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Diabetes

Mit dem Begriff Diabetes bzw. Diabetes mellitus bezeichnet man eine Erkrankung des Stoffwechsels, die chronisch verläuft und deren Kennzeichen erhöhte Blutzuckerwerte sind. Diesen liegt eine Störung oder ein Wegfall der Insulinproduktion oder eine Insulinresistenz zugrunde.

Diabetes Mellitus
© iStock - PixelsEffect

Warum eine Reha bei Diabetes sinnvoll ist

Wenn eine Reha notwendig wird, denken viele Menschen an Unfälle, akut lebensbedrohliche Erkrankungen wie Herzinfarkt oder Krebs oder vielleicht auch an orthopädische Krankheiten wie Bandscheibenvorfälle. Doch eine Rehabilitation macht auch für Menschen mit Diabetes Sinn: Denn als chronische Erkrankung, die gerade in der Therapie viel Selbstmanagement erfordert, kann es bei Diabetes immer wieder Phasen geben, in denen eine Neuausrichtung der Therapie oder das Auffrischen des eigenen Wissens notwendig wird.

„Reha vor Rente“: Teilhabe für chronisch Kranke erhalten

Eine Reha-Maßnahme bietet hierfür die richtigen Bedingungen: Sie wird beispielsweise nach der Erstdiagnose angeboten, vor allem für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern, bei Folgeerkrankungen wie dem diabetischen Fußsyndrom, Komplikationen wie immer wieder auftretenden Hypoglykämien und starken psychischen Belastungen oder auch, um bei einem dauerhaft schlecht eingestellten Stoffwechsel oder bei einer neuen Therapieform das Wissen über den Diabetes aufzufrischen. Bei einem Typ-2-Diabetes wird zudem speziell auf Fragen zur gesunden Lebensführung eingegangen – die richtige Ernährung sowie Bewegung und Sport.

Trägerin von Rehabilitationen ist in vielen Fällen die gesetzliche Rentenversicherung, manchmal auch die Krankenversicherung. Der Deutschen Rentenversicherung ist nach dem Leitspruch „Reha vor Rente“ daran gelegen, dass auch chronisch kranke Menschen nicht arbeitsunfähig werden und an einem normalen Alltags- und Berufsleben teilhaben können. Daher sind neben Therapieangeboten und psychologischer Unterstützung auch sozialrechtliche Aspekte Teil einer Rehabilitation bei Diabetes.

Wunsch- und Wahlrecht: Wichtig für individuelle Auswahl

Da die Voraussetzungen und Hintergründe sehr individuell sind, sind auch die jeweiligen Reha-Maßnahmen auf den einzelnen Patienten zugeschnitten. Die Dauer liegt nach Angaben des Diabetes Ratgebers meist bei drei Wochen, sie kann sowohl ambulant und wohnortnah, als auch stationär in speziellen Kliniken, die oft landschaftlich sehr reizvoll gelegen sind, absolviert werden.

Wegen der verschiedenen Möglichkeiten einzelner Einrichtungen sowie der individuellen Voraussetzungen der Patienten – beispielsweise eine Ortsgebundenheit wegen Kinderbetreuung – ist es für viele Patienten wichtig zu wissen, dass sie bei der Auswahl der Klinik ein Wunsch- und Wahlrecht haben, wie es das Sozialgesetzbuch IX in § 9, Absatz 1, Satz 1 festhält: „Bei der Entscheidung über die Leistungen und bei der Ausführung der Leistungen zur Teilhabe wird berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten entsprochen.“ Man kann also einerseits seine Wunschklinik im Antrag angeben – andererseits hat man die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen, falls diesem Wunsch dann von Seiten der Träger doch nicht entsprochen wird.

Damit es gar nicht erst soweit kommt, sollte man seine Auswahl bereits im Antrag gut begründen – Wohnortnähe oder bestimmte Leistungen, die eine Klinik bereithält, sind beispielsweise Gründe, die angegeben werden können. Einen Überblick über geeignete Einrichtungen gibt es im Netz auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Diabetes Gesellschaft.

Informationen rund um Fragen zur Antragstellung gibt es zudem bei den Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation, so die Deutsche Rentenversicherung: Diese „unterstützen ratsuchende Bürgerinnen und Bürger in allen trägerübergreifenden Fragen der Rehabilitation. Sie klären Anliegen, nehmen Anträge auf und ermitteln den zuständigen Reha-Träger. Als zusätzliche Anlaufstellen sollen sie vor allem behinderten Menschen das Leben leichter machen“, heißt es weiter.

Quelle: Befund Diabetes 4/2016

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