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Brustkrebs

Unter dem Begriff Brustkrebs, auch Mammakarzinom (lat. Mamma = Brust) genannt, versteht man bösartige Tumoren (Geschwulsterkrankungen) der Brustdrüse.

Brustkrebs
© iStock - praetorianphoto

Rehabilitation nach Brustkrebs

Erfahrungsberichte

Professionelle Betreuung wird in onkologischen Fachkliniken gewährleistet

Während der Rehabilitation kann gezielt auf die Bedürfnisse der Patientin eingegangen werden. Damit eine bestmögliche Behandlung gewährleistet werden kann, ist es entscheidend die passende Klinik zu finden. Prof. Dr. Oliver Rick, Bad Wildungen, erklärt im Interview, worauf es bei der Auswahl ankommt.

Wann ist eine Rehabilitation bei Brustkrebspatientinnen empfehlenswert?

Wir empfehlen eine Rehabilitation immer dann, wenn die Therapie komplett abgeschlossen ist, d. h. nach einer Operation, Chemotherapie oder Bestrahlung. Sodass im Anschluss an die Behandlung entweder eine Anschlussrehabilitation (AHB) oder ein stationäres Leistungen zur Rehabilitation angeschlossen werden kann. Die AHB findet zwei Wochen nach der Therapie statt, die Leistungen zur Rehabilitation beginnen erst nach einem längeren Zeitraum. I. d. R. findet die Rehabilitation über einen Zeitraum von drei Wochen statt und kann je nach Bedarf auch noch mal verlängert werden.

Kann sich die Patientin für die Rehabilitation entscheiden oder entscheidet das allein der Arzt?

Patientinnen, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, haben ein Anrecht auf die AHB. Der Arzt spricht seine Empfehlung aus, aber die Entscheidung für eine AHB liegt natürlich ganz allein bei der Patientin. Generell entscheiden sich die meisten Brustkrebspatientinnen für eine AHB, aufgrund der Folgestörungen, die mit einer Brustkrebstherapie einhergehen.

Gibt es Rehabilitation auch für Angehörige?

Das gibt es nicht. Allerdings ist es möglich, dass Angehörige als Begleitperson auch mit aufgenommen werden in die Klinik, wenn die Patientin die Rehabilitation beginnt. Dies erfolgt dann in Absprache mit der Klinik und die Begleitpersonen tragen die Kosten i. d. R. selbst.

Welche Angebote gibt es für die Patientin?

Die Angebote in den Brustkrebskliniken richten sich nach dem funktionellen Defizit, das die Patientin hat. Nach der Operation, der Chemotherapie oder Bestrahlung kann es zu einem Lymphödem oder Einschränkungen im Schulter-Arm-Bereich kommen. Diese Beeinträchtigungen werden in der Rehabilitation u. a. mittels einer manuellen Lymphdrainage behandelt. Häufig fühlen sich die Patientinnen auch erschöpft und nicht so leistungsfähig. Deswegen gibt es in der Rehabilitation ein umfassendes Sport- und Bewegungsangebot. Der psychischen Belastung wird ebenfalls umfassend Raum gegeben. Diesen Themen widmen sich speziell ausgebildete Psychoonkologen. Auch gegen die Polyneuropathie, die Konzentration- und Gedächtnisstörung, gegen Schlafstörungen oder Ängste bzw. niedergeschlagene Stimmungslage kann etwas getan werden.

An wen kann sich die Betroffene wenden, um Unterstützung bei der Beantragung zu erhalten?

Zunächst sollten sie sich an die behandelnden Ärzte vor Ort wenden. Die Kliniken verfügen über Mitarbeiter des Sozialdienstes, die die Betroffenen bei der Beantragung der Maßnahmen unterstützen.

Kann sich die Patientin die Klinik und den Zeitraum für die Rehabilitation aussuchen?

Nur bedingt. Die AHB muss zeitnah nach Ende der Akutbehandlung beginnen. Die stationäre Nachsorge kann auch später erfolgen bzw. ein Jahr nach AHB. Eine erneute Rehabilitation kann immer wieder nach erneuter Tumortherapie oder bei schwerwiegenden Langzeitfolgen beantragt werden. Im Grunde besteht ein Wunsch- und Wahlrecht des Patienten, welches aber durch den Kostenträger eingeschränkt werden kann. Dies ist z. B. der Fall, wenn die gewünschte Klinik keine Zulassung hat bzw. ungeeignet ist oder die Entfernung zu weit ist.

Ist eine Rehabilitation auch im Ausland möglich?

Nein, da die Kostenträger im Ausland keine Vertragskliniken haben und es dafür auch keinen Bedarf gibt.

Wie hoch sind die Kosten für eine Reha?

Die Kosten werden von den Kostenträgern übernommen, ausgenommen ist der Eigenanteil von 14 Tagen Krankenhausaufenthalt pro Jahr, zu dem jeder Patient einen Eigenanteil von 10 Euro pro Tag zuzahlen muss.

Quelle: Leben? Leben! 3/2013

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