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Krebs allgemein

Krebs ist eine vielschichtige Krankheit. Man versteht darunter jede Veränderung eines Gewebes, bei der die Zellen sozusagen ihre Differenzierung verlieren und daher autonom, also selbstständig wachsen können.

Krebs allgemein
© iStock - koto_feja

Schwerbehinderung bei Krebs

Menschen mit Krebs sind durch die Erkrankung, die Therapie und ihre Folgen in ihrer Lebensführung meist erheblich beeinträchtigt. Ihnen steht daher die Möglichkeit offen, einen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen – die damit verbundenen Vorteile sollen gewissermaßen als Nachteilsausgleich dienen.

Ausweis soll Nachteile ausgleichen

Wie die Deutsche Krebshilfe im Blauen Ratgeber Wegweiser zu Sozialleistungen ausführt, kann ein Schwerbehindertenausweis beim Versorgungsamt beantragt werden. Die Stärke der Beeinträchtigung wird dabei durch den „Grad der Behinderung“ (GdB) ausgewiesen. Je höher dieser ausfällt, umso mehr Vorteile bringt der Schwerbehindertenausweis mit sich. Wer beispielsweise einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr erhält, hat Anspruch auf mehr Urlaubstage im Jahr, muss auf Wunsch keine Überstunden mehr ableisten und profitiert von einem stärkeren Kündigungsschutz. Ein Schwerbehindertenausweis kann auch Ermäßigungen beispielsweise im öffentlichen Nahverkehr, bei der Steuer oder Eintritten für öffentliche Einrichtungen wie Museen oder Schwimmbäder mit sich bringen.

Beantragung beim Versorgungsamt

Beantragt wird der Schwerbehindertenausweis beim zuständigen Versorgungsamt. Wie die Krebshilfe ausführt, müssen Menschen mit Krebs hierfür ihre Erkrankung genau beschreiben und auch die behandelnden Ärzte und Kliniken nennen und diese von ihrer Schweigepflicht entbinden. Die entsprechenden medizinischen Informationen besorgt sich das Versorgungsamt dann von diesen selbstständig und prüft diese eingehend – man muss also keine ärztlichen Befunde oder Akten beilegen.

Nach Angaben der Deutschen Krebsgesellschaft gilt der Schwerbehindertenausweis i. d. R. für fünf Jahre. Danach kann man ihn verlängern lassen. Eventuell prüft das Versorgungsamt dann nochmals, ob sich der Gesundheitszustand mittlerweile grundlegend geändert hat. Wer mit dem Ergebnis dieser Nachprüfung nicht einverstanden ist, hat die Möglichkeit Widerspruch einzulegen.

Quelle: Befund Krebs 2/2017

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