Kontakt 02202 18898-0 | info@curado.de
Menu
Curado Search
Sie sind hier: Startseite  »  Krankheiten  »  Atemwegserkrankungen  »  Asthma  »  Entstehung von Asthma  »  Feinstaubbelastung und ihre Auswirkungen auf die Atemwege

Asthma

Bei Asthma handelt es sich um eine nicht infektiöse, chronische Entzündung der Atemwege. Die Bronchien reagieren auf verschiedene Reize überempfindlich, wodurch es zu krampfartigen Verengungen kommt.

Asthma
© iStock - AntonioGuillem

Feinstaubbelastung und ihre Auswirkungen auf die Atemwege

Feinstaub – das sind kleinste Staubpartikel, die für das menschliche Auge nicht sichtbar sind, die z. T. jedoch bis in die Lungenbläschen eindringen, z. T. dort bleiben und die Lunge anhaltend schädigen können. Außerdem können sie von der Lunge ins Blut übergehen und sich auf diese Weise im ganzen Körper verteilen. Sie werden u. a. mitverantwortlich für die Zunahme von Allergien gemacht. Bei Menschen, deren Atemwege bereits vorgeschädigt sind, kann Feinstaub die Atemwegsprobleme verstärken und z. B. Asthmaanfälle auslösen. Außerdem wird Feinstaub mit Herzerkrankungen in Verbindung gebracht.

Feinstaub gelangt u. a. durch Verbrennungsprozesse in die Luft. Zu den größten Verursachern von Feinstaub zählen die Industrie, der Straßenverkehr und die Heizungen privater Haushalte. In einigen Städten werden regelmäßig die Feinstaubgrenzwerte überschritten. Doch auch in Innenräumen findet sich Feinstaub. So gelangt aus Laserdruckern regelmäßig Feinstaub in die Luft zahlreicher Büros. Dieser gilt wegen seiner winzigen Partikel als besonders gefährlich. Da sich Feinstaub gerade in Innenräumen ansammelt, ist die Belastung u. U. besonders groß.

Atemwegserkrankungen und Feinstaub

Menschen mit Atemwegserkrankungen sollten in Bezug auf Feinstaub besonders vorsichtig sein. Das bedeutet etwa, sich bei hohen Belastungen der Außenluft mit Feinstaub möglichst nicht allzu lange im Freien aufzuhalten. Auf der Internetseite des Umweltbundesamtes finden sich aktuelle Feinstaubdaten für ganz Deutschland. Der Grenzwert für Feinstaub einer bestimmten, besonders lungengängigen Fraktion (PM10) liegt bei 50 µg/m3 Luft und darf in Städten maximal 35-mal im Jahr überschritten werden, für noch kleinere Partikel (PM2,5) gilt ein Wert von 25 µg/m3 Luft, der eingehalten werden muss.

Feinstaub in Innenräumen

Während es möglich ist, sich vor Feinstaub im Außenbereich zumindest teilweise zu schützen, indem der Aufenthalt im Freien begrenzt wird, ist dies in Gebäuden nicht möglich. Allerdings lässt sich die Feinstaubbelastung auch in Innenräumen senken, z. B. indem Laserdrucker in Räumen aufgestellt werden, in denen niemand sitzt. Die Tür zu diesem Raum sollte geschlossen bleiben, damit der Feinstaub nicht entweichen kann. Daneben gibt es Feinstaubfilter für Laserdrucker, die den Feinstaub auffangen und somit die Luftbelastung niedrig halten.

Auch in Raucherhaushalten, in denen in der Wohnung geraucht wird, ist die Feinstaubbelastung hoch, genauso in Wohnungen mit offenem Kamin. Sogar aus dem Rauch von Kerzen entweicht Feinstaub in die Räume. Menschen mit Atemwegserkrankungen sollten darauf achten, möglichst wenig Feinstaubemissionen in der eigenen Wohnung zu verursachen.

Quelle: allergikus 2/2018

Copyrights © 2021 GFMK GMBH & CO. KG