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Rehabilitation Anschlussbehandlung

Die Rehabilitation beziehungsweise Anschlussbehandlung nach einer Brustkrebserkrankung verfolgt zwei Hauptziele: die Gesundung und Erholung der von der Krankheit und der Behandlung strapazierten Patientin sowie ihre Wiedereingliederung in das aktive soziale und berufliche Leben.

Brustkrebs Rehabilitation
© iStock - Sean Anthony Eddy

Rehabilitation Anschlussbehandlung

Die Rehabilitation beziehungsweise Anschlussbehandlung nach einer Brustkrebserkrankung verfolgt zwei Hauptziele: die Gesundung und Erholung der von der Krankheit und der Behandlung strapazierten Patientin sowie ihre Wiedereingliederung in das aktive soziale und berufliche Leben.

Die Therapiemaßnahmen bei Brustkrebs können die Betroffenen nicht nur körperlich, sondern auch emotional und seelisch belasten. Die Rehabilitation zielt auf die umfassende Erholung von Krankheit und Behandlung. Die erste Maßnahme, die sogenannte Anschlussheilbehandlung, beginnt meist unmittelbar nach dem Klinikaufenthalt oder sogar währenddessen. Innerhalb von drei Jahren nach der ersten Behandlung sollte eine zweite Rehabilitationsmaßnahme erfolgen. Die Betroffenen haben ein Recht zur Mitsprache und können bei den Versicherungsträgern individuell für sie geeignete Kliniken beantragen.

Nach erfolgter Rehabilitation sollten Betroffene stufenweise wieder in das Arbeitsleben integriert werden. Die gesetzlichen Regelungen für diese Übergangszeit sind jedoch je nach Beruf individuell geregelt. Diese Wiedereingliederung ist nur für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung gesetzlich geregelt, privat Versicherte müssen diese stufenweise Integration mit den beteiligten Stellen abstimmen.

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