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Multiple Sklerose

Multiple Sklerose (MS) ist eine Erkrankung des Zentralnervensystems. Das Zentralnervensystem (ZNS) des Menschen ist für die Koordination von Bewegungsabläufen und die Integration von äußerlichen und innerlichen Reizen zuständig.

Multiple Sklerose
© iStock - Stadtratte

Ohne Stress zur Reha

Rehabilitation zielt ab auf die Wiedereingliederung eines Kranken in die Gesellschaft und das Berufsleben, wobei der Erfolg der Maßnahmen wesentlich von der Art und Schwere der Krankheit abhängt.

Hinsichtlich der MS zählen dabei u. a. die Faktoren Dauer der Erkrankung, Schwere der Symptome, Rückbildungsfähigkeit der Symptome. Zumeist wird die Rehabilitation in speziellen Kliniken durchgeführt, die entweder auf neurologische Krankheiten oder auf MS im Besonderen spezialisiert sind. Während einer Therapiephase von drei bis vier Wochen wird dort vor allem versucht, die gesamte Mobilität zu verbessern, die kognitiven Funktionen und funktionelle Leistungsfähigkeit positiv zu beeinflussen und Spastik, Schmerzen und Blasen-/Darmsymptome zu vermindern. Der Entwicklung von Spätkomplikationen wie Muskelverkürzungen, Fehlhaltungen, Druckstellen, Thrombosen und Atemproblemen soll dabei möglichst vorgebeugt werden. Im Rahmen der medizinischen Rehabilitation erfolgt das etwa durch den Einsatz von Kortikoiden oder eine Einstellung auf bestimmte Medikamente wie z. B. Beta-Interferone, um den Krankheitsverlauf günstig zu beeinflussen. Es wird jedoch für jeden Patienten ein individueller Therapieplan entwickelt, in dem folgende Fachbereiche ineinandergreifen können:

  • Physiotherapie
  • Neuropsychologie
  • Ergotherapie
  • Logopädie
  • Hippotherapie
  • Blasen-und Darmtraining
  • Rollstuhltraining
  • Gebrauch und Anpassung von Hilfsmitteln

Damit die Kosten des Reha-Aufenthalts übernommen werden, muss eine ärztliche Verordnung vorliegen, die die medizinische Notwendigkeit bestätigt und die Rehabilitationsziele ausweist. Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland rät allen, die eine Reha-Maßnahme in Anspruch nehmen möchten, dazu, die Notwendigkeit zunächst mit ihrem Arzt zu besprechen. Es sind dabei einige Regeln zu beachten, so etwa, dass seit vier Jahren nur noch Vertragsärzte, die eine entsprechende Qualifikation als Reha-Arzt nachweisen können, die Verordnung vornehmen dürfen (Hinweise dazu gibt die zuständige Kassenärztliche Vereinigung). Anschließend sollten sie sich bei der Krankenkasse über die benötigten Formalitäten erkundigen und einen Vertragsarzt kontaktieren. Sollte der Antrag abgelehnt werden, kann der Patient binnen vier Wochen Widerspruch einlegen. Er kann dafür eine Kopie des Gutachtens, mit dem die Krankenkasse seinen Antrag abgelehnt hat, anfordern und mit ärztlicher Unterstützung den Argumenten der Krankenkasse schriftlich entgegentreten. Das kann bis zur Klage vor dem Sozialgericht gehen.

Damit es möglichst nicht so weit kommt, sind Auskunft, Beratung und eine kompetente Einschätzung des Hilfebedarfs des Betroffenen im Vorfeld einer Reha-Anbahnung von entscheidender Bedeutung. Deshalb wurden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben im SGB IX in allen Landkreisen und kreisfreien Städten gemeinsame Servicestellen eingerichtet, die jedem Hilfesuchenden in allen Fragen der Rehabilitation und Teilhabe zur Verfügung stehen. Die Servicestellen sind meist bei einem bestimmten Rehabilitationsträger (gesetzliche Krankenkassen, gesetzliche Rentenversicherungsträger, gesetzliche Unfallversicherungsträger, Agenturen für Arbeit etc.) angesiedelt. In den regionalen Beratungsteams stehen jederzeit auch die Mitarbeiter anderer Rehabilitationsträger für Rückfragen zur Verfügung, sodass jeder Ratsuchende in seiner Servicestelle kurzfristig umfassend und qualifiziert beraten werden kann. Nachdem der individuelle Hilfebedarf ermittelt wurde, können Zielsetzung, Zweckmäßigkeit und Erfolgsaussicht möglicher Leistungen zur Teilhabe analysiert und festgelegt werden. Die Servicestelle entscheidet auch, welcher Rehabilitationsträger für die Leistungen zuständig ist, bei mehreren verantwortlichen Rehabilitationsträgern wird deren Zusammenarbeit koordiniert. Die Mitarbeiter unterstützen auch bei der Antragstellung und darüber hinaus bei allen Fragen und Problemen, die bis zur Einleitung der Rehabilitationsmaßnahme auftreten.

Quelle: BMS 1/2011

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