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Nahrungsmittel-
unverträglichkeiten

Treten nach dem Verzehr bestimmter Nahrungsmittel immer wieder Beschwerden wie Durchfall, Blähungen, Übelkeit und Erbrechen oder Hautausschlag, Atemprobleme oder Kopfschmerzen auf, liegt der Verdacht auf eine Nahrungsmittelunverträglichkeit nahe.

Nahrungsmittelunverträglichkeiten
© iStock - Milos Dimic

Reisen mit Nahrungsmittelallergien und -unverträglichkeiten

Wer von einer Nahrungsmittelallergie oder -unverträglichkeit betroffen ist und eine Reise antreten möchte, muss einiges beachten: auf der Reise selbst als auch am Zielort. Eine gute Planung ist das A und O, um im Urlaub ausgewogen und genussvoll essen zu können und Beschwerden vorzubeugen. Dann müssen Menschen mit einer Nahrungsmittelallergie oder -unverträglichkeit auch auf Reisen in ferne Länder nicht verzichten.

Die Reiseplanung sollte damit beginnen, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen, die die Kosten übernimmt, falls unterwegs ein Arztbesuch notwendig ist. Die gesetzlichen Kassen erstatten unter Umständen nicht alle Kosten für ärztliche Behandlungen.

Sich mit den Gewohnheiten des bereisten Landes vertraut machen

Unabhängig davon, welches Land als Urlaubsziel ausgewählt wird, ist für Menschen mit Nahrungsmittelallergien oder -unverträglichkeiten eine Unterkunft sinnvoll, in der sie bei Bedarf selbst kochen können. Sollten Betroffene einen Hotelaufenthalt bevorzugen, sollten sie sich vor der Buchung erkundigen, ob das ausgewählte Hotel auf die eigenen Bedürfnisse eingehen kann, ob es z. B. gluten- oder laktosefreies Essen anbietet. Daneben sollten sich Betroffene mit der Küche des Landes vertraut machen, in das sie reisen wollen. Auf diese Weise erfahren sie schnell, welche Speisen für sie gut verträglich sind und welche eher nicht. Es gibt Länder, in denen die landestypische Kost bei bestimmten Nahrungsmittelunverträglichkeiten günstig ist. In asiatischen Ländern beispielsweise wird auf Milch und Milchprodukte beim Kochen weitgehend verzichtet, da rund drei Viertel der Menschen dort laktoseintolerant sind.

Wichtig: Übersetzungen

In jedem Fall gehört bei einer Nahrungsmittelallergie oder -unverträglichkeit stets eine Karte ins Gepäck, auf der in der Sprache des jeweiligen Landes aufgeführt ist, welche Nahrungsmittel nicht vertragen werden. Diese lässt sich bei Bedarf im Restaurant vorzeigen und mithilfe der Servicekraft ein gut bekömmliches Gericht wählen. Sinnvoll ist es zudem, eine Übersetzungs-App auf dem Smartphone zu installieren. Mit ihrer Hilfe können nicht nur im Restaurant Speisen gewählt werden, die unproblematisch sind, sondern auch im Supermarkt oder auf dem Markt Nahrungsmittel gefunden werden, die z. B. laktose- oder glutenfrei sind.

Flugreisen und Medikamente

Auf Flugreisen zu weiter entfernten Zielen gibt es in der Regel etwas zu essen. Menschen mit Nahrungsmittelallergien und -unverträglichkeiten sollten ein paar Tage vor Reiseantritt bei der Fluggesellschaft anrufen und nachfragen, ob diese z. B. gluten- oder laktosefreies Essen anbietet und ob dies für den jeweiligen Flug vorbestellt werden kann. Es ist notwendig, vor Reiseantritt Medikamente in ausreichender Menge zu besorgen, die für den Urlaub benötigt werden. So sollten Menschen mit Laktoseintoleranz Tabletten mit dem milchzuckeraufspaltenden Enzym Laktase in den Koffer packen, um bei Bedarf auch Speisen zu sich nehmen zu können, die mehr Laktose enthalten, als normalerweise vertragen wird. Allerdings ist es sinnvoll, zuvor auszuprobieren, wie gut Laktasetabletten individuell wirken.

Weiterhin gehören einige gut verträgliche Nahrungsmittel ins Reisegepäck, z. B. energiereiche Riegel oder selbst gebackene Kekse. Auch bei Tagestrips am Urlaubsort gehören solche Nahrungsmittel immer in den Rucksack oder die Tasche, um bei Bedarf den größten Hunger stillen zu können, ohne dass Beschwerden auftreten.

Quelle: allergikus 4/2018

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