Zu den häufigsten Hauterkrankungen bei Kindern gehört Neurodermitis. Auch Schuppenflechte kann im Kindesalter auftreten. Neben diesen chronischen Hauterkrankungen gibt es eine Vielzahl weiterer Hautkrankheiten, die vorrangig im Kindesalter auftreten.
Säuglinge und Kleinkinder haben eine im Vergleich zu Erwachsenen empfindlichere Haut, schon weil sie wesentlich dünner ist als die Erwachsenenhaut. Krankheitserreger haben deshalb leichteres Spiel, in die Haut einzudringen. Sonnenstrahlen schädigen Kinderhaut schneller und zu häufiges Baden oder Waschen lässt die Haut rascher austrocknen. All diese Faktoren ziehen es nach sich, dass Hautprobleme bei Kindern häufiger auftreten als bei Erwachsenen.
Zu den häufigsten Hauterkrankungen bei Kindern gehört Neurodermitis, die sich oft bereits im Säuglingsalter zeigt. Auch Schuppenflechte (Psoriasis) kann im Kindesalter auftreten. Neben diesen chronischen Hauterkrankungen gibt es eine Vielzahl weiterer Hautkrankheiten, die vorrangig im Kindesalter auftreten.
Dazu gehören insbesondere Infektionskrankheiten, die sich mit Hauterscheinungen zeigen (bei ungeimpften Kindern z. B. Windpocken). Häufig ist im Kindesalter auch Nesselsucht, für die starker Juckreiz und Quaddelbildung charakteristisch sind. Bei allen neu auftretenden ungewöhnlichen Hauterscheinungen ist es sinnvoll, mit dem Kind einen Arzt aufzusuchen, um die Ursache abklären zu lassen – vor allem, wenn die Hautprobleme das Kind augenscheinlich belasten.
In vielen Fällen klingen die Hauterscheinungen nach kurzer Zeit wieder ab. Ist das jedoch nicht der Fall und kommen weitere Symptome (z. B. Juckreiz, anhaltende Hautveränderungen wie Schuppen- oder Ekzembildung) hinzu, sollte immer an eine chronische Erkrankung wie Neurodermitis oder Psoriasis gedacht werden. Vor allem, wenn die Erkrankung in Schüben fortschreitet, d. h., sich symptomarme Zeiten mit Phasen starker Beschwerden abwechseln.
Wichtig ist es, beim Auftreten ungewöhnlicher Hautsymptome zeitnah den Kinder- bzw. Hautarzt aufzusuchen. Hilfreich ist es dann, wenn man dem Arzt mitteilen kann, seit wann das Kind die Symptome zeigt und ggf. unter welchen Umständen die Hauterscheinungen aufgetreten sind (z. B. im Zusammenhang mit der Aufnahme bestimmter Nahrungsmittel oder mit dem Kontakt mit bestimmten Stoffen). Erwähnen sollte man auch, ob in der Familie bestimmte Hauterkrankungen vorkommen (z. B. Neurodermitis o. ä.).
Doch nicht jede Hautveränderung ist problematisch. So tritt bei Säuglingen z. B. auf der Kopfhaut in vielen Fällen das sog. seborrhoische Ekzem auf. Vor allem Erstlingseltern sind oft besorgt, dass es sich um den Vorläufer der Neurodermitis, Milchschorfhttp://www.curado.de/milchschorf-kindern-29213/, handeln könnte. Während Milchschorf jedoch oft Juckreiz hervorruft, ist das beim seborrhoischen Ekzem nicht der Fall. Es klingt i. d. R. innerhalb einiger Zeit von selbst ab. Das soll Eltern jedoch nicht davon abhalten, den Arzt aufzusuchen, wenn sie bei ihrem Kind eine Hautveränderung feststellen. Es ist sinnvoll, einmal öfter zum Kinderarzt zu gehen, als eine Hauterkrankung erst dann diagnostizieren zu lassen, wenn sie schon weiter fortgeschritten ist. Denn wie bei allen Krankheiten gilt auch bei Erkrankungen der Haut: Es ist immer leichter, sie in einem frühen Stadium zu behandeln. Hinzukommt, dass eine frühzeitige Behandlung dem Kind Leiden ersparen kann.
Bei vielen Kindern treten in den ersten Lebensjahren zu einem bestimmten Zeitpunkt Rötungen von Hautregionen, Pickelchen oder auch Quaddeln auf. Was es damit auf sich hat, ist nicht immer auf den ersten Blick ersichtlich. So können Pickel durch Substanzen hervorgerufen werden, mit denen das Kind in Kontakt gekommen ist und auf die es empfindlich reagiert. Eine solche Reaktion muss nicht zwangsläufig gleich eine Allergie sein, es kann sich auch um ein einmaliges Ereignis handeln. Im Windelbereich kann eine sog. Windeldermatitis entstehen, die sich durch häufigeres Wechseln der Windel, gute Hygiene und dem zeitweiligen Verzicht auf eine Windel und den Kontakt der Haut mit Luft behandeln lässt, jedenfalls, wenn es noch zu keiner bakteriellen Infektion oder einer Besiedelung mit Pilzen gekommen ist.
Ggf. bilden sich im Kindesalter, etwa nach dem Verzehr bestimmter Nahrungsmittel oder der Einnahme bestimmter Medikamente, Quaddeln auf der Haut. In vielen Fällen handelt es sich dabei um die sog. Nesselsuchthttp://www.curado.de/nesselsucht-kinder-26112/, medizinisch Urtikaria genannt. Diese lässt sich i. d. R. leicht mit einem auch bei Allergien wirksamen Medikament, einem Antihistaminikum behandeln. Urtikaria ist in den wenigsten Fällen eine „richtige“ Allergie, bei der sich bestimmte Antikörper im Blut finden, sondern meistens eine Pseudoallergie, die i. d. R. schnell zurückgeht. Oft bleibt Urtikaria im Kindesalter ein einmaliges Erlebnis.
Hautrötungen, vor allem auf Wangen, an Ellbeugen und in Kniekehlen, können Anzeichen für eine Neurodermitis sein, vor allem, wenn die Hautveränderungen mit Juckreiz einhergehen. Die Haut der Kinder an den betroffenen Stellen ist oft sehr trocken, vielfach kratzen die Kinder sie auf und versuchen so, den Juckreiz zu lindern. Als Folge entstehen u. U. nässende und infizierte Ekzeme. Beim Verdacht auf eine Neurodermitis sollten Eltern mit ihrem Kind rasch zum Arzt gehen, um mit einer den Hautveränderungen angepassten Behandlung den schlimmsten Juckreiz abzumildern und damit zu verhindern, dass es zu einer Infektion der betroffenen Bereiche kommt. Zudem gehen die Hautveränderungen bei einer Behandlung der betroffenen Areale mit speziellen auf die Haut abgestimmten Salben und Cremes i. d. R. zurück. Bestenfalls finden sich während der Behandlung daneben Auslöser für die Neurodermitis, die sich vermeiden lassen.
Auch eine Psoriasis, eine Schuppenflechte, kann sich bereits im Kindesalter zeigen. Hautveränderungen, die aussehen wie silbrige Schuppen und sich sehr trocken anfühlen, können auf diese Krankheit hindeuten. Bislang gibt es zwar noch keine Heilung, aber durch eine Behandlung der Hautoberfläche und ggf. die Einnahme von Medikamenten gelingt es oft, die Hautveränderungen zurückzudrängen.
Sowohl Neurodermitis als auch Psoriasis sind für Kinder (und damit auch für deren Eltern) ausgesprochen belastend. Kleinkinder verstehen etwa noch nicht, was mit ihnen passiert. Doch auch ältere Kinder werden durch die Beschwerden häufig stark beeinträchtigt. Das kann u. a. dazu führen, dass sie oft in der Schule fehlen. Hinzukommt, dass die Stigmatisierung durch andere („Schau mal, wie der/die aussieht“) für betroffene Kinder eine zusätzliche seelische Belastung darstellen kann. In einer großen Anzahl der Fälle beeinträchtigt die Krankheit des Kindes das Familienleben sehr. Da die Eltern viel Zeit für das erkrankte Kind investieren müssen, kommen z. B. Geschwister unter Umständen zu kurz und auch die Eltern finden nur noch wenig Raum zur Entspannung.
Deshalb ist es wichtig, die passende Therapie zu finden, um die Beschwerden so gering wie möglich zu halten oder sogar Beschwerdefreiheit zu erzielen. Auch muss die Behandlung in regelmäßigen Abständen den Symptomen angepasst werden. In Zeiten relativer Symptomfreiheit etwa lässt sich unter Umständen die Wirkstoffkonzentration von auf die Haut aufgetragenen Medikamenten verringern. Treten hingegen Ekzeme auf, muss sie möglicherweise erhöht, eventuell müssen sogar Medikamente in Tablettenform verordnet werden.
Daneben müssen Eltern darauf achten, ihr Kind seelisch zu unterstützen und starkzumachen. Das Kind merkt, dass es anders ist als andere Kinder. Ab einem gewissen Alter bereitet diese Tatsache Probleme, weil es sich nicht von anderen unterscheiden will. Dann sind die Eltern gefragt, die z. B. mit den Erzieher im Kindergarten oder den Lehrern in der Schule reden müssen, damit ihr Kind nicht von anderen gehänselt wird.
Wird die Belastung zu groß, ist es schwierig, die Krankheit in den Griff zu bekommen. Kommen vielleicht sogar noch psychische Probleme beim Kind hinzu, kann es sinnvoll sein, eine Kur für das Kind zu beantragen. Auch eine Eltern-Kind-Kur, bei der sowohl die Eltern als auch das von der Hautkrankheit betroffene Kind medizinische und – bei Bedarf – psychotherapeutische Unterstützung erhalten, kann helfen, leichter mit der Krankheit und den damit verbundenen Beeinträchtigungen umzugehen. Bei einer Kinderkur hingegen stehen die Bedürfnisse des Kindes im Vordergrund.
Kuren für Kinder können als sogenannte Vorsorgekuren oder als Rehabilitationsmaßnahme bei bestehender Erkrankung beantragt werden. Verschiedene Kostenträger kommen für den Antrag in Betracht, etwa die gesetzliche Rentenversicherung oder die gesetzliche Krankenkasse. Bei einer Eltern-Kind-Kur ist es in der Regel die gesetzliche Krankenkasse. Voraussetzung für den Kurantritt ist, dass der behandelnde Arzt die medizinische Notwendigkeit der Maßnahme bescheinigt. Bei welchem Kostenträger der Kurantrag dann gestellt wird, ist nicht von Bedeutung – ist der erste Kostenträger nicht zuständig, muss er den Antrag an den nächstwahrscheinlichen Kostenträger weiterleiten.
Es sollte eine Klinik ausgewählt werden, die auf die Bedürfnisse von Kindern mit Hauterkrankungen eingestellt ist. Denn nur dort erhalten die erkrankten Kinder die medizinische und therapeutische Betreuung, die sie dringend benötigen. Bei Hauterkrankungen bietet es sich an, eine Klinik an Nord- oder Ostsee auszuwählen. Denn das dortige Reizklima hat erwiesenermaßen positive Auswirkungen auf die Haut von Neurodermitis- und Psoriasispatienten.
Eltern sollten vor der Antragstellung daher bereits eine Klinik auswählen und diese im Kurantrag als Wunschklinik angeben. Denn es gibt ein Wunsch- und Wahlrecht bei der Klinikauswahl. Die Auswahl muss begründet werden, am besten durch den Arzt. Eltern können eine zusätzliche Begründung hinzufügen, z. B., dass nur in der ausgewählten Klinik bestimmte Therapieangebote vorliegen, die für den Behandlungserfolg notwendig sind.
Kinder im Vorschulalter, die eine Kinderkur antreten, haben in der Regel ein Anrecht darauf, durch ein Elternteil oder eine andere erwachsene Person begleitet zu werden. Die gesetzlichen Krankenkassen tragen dann auch die Kosten für eine Begleitperson. Das Gleiche gilt, wenn eine Begleitperson etwa aus medizinischen Gründen unabdingbar ist – etwa weil der Behandlungserfolg der Kur nicht gewährleistet ist, da das Kind Heimweh hat.
Quellen:
allergikus 3/2019
allergikus