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Multiple Sklerose

Multiple Sklerose (MS) ist eine Erkrankung des Zentralnervensystems. Das Zentralnervensystem (ZNS) des Menschen ist für die Koordination von Bewegungsabläufen und die Integration von äußerlichen und innerlichen Reizen zuständig.

Multiple Sklerose
© iStock - Stadtratte

Wunsch- und Wahlrecht bei der Rehabilitation

Für Menschen mit MS spielt die medizinische Rehabilitation eine große Rolle, denn vor allem nach einem Krankheitsschub zeigen sich oft gesundheitliche Beeinträchtigungen. Durch die ganzheitliche Behandlung während einer stationären (oder ambulanten) Rehabilitationsmaßnahme kann ein Teil der Einschränkungen u. U. wieder rückgängig gemacht werden bzw. die Betroffenen erlernen Kompensationsmaßnahmen, mit deren Hilfe sie trotz körperlicher Beeinträchtigungen ein selbstständiges Leben.

Nach § 9 des neunten Sozialgesetzbuchs (SGB IX) haben Behinderte oder Menschen, die von Behinderungen bedroht sind, ein Wunsch- und Wahlrecht bei der Auswahl der Rehabilitationseinrichtung. „Berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten“ muss laut Gesetz dabei entsprochen werden. Dabei soll auch auf die persönliche Lebenssituation, Alter, Geschlecht, Familie sowie religiöse und weltanschauliche Bedürfnisse Rücksicht genommen werden.

Berechtigte Wünsche dürfen nicht einfach abgelehnt werden

Zu den berechtigten Wünschen nach § 9 SGB IX zählt bei MS-Patienten z. B. der Wunsch, in einer Klinik behandelt zu werden, die auf die Therapie von Menschen mit MS ausgerichtet ist. Das sind in erster Linie Rehakliniken, die das von der Deutschen Multiplen Sklerose Gesellschaft (DMSG) verliehene Qualitätssiegel „Anerkanntes MS-Zentrum“ tragen. Der Rehabilitationsträger (i. d. R. die Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung) darf diesen oder andere berechtigte Wünsche nicht ohne Begründung ablehnen. Er untersucht allerdings, ob das Interesse des Patienten tatsächlich berechtigt und angemessen ist. Schon beim Antrag auf eine Rehabilitationsmaßnahme sollte daher möglichst die Wunsch-Rehaeinrichtung angegeben und begründet werden, warum gerade diese gewählt wurde. Wenn möglich, sollte auch der behandelnde Arzt diesen Wunsch unterstützen.

Widerspruch einlegen

Sollte der Träger der Rehabilitationsmaßnahme dem Wunsch nach einer bestimmten Klinik nicht nachkommen und eine andere Klinik vorschlagen, muss er diese Entscheidung begründen. Fehlt die Begründung oder die Aufklärung über die Widerspruchsmöglichkeiten, kann diese nachgefordert werden. Nach Erhalt der Ablehnung haben Patienten vier Wochen Zeit, schriftlich Widerspruch einzulegen.

Wird gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt, muss dieser ebenfalls begründet werden. Am günstigsten ist es, den Arzt zuratezuziehen. Dieser sollte eine medizinische Begründung abgeben, warum die Behandlung in der Wunschklinik erfolgen sollte. Bei MS kann die Entscheidung u. a. damit gerechtfertigt werden, dass die medizinische Betreuung in einem anerkannten MS-Zentrum sinnvoll ist, weil dort langjährige Erfahrung mit der Behandlung einer großen Anzahl von MS-Patienten besteht und die Rehabilitation sowohl auf die körperlichen als auch auf die psychischen Probleme von Menschen mit MS genau abgestimmt ist. Neben der medizinischen Notwendigkeit gibt es noch weitere Gründe für die Auswahl einer Klinik: Beispielsweise kann auch die Nähe zur Familie als Rechtfertigung für die Auswahl einer bestimmten Klinik herangezogen werden, vor allem wenn die näheren Angehörigen in die Rehabilitation miteinbezogen werden sollen.

Der Widerspruch sollte für die eigenen Unterlagen kopiert werden genau wie die Begründung des Arztes. Dann schicken Sie beides zum zuständigen Rehabilitationsträger – am besten als Einschreiben, damit Sie sicher sein können, dass Ihr Brief angekommen ist. Lehnt der Träger der Rehabilitation den Widerspruch erneut ab, kann man Klage vor dem Sozialgericht einreichen – auch innerhalb von vier Wochen.

Unterstützung und Hilfe suchen

Für den Fall, dass Sie Hilfe bei der Formulierung des Widerspruchs benötigen, können Sie sich z. B. an eine MS-Selbsthilfegruppe in der Nähe wenden. Dort treffen Sie mit großer Wahrscheinlichkeit auf Menschen, die Ähnliches bereits erlebt haben und Ihnen wertvolle Tipps geben können. Sie können sich auch an eine der Beratungsstellen der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft (DMSG) wenden. Auch dort kann man Ihnen sicher weiterhelfen.

Quelle: Befund MS 3/2014

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