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Multiple Sklerose

Multiple Sklerose (MS) ist eine Erkrankung des Zentralnervensystems. Das Zentralnervensystem (ZNS) des Menschen ist für die Koordination von Bewegungsabläufen und die Integration von äußerlichen und innerlichen Reizen zuständig.

Multiple Sklerose
© iStock - Stadtratte

Gut aufgehoben in zertifizierten Kliniken und Schwerpunktpraxen

Bei der Therapie der MS bieten sich viele Möglichkeiten. Deren Auswahl erfordert von den behandelnden Ärzten Fingerspitzengefühl und Erfahrung, weshalb sich für jeden Patienten mit dieser Diagnose erst einmal die Frage stellt: Wo bin ich jetzt in guten Händen? Wo werde ich nach modernstem, aber auch wissenschaftlich belegten Standard behandelt? Und vor allem: Wo finde ich eine individuelle Beratung, die auf meine persönlichen Bedürfnisse eingeht?

Da es für den Betroffenen nicht nur mühsam, sondern oft auch unmöglich ist, alle zugehörigen Fakten zu kennen und abzustimmen, hat sich der DMSG vor Jahren entschlossen, die Auswahl durch ein Zertifikat für MS-Akutkliniken, MS-Rehabilitationskliniken, MS-Schwerpunktpraxen und neurologische Praxen/Praxisverbund zu erleichtern. Die entsprechende Auszeichnung als „Anerkanntes MS-Zentrum“ oder „Regionales MS-Zentrum“ gibt MS-Erkrankten in Deutschland eine verlässliche Orientierung auf der Basis strenger Kriterien, die vom Ärztlichen Beirat des DMSG Bundesverbandes erarbeitet wurden. Damit sich Patienten auch langfristig darauf verlassen können, werden die Kliniken und Praxen einer regelmäßigen Prüfung unterzogen.

Wer das Zertifikat einer MS-Schwerpunktpraxis erhalten will, muss die kontinuierliche Betreuung der MS-Kranken durch einen Neurologen oder eine Neurologin gewährleisten können, die über eine mindestens fünfjährige Erfahrung in der Behandlung dieser Erkrankung verfügt. Auch das Fachpersonal soll einen entsprechenden Erfahrungshorizont aufweisen. Die Mindestanzahl der MS-Patienten, die pro Jahr betreut werden, wurde auf 400 Fälle festgelegt. Die Praxisräume müssen behindertengerecht zugänglich und entsprechend ausgestattet sein.

In einer MS-Schwerpunktpraxis darf sich der Patient darauf verlassen, dass er bereits bei seinem ersten Besuch ausführlich beraten wird: Mindestens eine Stunde wird der Arzt sich für ihn Zeit nehmen. Das ist Grundvoraussetzung für eine Zertifizierung. Darauf folgt eine standardisierte Diagnosestellung – einschließlich Liquordiagnostik – und ausführliche Dokumentation nach objektivierbaren Kriterien. Defizite müssen dabei genauestens erfasst und anhand bewährter Skalen klassifiziert werden. In Zusammenarbeit mit einem Neuroradiologen oder Radiologen muss ein etabliertes Protokoll zur Durchführung der MRT-Untersuchung erstellt werden.

Die Therapie wird sich in einer MS-Schwerpunktpraxis nach speziellen Leitlinien richten, wobei auch die Möglichkeiten unterstützender Maßnahmen durch Physio- und Ergotherapie sowie Logopädie gegeben sein müssen. Im akuten Schub müssen individuell indizierte Therapiemaßnahmen wie Kortison-Pulstherapie oder Plasmaphere möglich sein. Auch die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit MS-erfahrenen neurologischen Kliniken und Spezialisten wie beispielsweise einem Urologen muss gegeben sein. Fortbildungen und Teambesprechungen – sowohl intern als auch extern – sichern Wissenserweiterung und Wissenstransfer allgemein und im Sinne des einzelnen Patienten. Dass die Behandlungsziele festgeschrieben sind und die Behandlungsergebnisse dokumentiert werden, dient der Absicherung einer effektiven Therapie.

Worauf sich ein chronisch Kranker unbedingt verlassen muss, ist die ständige Erreichbarkeit eines kompetenten Ansprechpartners. Auch dazu müssen sich Praxen, die ein Zertifikat erlangen wollen, verpflichten: Auch außerhalb der regulären Sprechzeiten muss es eine zuverlässige Notfallversorgung geben. In Ausnahmefällen ist es zulässig, den Patienten an eine – möglichst mit dem DMSG-Gütesiegel versehene – Klinik zu verweisen. Zertifizierte Schwerpunktpraxen weisen sich i. d. R. durch eine entsprechende Urkunde aus.

Quelle: BMS 3/2011

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