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Multiple Sklerose

Multiple Sklerose (MS) ist eine Erkrankung des Zentralnervensystems. Das Zentralnervensystem (ZNS) des Menschen ist für die Koordination von Bewegungsabläufen und die Integration von äußerlichen und innerlichen Reizen zuständig.

Multiple Sklerose
© iStock - Stadtratte

Therapiegeräte in der MS-Behandlung

Therapeutische Bewegungsgeräte, auch Bewegungstrainer genannt, sind in Deutschland als Hilfsmittel verordnungsfähig. Das bedeutet, dass die gesetzliche Krankenkasse i. d. R. die Kosten für ein solches Gerät übernimmt, wenn der Arzt der Ansicht ist, dass es – grob gesprochen – notwendig für eine erfolgreiche Behandlung seines Patienten ist.

Insbesondere für MS-Betroffene ist solch eine therapiegestützte Behandlung oft sinnvoll, z. B. um Bewegungsmuster (wieder) einzuüben oder die Muskelkraft zu trainieren. Daneben schult ein Training mit Therapiegeräten den Gleichgewichtssinn und kann dazu beitragen, Menschen mit MS – angepasst an ihre individuellen Möglichkeiten – ein möglichst eigenständiges Leben zu ermöglichen und ihre Lebensqualität zu erhöhen. Sollte die Krankenkasse es ablehnen, die Kosten für die (u. U. leihweise) Überlassung eines solchen Hilfsmittels zu übernehmen, können MS-Betroffene dagegen Widerspruch einlegen.

Erstattungsfähige Bewegungstrainer

Für Menschen mit Bewegungseinschränkungen, z. B. für MS-Betroffene, die ganz oder teilweise im Rollstuhl sitzen, gibt es spezielle Bewegungstrainer, die einem Fahrradergometer ähneln, jedoch z. B. vom Rollstuhl aus benutzt werden können. Die Beine oder Arme – je nachdem, welche Muskelgruppen trainiert werden sollen – treten dabei entweder aus eigener Kraft wie beim Fahrrad in die Pedalen bzw. drehen sie mit den Händen. Oder aber die Gliedmaßen (und damit im gewissen Maß der Rest des Körpers) werden passiv trainiert, indem ein Motor den Bewegungstrainer antreibt. Verschiedene dieser Geräte sind im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Hilfsmittelverzeichnis) aufgelistet und können als Hilfsmittel verordnet werden.

Für MS-Betroffene, die aufgrund von Spastiken nicht allein oder nur schlecht stehen können, bietet sich die Nutzung eines Stehtrainers an. Das Stehen verringert die Verkrampfung der Muskeln, Schonhaltungen oder Fehlstellungen werden ebenfalls behandelt. Auch Stehtrainer sind i. d. R. verordnungsfähig. Einen Stehtrainer sollten Menschen mit MS, die normalerweise nicht oder nur unter Schwierigkeiten allein stehen können, nur benutzen, wenn eine zweite Person in der Nähe ist und diese Hilfestellung leisten kann, falls sich der MS-Betroffene wieder setzen möchte.

Voraussetzungen für die Erstattung des Hilfsmittels ist stets die Verordnung durch den Arzt. Dieser muss belegen, dass das Hilfsmittel nach § 33 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) erforderlich ist, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen. Ist das Hilfsmittel jedoch als allgemeiner Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens einzustufen, wird es nicht erstattet. Lehnt die Krankenkasse die Kostenerstattung für ein Therapiegerät ab, kann der Antragsteller innerhalb von vier Wochen dagegen Widerspruch einlegen – mit einer möglichst vom Arzt unterzeichneten oder geschriebenen Begründung, warum das Hilfsmittel doch benötigt wird. Die Begründung muss dem Widerspruch noch nicht zwingend beiliegen, sie kann innerhalb von vier weiteren Wochen nachgereicht werden. Allerdings muss dann bereits im Widerspruchsschreiben stehen, dass die Begründung nachgereicht wird.

Weitere Therapiegeräte fürs Bewegungstraining

Nicht alle Therapiegeräte, die in der Behandlung der MS eingesetzt werden, sind auch als Hilfsmittel anerkannt, sodass sie oft in der stationären oder ambulanten Rehabilitation Anwendung finden – es sei denn, der Patient trägt die Kosten des Therapiegeräts selbst. Dazu zählen z. B. Laufbänder, darunter auch spezielle Laufbänder mit Gurtsystemen und Griffen zum Festhalten, auf denen die Bewegungsabläufe beim Gehen und das Gehen selbst geübt werden. So entschied z. B. das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg 2007 (AZ L 9 KR 35/04), dass ein Laufband kein erstattungsfähiges Hilfsmittel, sondern ein Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens ist.

Auch Geräte, bei denen der Patient auf einer Platte steht, die sich entweder durch Vibrationen oder durch Hin- und Herschwingen bewegt, lassen sich in der Behandlung von Bewegungsstörungen bei MS einsetzen. Der Betroffene wird durch die Bewegungen der Platte angeregt, seine Körperhaltung anzupassen. Das schult den Gleichgewichtssinn und verhindert infolgedessen Stürze. Diese Geräte sind bislang ebenfalls nicht als Hilfsmittel erstattungsfähig.

Zum Training von Kraft und Koordination haben sich in der Rehabilitation Seilzuggeräte bewährt. Das Training mit diesen Geräten stärkt einerseits die Muskulatur insbesondere von Armen und/oder Beinen, andererseits müssen bei den Übungen mit dem Seilzug komplexe Bewegungen durchgeführt werden, sodass auch die Körperkoordination davon profitiert. Beim Training mit solchen Geräten gilt, eine Bewegung lieber öfter durchzuführen, als zu viel Kraft für die Bewegung aufzuwenden. Auch diese Geräte sind nicht im GKV-Hilfsmittelverzeichnis aufgelistet.

Die Ausdauer sollten Menschen mit MS beim Training mit Therapiegeräten ebenfalls nicht vernachlässigen. Die Ausdauer lässt sich mit Walken, Joggen, Fahrradfahren oder Schwimmen und damit ohne Geräte trainieren, doch gibt es viele MS-Betroffene, die dazu nicht in der Lage sind. Diese können sich stattdessen auf ihr Fahrradergometer setzen. Fürs Ausdauertraining eignen sich neben dem Fahrradergometer auch das Laufband oder ein Crosstrainer, der Arme und Beine gleichzeitig beansprucht. Voraussetzung für die Nutzung all dieser Geräte ist ein gut funktionierender Gleichgewichtssinn und die Fähigkeit, allein zu stehen bzw. zu gehen.

Spielekonsolen zur Therapie

Spielekonsolen, bei denen man bestimmte Bewegungen durchführen muss, um zum Ziel zu kommen, können MS-Betroffene für gezielte körperliche Übungen einsetzen. So bieten einige Systeme als Zusatzausstattung spezielle Balancebretter, auf denen man die Körperhaltung verlagern muss, um z. B. mit einem virtuellen Snowboard eine Skipiste hinunter zu fahren. Auf diese Weise können von MS Betroffene ihr Gleichgewicht trainieren und gleichzeitig Spaß haben. Andere Spiele schulen die Koordination oder trainieren Armbewegungen (z. B. Tennis, Angeln).

Quelle: Befund MS 03/2013

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