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Malignes Melanom

Maligne Melanome sind bösartige Neubildungen, die sich aus pigmentbildenden Zellen entwickeln. Der Großteil der malignen Melanome entsteht aus Melanozyten im Bereich der Haut. Weil maligne Melanome häufig dunkel gefärbt sind, bezeichnet man diese Krebsart auch als „schwarzen Hautkrebs“.

Malignes Melanom
© iStock - Kateryna Kukota

Zertifizierte Hautkrebszentren

Unter der Diagnose Hautkrebs werden verschiedene Hautkrebsarten zusammengefasst. Man unterscheidet meist schwarzen und hellen Hautkrebs unterscheiden. Insbesondere der schwarze Hautkrebs (malignes Melanom) ist sehr gefährlich. Die bestmögliche Therapie bieten zertifizierte Hautkrebszentren. Diese Kliniken müssen bestimmte Anforderungen der Deutschen Krebsgesellschaft erfüllen, um zertifiziert zu werden. Diese werden durch Experten des unabhängigen Instituts OnkoZert regelmäßig überprüft.

Der Erhebungsbogen legt die Kriterien für eine Zertifizierung zum Krebszentrum fest. Wie andere zertifizierte Zentren müssen auch Hautkrebszentren bestimmte Hauptkooperationspartner bzw. Kooperationspartner nachweisen. So soll eine Zusammenarbeit verschiedener Disziplinen gewährleistet werden, um den Hautkrebs möglichst umfassend zu behandeln. Zu den Hauptkooperationspartnern gehören Dermatologen, Chirurgen und/oder Vertreter regional tätiger chirurgischer Fachgebiete wie Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie oder plastische Chirurgie. Weitere Hauptkooperationspartner sind internistische Onkologen, Radiologen und Strahlentherapeuten. Zu den Kooperationspartnern gehören u. a. Dermatohistologen, Nuklearmediziner, Thoraxchirurgen und Neurochirurgen.

Tumorkonferenz

Mindestens zweimal im Monat muss eine Tumorkonferenz stattfinden, in der verpflichtend Vertreter aus den Fachbereichen Dermatologie, Radiologie, Strahlentherapie, Chirurgie und internistische Onkologie teilnehmen müssen. Weitere Ärzte aus anderen Fachbereichen sollten fallbezogen ebenfalls hinzugezogen werden. Die Beschlüsse in der Tumorkonferenz werden protokolliert – und für jeden Patienten ein möglichst interdisziplinärer Behandlungsplan erstellt. Der Behandlungsplan kann dem Patienten auf Wunsch ausgehändigt werden. Wenn die Therapie von dem in der Tumorkonferenz aufgestellten Behandlungsplan abweicht, muss dieses Gremium darüber informiert werden und die Gründe für die Abweichung dargelegt sowie die neue Therapie dokumentiert werden.

Bei sog. Morbiditäts-/Mortalitätskonferenzen werden hingen Komplikationen und Risiken durchgeführter Therapien fortlaufend analysiert und diskutiert. Dieses Vorgehen soll dazu dienen, Risiken der Therapie zu senken und niedrig zu halten. Zudem soll so ein Rahmen geschaffen werden, um ethische Aspekte zu diskutieren. Diese Art von Konferenz sollte mindestens einmal jährlich stattfinden. Einmal im Jahr müssen die Hauptbehandlungspartner zudem an einem Qualitätszirkel teilnehmen, in dem spezifische Themen, die das Hautkrebszentrum betreffen, betrachtet werden.

Psychoonkologische Betreuung

Ein weiterer Aspekt in Hautkrebszentren ist die psychoonkologische Versorgung der Patienten. Jedem Patienten muss die Möglichkeit eines psychoonkologischen Gespräches ort- und zeitnah angeboten werden. Ziel der psychoonkologischen Betreuung ist u. a. die Behandlung von psychosozialen Folgeproblemen und eine Aktivierung der persönlichen Bewältigungsressourcen. Mittels eines Screening-Fragebogens müssen die psychische Belastung erhoben und das Ergebnis protokolliert werden.

Weitere Ansprechpartner und Kontakte, zu denen die Patienten in einem zertifiziertem Hautkrebszentrum Zugang erhalten müssen, sind der Sozialdienst sowie geeignete Selbsthilfegruppen. Wichtig ist ebenfalls eine geeignete Kommunikation zwischen Ärzten und Patienten, hält der Erhebungsbogen fest: Im Dialog mit dem Patienten soll dieser über Diagnose, Prognose und Therapieplanung ausreichend informiert und aufgeklärt werden. Dazu gehören ein Aufklärungsgespräch über Vorsorge, Diagnose, Prognose, Therapie und Nachsorge, Möglichkeiten zur Teilnahme an klinischen Studien, die Darstellung weiterer Behandlungskonzepte und das Angebot und die Vermittlung von Zweitmeinungen. Zudem müssen alle drei Jahre über mindestens drei Monate Befragungen der Patienten durchgeführt werden.

Zertifizieren lassen können sich nur Hautkrebskliniken einer bestimmten Größe: So müssen jährlich mindestens 100 Primärfälle mit malignen epithelialen Tumoren sowie mindestens 40 Fälle mit invasivem Malignem Melanom pro Jahr behandelt werden. Die Behandlungsergebnisse des Hauttumorzentrums müssen zudem dokumentiert und jährlich ausgewertet werden.

Wenn diese und weitere Voraussetzungen bei der Erstzertifizierung erfüllt sind, erhält die Klinik ihr Zertifikat. Das Zertifikat ist für eine Dauer von drei Jahren gültig. Nach Ablauf der drei Jahre muss sich das Zentrum einer ähnlich umfangreichen Rezertifizierung unterziehen.

Quelle: Befund Krebs 1/2015

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