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Sonnenbrand

Der Sonnenbrand wird in der Fachsprache als Dermatitis solaris bezeichnet und ist eine durch UV-Strahlung verursachte Entzündung der Haut.

Sonnenbrand
© iStock - Anetlanda

Diagnose eines Sonnenbrands

Die Diagnose eines Sonnenbrands erfolgt anhand der charakteristischen Symptome. Handelt es sich nur um einen leichten Sonnenbrand, ist ein Arztbesuch nicht zwingend erforderlich. Kommt es jedoch zu Blasenbildung und starken Hautreaktionen, sollte ein Arzt aufgesucht werden. Er kann genauere Untersuchungen durchführen, um die Stärke des Sonnenbrands genau einzustufen und eine entsprechende Behandlung einzuleiten.

Symptome bei einem Sonnenbrand

Für einen Sonnenbrand ist es charakteristisch, dass die ersten Symptome innerhalb der ersten sechs bis acht Stunden nach der schädlichen Sonneneinwirkung auftreten. Erstes Symptom ist in der Regel die Entstehung eines UV-Erythems. Dabei handelt es sich um eine entzündliche Rötung der Haut, die häufig mit einem Hitzegefühl, einem Brennen und/oder einem Juckreiz einhergeht. Bei einer starken Schädigung der Haut durch das Sonnenlicht kann es zu einer Blasenbildung kommen.

Alle diese Symptome sind auf die Körperpartien begrenzt, die einer zu hohen Sonnenstrahlung ausgesetzt wurden. Durch Kleidung ausreichend geschützte Körperregionen sind nicht betroffen. Die Umrisse der Kleidung zeichnen sich daher bei einem Sonnenbrand häufig scharf ab. Im weiteren Verlauf eines Sonnenbrands ist ein Symptom das Abschuppen der Haut an den betroffenen Arealen. Leiden Kinder unter den beschriebenen Symptomen, gehören sie generell in ärztliche Behandlung, auch wenn der Sonnenbrand nicht sehr stark ist.

Tritt ein Sonnenbrand im Gesicht auf, so kann es zusätzlich zu einer Hornhautentzündung (Keratitis) kommen. Ist ein Sonnenbrand stark und großflächig, so bleiben die Symptome nicht unbedingt nur lokal auf die betroffenen Hautpartien beschränkt. Es können Übelkeit, Fieber und Kreislaufbeschwerden auftreten. Ist dies der Fall, sollte auch bei Erwachsenen dringend ein Arzt aufgesucht werden. Dabei kann es sich um weitere Erkrankungen handeln, die aufgrund einer zu starken Sonneneinstrahlung auftreten.

Symptome wie Kopfschmerzen, Schwindel, Erbrechen und Schüttelfrost können Hinweise auf einen Hitzschlag oder Sonnenstich geben. Diese Erkrankungen sind nicht ungefährlich, es kann in solchen Fällen zu einem Kreislaufkollaps kommen. Liegt ein Verdacht auf einen Sonnenstich vor, sollte daher dringend ein Arzt konsultiert werden. Treten bereits Bewusstseinsstörungen auf, so muss unbedingt ein Notarzt alarmiert werden. Bei einem Hitzschlag sollte ein Rettungsdienst alarmiert werden.

Sonnenstich

Charakteristisch für einen Sonnenstich (medizinisch Insolation) ist ein heißer, geröteter Kopf beziehungsweise Nacken, während die restliche Körperhaut unauffällig ist. Typische Symptome sind Schwindel, Kopfschmerzen und Übelkeit. Der Sonnenstich entsteht durch eine länger andauernde intensive Sonneneinstrahlung auf Kopf, Hals oder Nacken. Dadurch werden die unter der Schädeldecke liegenden Hirnhäute (Meningen) gereizt.

Hitzschlag

Der Hitzschlag wird medizinisch als Hyperthermiesyndrom bezeichnet. Ein Hitzschlag entsteht, wenn hohe Temperaturen über längere Zeit auf den Körper wirken und dieser nicht in der Lage ist, sich ausreichend durch Schweißproduktion abzukühlen. In der Folge kommt es zu einer gestörten Wärmeregulation, und die Körpertemperatur steigt. Typische Symptome sind daher eine hochrote, heiße und trockene Haut. Hinzu kommen Kopfschmerzen, Übelkeit, Schwindel und eventuell Bewusstlosigkeit.

Kinderhaut und Sonne

Kinderhaut reagiert empfindlicher auf Sonneneinstrahlung als die von Erwachsenen. Insbesondere bei sehr kleinen Kindern muss ein starkes Augenmerk auf den Sonnenschutz gelegt werden, da sich der Eigenschutz der Haut erst ab dem zweiten Lebensjahr langsam aufbaut. Zudem sollte man sich über folgenden Zusammenhang im Klaren sein: UV-Strahlung in der Kindheit fördert die Entstehung von Muttermalen, eine hohe Anzahl von Muttermalen wiederum ist mit einem erhöhten Risiko verbunden, irgendwann im Leben an Hautkrebs zu erkranken.

Aus diesem Grund sollten folgende Regeln bei Kindern unbedingt eingehalten werden:

  • Bis zum vollendeten ersten Lebensjahr sollte ein Kind NIE der Sonne ausgesetzt werden, auch nicht für kurze Zeit.
  • Kleinkinder und Säuglinge sollten sich nur im Schatten aufhalten und auch dort sonnendichte Kleidung tragen. Unbedeckte Stellen sollten zusätzlich mit Sonnenschutzmittel eingecremt werden.
  • Vorsicht mit Babyöl: Es erhöht die Lichtempfindlichkeit der Haut.
  • Kinder und Erwachsene sollten eine halbe Stunde, bevor sie sich der Sonne aussetzen, eingecremt werden.
  • Das Sonnenschutzmittel sollte sorgsam ausgewählt werden: mindestens Lichtschutzfaktor 35 und UV-A-Faktor 16 ist dringend anzuraten.
  • Auch bei bedecktem Himmel ist ein Eincremen notwendig, da trotz Wolken bis zu 80 % der UV-Strahlen bis zur Erde vordringen.
  • Wenn gebadet oder geplanscht wird, muss die nackte Haut besonders gut durch wasserfeste Produkte geschützt werden. Wasserfeste Sunblocker sind zu empfehlen.
  • Unmittelbar nach dem Bad sollten die Kinder gut abgetrocknet werden, da Wassertropfen auf der Haut wie ein Brennglas wirken.
  • Lydia Köper

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