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Sonstiges

Gynäkologische Erkrankungen nehmen in der Frauengesundheit großen Raum ein. Einige Krebserkrankungen sind auf die weiblichen Geschlechtsorgane beschränkt, aber auch Krankheiten wie Endometriose sind gynäkologische Erkrankungen.

Frauengesundheit Informationen
© iStock - mheim3011

Frauen und Behinderung

Das Neunte Buch des Sozialgesetzbuches definiert Behinderung in § 2, Absatz 1 wie folgt: „Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.“

Je nach Grad und Art der Behinderung mag diese Teilhabe am Leben stärker oder schwächer beeinträchtigt sein, aber es gibt eine Fülle von Angeboten, die sie heute trotz einer Behinderung ermöglichen. Eine Behinderung ist heute kein Grund mehr, gesellschaftlich außen vor zu stehen. Mit vielen Arten der Behinderung ist eine Integration in ganz verschiedene Bereiche des gesellschaftlichen Lebens möglich: von Bereichen wie Arbeit und Sport über Kultur bis zu Bereichen wie Familie und partnerschaftliche Beziehung.

Netzwerke und Hilfe

Eine erste Anlaufadresse für Frauen mit einer Behinderung kann das Frauengesundheitsportal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sein. Das Portal bietet eine Fülle von Links zu Materialien über Themen wie „Gesundheit und Versorgung“, „Beruf und Rehabilitation“ sowie „Gleichstellung und Selbstbestimmung“, die für Menschen mit einer Behinderung relevant sein können. Ergänzt werden diese Links durch zahlreiche weitere. Sie führen zu Websites von Organisationen, die allgemein oder in Teilbereichen aktiv für ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderung eintreten.

Die Rechte von Menschen mit Behinderung sind in Artikel 3, Absatz 3 der Grundrechte im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland festgeschrieben: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Eine Reihe weiterer Gesetze füllt diesen Grundsatz mit Leben und kann relevant sein. Zu ihnen gehören unter anderem

  • das Behindertengleichstellungsgesetz (Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen – BGG),
  • Teil 1 (Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen) und Teil 2 (Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen) im Neunten Buch des Sozialgesetzbuches,
  • teils das Elfte Buch des Sozialgesetzbuches zum Thema Soziale Pflegeversicherung,
  • die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung, durch die unter Umständen finanzielle Hilfen für behindertengerechte Fahrzeuge möglich werden.
  • Eine politische Interessensvertretung für Frauen mit Behinderung bietet beispielsweise die bundesweite Interessenvertretung für behinderte Frauen „Weibernetz e.V.“ (weibernetz.de).

    Behinderung und frauenspezifische Themen

    Viele Themen rund um ein selbstbestimmtes Leben mit Behinderung betreffen Männer und Frauen gleichermaßen. Allerdings gibt es auch Themenbereiche, die vor allem oder ausschließlich Frauen betreffen. Dies können beispielsweise Themen rund um weibliche Sexualität und Schwangerschaft sein. Auch hier ist ein Netz aus Beratungsangeboten gespannt. Links zu passenden Angeboten bietet ebenfalls das Frauengesundheitsportal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung oder die Seite Familienratgeber.de der Aktion Mensch in der Rubrik „Jugendliche & Erwachsene/Familie & Partnerschaft“.

    Ansgar Sadeghi

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