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Darmkrebs

In den meisten Fällen entsteht Darmkrebs aus gutartigen Zellwucherungen im Darm, die auch Polypen oder Adenome genannt werden. Darmkrebs kann den Dickdarm, Mastdarm und den Darmausgang, seltener auch den Dünndarm befallen.

Darmkrebs
© iStock - peterschreiber.media

Familiärer Darmkrebs: Vorsorge und Früherkennung wichtig

Bei der Mehrzahl der Fälle von Darmkrebs weiß man nicht, worauf die Erkrankung genau zurückzuführen ist. Anders sieht es bei genetisch bedingten Darmkrebserkrankungen bzw. bei familiären Häufungen von Darmkrebs aus. Hier kann man bereits vorab ein erhöhtes Erkrankungsrisiko erkennen und entsprechend Vorsorge und Früherkennung betreiben.

Nach Angaben der Deutschen Krebshilfe liegt bei etwa 25 % der Patienten mit einem Darmtumor eine familiäre Häufung vor. Erblicher Darmkrebs ist seltener, kommt aber immer noch bei rund 5 % der Patienten vor. Genetische Untersuchungen können bei einem Teil der heute bekannten erblichen Darmkrebserkrankungen zeigen, ob eine Familie davon betroffen ist oder nicht. Hier unterscheidet man den erblichen Dickdarmkrebs ohne Polyposis (HNPCC oder Lynch-Syndrom) und die erblichen Polyposis-Syndrome, darunter fallen mehrere Erkrankungen wie die sog. familiäre adenomtöse Polyopsis (FAP), die mit einer verstärkten Polypenbildung einhergehen.

FAP-Betroffene weisen hunderte bis tausende von Polypen im Darm auf, die sich zu einem Tumor entwickeln können. Beim häufigeren Lynch-Syndrom bzw. HNPCC (englische Abkürzung für erbliches kolorektales Karzinom ohne Polyposis) gibt es indes nur wenige Polypen, aber die Wahrscheinlichkeit, dass sich diese zu einem bösartigen Tumor entwickeln, ist groß. Hintergrund ist eine spezifische Mutation in den Genen der Betroffenen. In den vergangenen Jahren ist es Wissenschaftlern gelungen, mehrere Gene zu identifizieren, die bei HNPCC verändert sind.

Amsterdam-Kriterien

Aufschluss geben, ob dies in einer Familie der Fall ist, kann nur eine molekulargenetische Untersuchung des Erbguts, so die Deutsche Krebshilfe. Dieses gilt allerdings nur dann als sinnvoll, wenn die sog. Amsterdam-Kriterien als erfüllt gelten (eines der beiden Kriterien reicht aus):

Amsterdam-I-Kriterien (gelten nur für kolorektale Karzinome)

Ein HNPCC gilt demnach als sehr wahrscheinlich, wenn alle genannten Kriterien zutreffen:

  • mindestens drei Angehörige der Familie haben oder hatten Darmkrebs
  • einer davon ist Verwandter ersten Grades der beiden anderen
  • mindestens zwei aufeinanderfolgende Generationen sind oder waren von Darmkrebs betroffen
  • mindestens einer der Erkrankten ist oder war bei Diagnosestellung jünger als 50 Jahre
  • eine familiäre adenomatöse Polyposis (FAP) ist ausgeschlossen
  • Amsterdam-II-Kriterien (gelten auch für extrakolonische Karzinome)

    Ein HNPCC gilt als sehr wahrscheinlich, wenn alle genannten Kriterien zutreffen:

  • mindestens drei Angehörige der Familie haben oder hatten einen mit HNPCC vergesellschafteten Krebs (Dickdarm oder Mastdarm, Gebärmutter, Dünndarm, Nierenbecken oder Harnleiter)
  • einer davon ist Verwandter ersten Grades der beiden anderen
  • mindestens zwei aufeinanderfolgende Generationen sind oder waren von einer solchen Krebserkrankung betroffen
  • mindestens einer der Erkrankten ist oder war bei Diagnosestellung jünger als 50 Jahre
  • eine familiäre adenomatöse Polyposis (FAP) ist ausgeschlossen
  • Menschen mit HNPCC sollten wesentlich engmaschiger und früher zur Vorsorge gehen als die Allgemeinbevölkerung. Ab dem 25. Lebensjahr sollte einmal im Jahr eine körperliche Untersuchung, ein Ultraschall des Bauchraums sowie eine komplette Darmspiegelung durchgeführt werden. Bei Frauen sollte einmal im Jahr eine gynäkologische Untersuchung einschließlich transvaginalem Ultraschall im Hinblick auf gynäkologische Krebsarten erfolgen. Wenn das Erkrankungsalter in der Familie sehr niedrig war, sollte die Früherkennung sogar noch früher beginnen, nämlich fünf Jahre vor dem niedrigsten Erkrankungsalter in der Familie.

    Quelle: Befund Krebs 02/2015

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