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Führerschein für Menschen mit Behinderung

Wer aufgrund einer Behinderung eingeschränkt ist, für den kann der Führerschein ein Stück Freiheit und Unabhängigkeit bedeuten.

Behinderung und Führerschein
© iStock - didesign021

Führerschein für Menschen mit Behinderung

Wer aufgrund einer Behinderung eingeschränkt ist, für den kann der Führerschein ein Stück Freiheit und Unabhängigkeit bedeuten. Doch wie erlangt man in einem solchen Fall den Führerschein?
Menschen ohne Fahrpraxis sprechen zunächst in einer Fahrschule vor, deren Fahrlehrer eine Ausbildung für die Schulung von Behinderten besitzt. Einige Fahrschulen bieten auch Fahrtauglichkeitsprüfungen an. Eine kompetente Fahrschule in diesem Bereich erkennt man auch daran, dass sie Erfahrung in der Schulung von Behinderten mitbringt, individuell berät und dabei hilft, die nötigen Anträge zu stellen. Fahrschuladressen gibt es unter anderem bei der Bundesvereinigung der Fahrlehrer-Verbände oder beim Fahrlehrerverband des eigenen Bundeslandes.

Die Fahrschule hilft zunächst dabei, einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis bei der zuständigen Behörde zu stellen. Auch wer vor der Behinderung bereits einen Führerschein hatte, lässt sich am besten in einer kompetenten Fahrschule beraten. Dort kann dann auch ein konkreter Vorschlag für die Führerscheinauflagen erarbeitet werden. Die zuständige Behörde entscheidet nach dem Antrag auf Fahrerlaubnis, welche Gutachten noch einzureichen sind: In der Regel erstellt der zuständige Facharzt ein medizinisches Gutachten, das die Verkehrstüchtigkeit bescheinigt. Dies kann – je nach Behinderung – etwa ein Orthopäde oder ein Neurologe sein. Bei dieser medizinischen Untersuchung überprüft der Arzt Eigenschaften wie das Seh- und Hörvermögen oder die Bewegungsfähigkeit des Führerscheinanwärters. Die medizinischen und eventuell auch psychologischen Gutachten müssen in allgemein verständlicher Sprache abgefasst sein und sollten nachprüfbar sein.

Ergänzend zu den medizinischen Untersuchungen kann die Behörde auch eine Fahrprobe beim zuständigen TÜV anfordern: In diesem Fall überprüft ein amtlicher Sachverständiger, ob der Betroffene grundsätzlich ein Fahrzeug führen kann, welche Umbauten dafür am Auto erfolgen sollten und welche Hilfsmittel nötig sind. Auch wenn keine Fahrprobe notwendig ist, wird der Antrag auf Fahrerlaubnis an einen amtlichen Sachverständigen weitergeleitet. Dieser beschreibt aufgrund sämtlicher vorliegender Gutachten, welche Umbauten am Fahrzeug vorgenommen werden müssen und welche Zusatzgeräte (Hörgerät etc.) zwingend notwendig sind. Alle erforderlichen Unterlagen legt man nun bei der Fahrerlaubnisbehörde vor. Diese entscheidet, ob der Antragsteller grundsätzlich zum Führen eines Kraftfahrzeugs geeignet ist und bestimmt, unter welchen Auflagen und Beschränkungen eine Fahrerlaubnis erteilt werden kann.

Erst wenn dies geschehen ist und eine Bescheinigung über die Verkehrssicherheit vorliegt, sollte man sich bei der Fahrschule der Wahl offiziell anmelden und die Anmeldegebühr entrichten. Nun muss nur noch – wie bei jedem anderen Prüfling auch – ein Passbild für den Führerschein, ein bestandener Sehtest sowie eine Teilnahmebescheinigung für einen Kurs über Sofortmaßnahmen am Unfallort oder einen Erste-Hilfe-Lehrgang vorliegen. Der Führerscheinanwärter absolviert nun die üblichen Pflichtstunden an Theorie, Überlandfahrten, Autobahnfahrten sowie Nachtfahrten. Nach der Fahrausbildung nimmt ein Sachverständiger des TÜV die Prüfung ab – genau wie bei jeder anderen Führerscheinprüfung. Die Straßenverkehrsbehörde trägt im Führerschein die entsprechenden Auflagen und Beschränkungen ein. Eine Auflage ist eine auf den Fahrer bezogene Einschränkung, die bekannteste Auflage ist etwa das Fahren mit Sehhilfe. Eine Beschränkung betrifft das Fahrzeug, beispielsweise, wenn nur ein bestimmtes Fahrzeug mit besonderen Umbauten gefahren werden darf.

Wer vor Eintritt der Behinderung bereits einen Führerschein hatte, kann theoretisch direkt das eigene Fahrzeug umbauen lassen. Diese Umbauten nimmt dann ein Sachverständiger ab, bevor sie im Fahrzeugbrief und schein eintragen werden. Allerdings empfiehlt es sich aus Haftungsgründen, auch hier ein Eignungsgutachten durchführen lassen – zumal auch die Kostenträger Gutachten einfordern. Diese fördern etwa dann etwa den Kauf eines Autos mit bis zu 9500 Euro. Die Kosten für notwendige Zusatzausstattung und deren Einbau und technische Wartung übernehmen die Kostenträger dann ebenfalls in vollem Umfang. Den Antrag auf Kraftfahrzeughilfe müssen Betroffene bei den Kostenträgern stellen. Je nach Sachlage kommen als Träger sowohl die gesetzliche Unfallversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung, die Bundesagentur für Arbeit, Kriegsopferfürsorge oder Träger der Hilfe im Arbeits- und Berufsleben in Frage. Wer bereits vor der Behinderung einen Führerschein hatte, kann nach einer Fahrprobe mit dem TÜV-Sachverständigen den bestehenden Führerschein um entsprechende Auflagen und Beschränkungen ergänzen lassen.

Iris Schaper

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