Dieser hilft beim Ausfüllen der Formulare und weiß, welche Nachweise – z. B. medizinische Gutachten oder andere ärztliche Unterlagen – dem Antrag beigelegt werden sollten, um das Verfahren zu beschleunigen. Falls Unsicherheit darüber besteht, ob der Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente Erfolg hat, können Menschen mit MS zudem ihren behandelnden Arzt fragen, wie dieser ihre Leistungsfähigkeit einschätzt.

Anhand der Unterlagen prüfen daraufhin die Sachverständigen der Rentenversicherung, ob eine volle oder teilweise Erwerbsminderung vorliegt oder der Arbeitnehmer trotz körperlicher oder psychischer Einschränkungen voll erwerbsfähig ist. Dazu lassen sie i. d. R. anhand der Datenlage ein medizinisches Gutachten anfertigen. Hat ein MS-Kranker in den sechs Monaten vor dem Rentenantrag an einer stationären medizinischen Reha-Maßnahme teilgenommen, ist meistens die Beurteilung der Reha-Klinik für die Einschätzung der Erwerbsminderung entscheidend. Das sollten MS-Patienten, die sich in einer Reha-Maßnahme befinden, stets bedenken und deshalb am Ende jeder Reha die Mediziner auf alle weiterhin bestehenden gesundheitlichen Probleme hinweisen.

Höhe und Dauer der Leistung

Eine Erwerbsminderungsrente wird nach dem Erstantrag nicht in jedem Fall lebenslang ausgezahlt, sondern zunächst i. d. R. für drei Jahre gewährt – es sei denn, es ist unwahrscheinlich, dass die Erwerbsminderungsvoraussetzungen entfallen, d. h. sich der Gesundheitszustand bessert. Danach ist ein Antrag auf Weiterzahlung möglich, allerdings prüft die Rentenversicherung sehr genau, ob die Voraussetzungen für die Rentenzahlung weiter vorliegen. Die Höhe der Erwerbsminderungsrente ist davon abhängig, wie lange der Rentner zuvor Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt hat und wie hoch diese waren. Danach berechnen sich die sog. Entgeltpunkte. Diese werden mit zwei weiteren Rechengrößen – dem sog. Rentenartfaktor und dem aktuellen Rentenwert – multipliziert. Wer bereits die jährliche Renteninformation erhalten hat, die Rentenversicherten ab dem Alter von 27 zugeschickt wird, falls die allgemeine Wartezeit erfüllt ist, kann dieser die Höhe seiner derzeitigen vollen Erwerbsminderungsrente entnehmen.

Neben der Erwerbsminderungsrente dürfen MS-Patienten weitere Einkünfte erzielen (z. B. Sozialleistungen oder Einkommen aus selbstständiger und unselbstständiger Arbeit, vorausgesetzt, dass nicht länger als drei bzw. sechs Stunden täglich gearbeitet wird), doch können diese die Rente mindern, überschreiten sie einen bestimmten Betrag. Sinnvoll ist es, bei der Rentenversicherung nachzufragen, wie hoch die zusätzlichen Einkünfte sein dürfen, ohne dass die Rente gemindert wird.

Quelle: Befund MS

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