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Brustkrebs

Unter dem Begriff Brustkrebs, auch Mammakarzinom (lat. Mamma = Brust) genannt, versteht man bösartige Tumoren (Geschwulsterkrankungen) der Brustdrüse.

Brustkrebs
© iStock - praetorianphoto

Brustkrebs: Auswahl des Urlaubsortes

Nach wochenlanger Krebsbehandlung und Aufenthalt in Kliniken sehnen sich Brustkrebspatientinnen nach Normalität und Alltag. Dazu gehört auch eine Urlaubsreise. Doch worauf sollten Betroffene achten und was sollten sie berücksichtigen, wenn sie verreisen?

Dabei kommt es zunächst einmal darauf an, wie lange die Behandlung zurückliegt. „Wenn die Behandlung bereits ein Jahr zurückliegt, also die Behandlung abgeschlossen ist und es der Patientin gut geht, dann muss sie bei einem bevorstehenden Urlaub nichts weiter beachten. Wenn der Brustkrebs allerdings noch behandelt wird, dann muss die Betroffene schon noch auf einiges achten“, sagt Dr. Ingo von Leffern, Hamburg. Auch die Wahl des Urlaubsortes sollte wohl überlegt sein.

Klima kann sich auf den Erkrankungsverlauf auswirken

Generell sollten Regionen mit großer Hitze vermieden werden, weil das eine starke Belastung für den Körper bedeutet. „Deswegen ist es für Brustkrebspatientinnen empfehlenswert in Regionen zu reisen, wo die Temperaturen moderat sind. Im Fall von Metastasierungen kann es auch es auch zu Metastasen in der Lunge kommen. In solchen Fällen sollten Regionen gemieden werden, in denen die Luft sehr dünn ist“, rät Dr. von Leffern.

Mit Sport, insbesondere Wintersport müssen sich Betroffene nicht einschränken, außer wenn Knochenmetastasen vorliegen. Direkt im Anschluss an die Operation, also, wenn die Narbe noch frisch ist, dann ist es ratsam, die Haut vor der Sonne zu schützen. Das gilt auch für bestrahlte Haut. „Narben, die nicht älter als ein Vierteljahr sind, sollten vor der Sonne geschützt werden oder die Patientin sollte sich ein Urlaubsziel suchen, wo die Sonne nicht zu viel scheint“, sagt Dr. von Leffern. Auch nach einer Operation kann die Patientin in den Urlaub fahren, allerdings sollte sie einige Dinge berücksichtigen: „Sie sollte lieber in Regionen reisen, wo eine medizinische Versorgung auf jeden Fall gewährleistet ist, falls es in der Urlaubszeit zu Komplikationen kommt“, sagt Dr. von Leffern. Während der Chemotherapie ist es ebenfalls möglich, dass die Patientin in der Zeit, in der sie die Medikamente nicht einnimmt, einen Kurzurlaub macht, vorausgesetzt sie fühlt sich fit genug. In den Brustzentren ist es heute auch üblich, dass die Patientinnen die Unterlagen erhalten, in denen der Verlauf ihrer Erkrankung dokumentiert ist. „Bei akuten Fällen kann es sinnvoll sein, diese Unterlagen auch mit in den Urlaub nehmen, sodass der behandelnde Arzt vor Ort über alles informiert ist und einen Überblick über die Behandlung hat“, erklärt Dr. von Leffern.

Achtung bei Wellnessangeboten

In vielen Urlaubsregionen werden Wellness und Massagen angeboten. Ob Brustkrebspatientinnen sie nutzen können, hängt davon ab, sie ein Lymphödem haben oder nicht. „In den meisten Fällen werden bei der Operation nur die Wächterlymphknoten entfernt, sodass die Wahrscheinlichkeit gering ist, dass sich ein Lymphödem bildet. Wenn die Frau jedoch ein Lymphödem hat, dann sollte sie Hitze, durch Sauna oder Fangopackungen vermeiden“, erklärt Dr. von Leffern. Ebenfalls Massagen am Arm, an dem die Lymphknoten in den Achselhöhlen entfernt worden sind, sollten nicht angewendet werden, weil das Ödem dadurch zusätzlich provoziert werden kann. Dann ist es empfehlenswert den Masseur darauf hinzuweisen und sich lediglich am Rücken oder an den Beinen massieren zu lassen. Gegen Whirlpoolbesuche spricht jedoch nichts, genauso wie Schwimmen und Bewegung: Darauf muss die Betroffene nicht verzichten.

„Überhaupt nicht verreisen sollte eine Patientin, wenn die Anbindung an den behandelnden Therapeuten zu Hause nicht unterbrochen werden sollte, wenn die Patientin sich in der laufenden Strahlen- oder Chemotherapie befindet“, sagt Dr. von Leffern. Nicht empfehlenswert ist ein Urlaub, sobald die Patientin fragil ist, auf Hilfe angewiesen ist oder besonders auf das Blutbild achten muss und sich regelmäßig vom behandelnden Arzt untersuchen lassen muss. Gegen Urlaub in einer Rehabilitationseinrichtung hingegen ist nichts einzuwenden, weil auch dort eine medizinische Betreuung gewährleistet ist.

Quelle: Leben? Leben! 1/2014

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