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Glioblastom

Zu den Hirntumoren zählen sowohl die gutartigen als auch die bösartigen Tumore die vom Gehirngewebe ausgehen, zu letzteren gehört auch das Glioblastom. Ein Glioblastom ist eine Zellneubildung, die sich aus der Glia (dem Stützgewebe des Gehirns) entwickelt.

Glioblastom
© iStock - mustafagull

Rehabilitation bei Patienten mit Glioblastom

Eine Rehabilitation ist für Menschen mit Hirntumor ein fester Bestandteil in ihrer Behandlung. Hierbei können zwei Bereiche unterschieden werden: Zum einen gibt es die sog. neuroonkologische Rehabilitation, die sich mit den körperlichen Folgen und Funktionsausfällen befasst. Bei der neuropsychologischen Rehabilitation geht es indes um Störungen des Denkens und um psychologische Beeinträchtigungen durch die Erkrankung, heißt es im Fachbuch Neuroonkologie. Wichtig sei es daher, dass der psychologische Anteil in der Rehabilitation verankert ist und von den Kliniken entsprechend angeboten wird.

Wie die Deutsche Hirntumorhilfe im Gespräch mit dem Neurologen Dr. Thomas Brand berichtet, treten die meisten Patienten die neuroonkologische Rehabilitation an, wenn sie operiert wurden, die Strahlentherapie abgeschlossen ist, aber sie noch eine Chemotherapie erhalten. Eine sog. Anschlussrehabilitation (AHB) schließt sich indes i. d. R. zeitnah an den Krankenhausaufenthalt an.

Individuelle Therapie in der Rehabilitation richtet sich nach Funktionsstörungen

Typische Funktionsstörungen von Menschen mit Hirntumor, die auch in der Reha behandelt werden, sind beispielsweise Lähmungen, Gleichgewichtsstörungen, Störungen der Feinmotorik, Störungen der Sprache oder Beeinträchtigungen der geistigen Leistungen – je nachdem, welche Symptome beim Patienten vordergründig sind, ist es auch die Ausrichtung der Behandlung. In einer neuroonkologischen Rehaeinrichtung arbeiten neben Medizinern beispielsweise Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Neuropsychologen. Die Therapie wird individuell am Patienten ausgerichtet.

Eine neuroonkologische Rehabilitation dauert zwischen drei und fünf Wochen und kann stationär durchgeführt werden. In diesem Fall hält man sich dauerhaft in der Rehabilitationsklinik auf. Sog. Tageskliniken arbeiten „ganztätig ambulant“, so Dr. Brand: Man bleibt weiterhin zu Hause wohnen und sucht täglich die Klinik auf, in der man tagsüber intensiv behandelt wird. Dabei, so gibt Dr. Brand zu bedenken, können die täglichen Fahrtwege zur Klinik problematisch sein, da Menschen mit einem Hirntumor häufig nur eine eingeschränkte Fahrtauglichkeit aufweisen.

Wunsch- und Wahlrecht bei der Auswahl der Rehaklinik

Wer sich für eine Rehaklinik entscheidet, sollte also diese Faktoren sowie das Leistungsspektrum der Einrichtung beachten. Wichtig zu wissen ist: Patienten haben bei der Auswahl der Rehaklinik ein Wunsch- und Wahlrecht. So heißt es in § 9 SGB IX Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten: „Bei der Entscheidung über die Leistungen und bei der Ausführung der Leistungen zur Teilhabe wird berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten entsprochen. Dabei wird auch auf die persönliche Lebenssituation, das Alter, das Geschlecht, die Familie sowie die religiösen und weltanschaulichen Bedürfnisse der Leistungsberechtigten Rücksicht genommen.“

Quelle: Befund Krebs 3/2017

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