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Diabetes

Mit dem Begriff Diabetes bzw. Diabetes mellitus bezeichnet man eine Erkrankung des Stoffwechsels, die chronisch verläuft und deren Kennzeichen erhöhte Blutzuckerwerte sind. Diesen liegt eine Störung oder ein Wegfall der Insulinproduktion oder eine Insulinresistenz zugrunde.

Diabetes Mellitus
© iStock - PixelsEffect

Diabetes: Wunsch- und Wahlrecht bei der Rehabilitation

Für Menschen mit Diabetes kann zu bestimmten Zeitpunkten ihrer Erkrankung eine Rehabilitation sinnvoll sein. So kann eine Reha erforderlich werden, wenn Folgeerkrankungen auftreten wie ein diabetischer Fuß oder Gefäßerkrankungen. Auch wenn der Stoffwechsel schlecht eingestellt ist oder ein Therapiewechsel vollzogen wurde, kann eine Reha hilfreich sein, um das Diabetesmanagement nochmal neu zu erlernen und einzuüben.

Bei einer medizinischen Rehabilitation sollen nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung vor allem Gesundheitsschäden abgewendet, die Arbeitsfähigkeit aufrechterhalten oder wiederhergestellt und eine Teilnahme am normalen Leben möglich gemacht werden – das Motto lautet daher: „Reha vor Rente“.

Auswahl der Wunschklinik

Rehabilitationen finden in speziell hierfür ausgestatteten Kliniken statt. Bei der Auswahl einer solchen Einrichtung haben Menschen mit Diabetes ein Wunsch- und Wahlrecht:

Möglich macht dies der Paragraf 9 Absatz 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch (SGB) IX: „Bei der Entscheidung über die Leistungen und bei der Ausführung der Leistungen zur Teilhabe wird berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten entsprochen.“ In den meisten Fällen ist die gesetzliche Krankenversicherung oder die gesetzliche Rentenversicherung Trägerin der Rehabilitationsmaßnahme. U. U. kann auch die private Krankenversicherung aufkommen. An sie muss der Antrag für eine Rehabilitation gestellt werden. Über die Zuständigkeit im Einzelfall geben die Beratungsstellen der Krankenkasse oder der Rentenversicherung, sog. Reha-Servicestellen, Auskunft. Diese können auch Formulare ausgeben, Kontakt zum zuständigen Träger herstellen und den Antrag weiterleiten.

Die Antragstellung sollte in Absprache mit dem behandelnden Arzt geschehen – er sollte z. B. ein aktuelles Gutachten über den Gesundheitszustand schreiben, der dem Antrag beigefügt wird. Im Antrag kann man dann seine Wunschklinik angeben. Mögliche Gründe für die Auswahl einer bestimmten Klinik könnten beispielsweise spezielle Behandlungsangebote, Lage, Service und Ausstattung sowie die Zertifizierung und Anerkennung als Rehaklinik vonseiten der Kostenträger sein. Man sollte seine Wahl im Antrag gut begründen. Wenn die Wünsche des Antragstellers berechtigt sind – d. h. das medizinische Ziel gewährleistet und die Zuständigkeit des Trägers gegeben ist, haben die Kostenträger bei der Entscheidung dem Wunsch des Antragstellers zu entsprechen. Bei einer Ablehnung des Antrags kann man innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Quelle: Befund Diabetes 3/2017

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