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Multiple Sklerose

Multiple Sklerose (MS) ist eine Erkrankung des Zentralnervensystems. Das Zentralnervensystem (ZNS) des Menschen ist für die Koordination von Bewegungsabläufen und die Integration von äußerlichen und innerlichen Reizen zuständig.

Multiple Sklerose
© iStock - Stadtratte

Studieren mit MS

Auch mit Multipler Sklerose ist es selbstverständlich möglich zu studieren. Allerdings sollten junge Betroffene sich überlegen, welches Studienfach sie wählen, um auch bei fortschreitender Erkrankung später in dem Beruf tätig sein zu können, den sie sich bei der Studienwahl vorgestellt haben. So könnte z. B. ein Lehramtsstudium mit dem Fach Sport unter Umständen im Laufe des Studiums ungünstig sein, sollte die MS zu Bewegungseinschränkungen führen.

Bei der Wahl des Studienortes gilt es für junge Menschen mit MS ebenfalls einiges zu beachten, vor allem wenn bereits Bewegungseinschränkungen vorliegen. In diesen Fällen sollten sie sich den Campus vor Aufnahme des Studiums genau anschauen. Sind die Hörsäle und Seminarräume barrierefrei zugänglich? Kann auch die Bibliothek mit dem Rollstuhl befahren werden? Gibt es günstige barrierefreie Wohnmöglichkeiten, möglichst in Uninähe? An jeder Uni gibt es Berater für Studierende mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen. Dahin können sich junge Menschen mit MS wenden, um sich diese und weitere Fragen klären.

Studienfach und Zulassung

Mit der Diagnose MS ist es – abhängig von den vorliegenden Beeinträchtigungen – möglich, fast alles zu studieren. Junge Menschen mit MS sollten sich genau überlegen, ob sie den Anstrengungen des späteren Berufs gewachsen sind. MS mit ihren Begleiterscheinungen wie Fatigue kann ein Studium unter Umständen erschweren, ggf. unmöglich machen. Aus diesem Grund sollten sich junge Menschen mit MS gut über das von ihnen gewählte Studienfach und die damit verbundenen Anforderungen informieren und sich unter Abwägung aller Vor- und Nachteile entscheiden.

Für die Studiengänge, für die eine Zulassungsbeschränkung vorliegt (z. B. Psychologie, Medizin), können junge Menschen mit MS bei der Studienvergabe durch die Stiftung für Hochschulzulassung einen Härtefallantrag auf sofortige Zulassung zum Studium stellen. Allerdings ist MS allein noch kein Grund für die Bewilligung des Antrags. Betroffene müssen darlegen und mit Nachweisen belegen, warum die Wartezeit auf einen Studienplatz eine unzumutbare Härte für sie wäre.

Wohnung am Studienort

Die Wohnungssuche sollten Studierende mit MS möglichst rasch aufnehmen, sobald sie wissen, wo sie studieren werden, insbesondere wenn das Zimmer/die Wohnung besondere Ansprüche erfüllen, z. B. barrierefrei sein muss. Viele Studentenwohnheime bieten Zimmer für Menschen mit Behinderungen an. Für diese Zimmer heißt es jedoch, sich frühzeitig zu bewerben. Am besten ist es, schnellstmöglich beim jeweiligen Studentenwerk anzurufen und zu fragen, wie die Zimmervergabe für Studierende mit Behinderungen erfolgt, ob diese z. B. schneller ein Zimmer erhalten als ihre Kommilitonen oder ob es für barrierefreie Zimmer eine Warteliste gibt.

Studienfinanzierung

Wie alle anderen Studierenden können auch junge Menschen mit MS Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen. BAföG wird jedoch auf Antrag gewährt, wenn das Einkommen der Eltern unter einer bestimmten Grenze liegt und die Studierenden kein eigenes Vermögen haben, das sie für den Lebensunterhalt fürs Studium einsetzen können. Die Höhe des Geldbetrags bemisst sich nach dem Einkommen der Eltern. Mehrkosten, die aufgrund einer chronischen Erkrankung wie MS anfallen, werden vom BAföG nicht berücksichtigt.

Sollten solche Mehrkosten anfallen, die von den Krankenkassen nicht bezahlt werden, können Studierende beim Jobcenter des zuständigen Arbeitsamts die Übernahme dieser Kosten beantragen. Grundlage dafür ist das Sozialgesetzbuch, Band II (SGB II). Daneben können Studierende, die etwa technische Hilfsmittel benötigen, um das Studium zu absolvieren, diese jedoch nicht bezahlen können, einen Antrag auf Kostenübernahme über die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nach dem SGB VII beim Sozialhilfeträger stellen. Sollten Pflege und Assistenz für die Durchführung des Studiums notwendig sein, ist die Pflegeversicherung der richtige Ansprechpartner.

Das Studium

Selbstverständlich müssen Studierende mit MS die gleichen Studienanforderungen erfüllen wie ihre Kommilitonen. Allerdings können sie bei Vorliegen einer Schwerbehinderung oder einem ärztlichen Attest und einer begründeten Darlegung, warum diese nötig sind, Nachteilsausgleiche geltend machen. Beispielsweise können sie auf Antrag mehr Zeit für Prüfungsleistungen erhalten oder die Prüfungen in Teilen ablegen, sollte eine einzige Prüfung aufgrund der gesundheitlichen Einschränkungen nicht möglich sein. Wichtig ist es, für die Gewährung von Nachteilsausgleichen rechtzeitig den jeweiligen Prüfer und das Prüfungsamt zu kontaktieren, denn Nachteilsausgleiche werden individuell festgelegt. Ein Antrag auf einen Nachteilsausgleich sollte immer schriftlich gestellt werden.

Für den Fall, dass es während des Studiums zu einem MS-Schub kommt, der das Studieren zeitweise unmöglich macht, gibt es die Möglichkeit, auf Antrag ein Urlaubssemester einzulegen. Sollten die Beschwerden länger als ein Semester anhalten, ist es sinnvoll, sich mit der Universität in Verbindung zu setzen, ob noch ein weiteres Urlaubssemester infrage kommt.

Auslandssemester

Ein Auslandssemester einzulegen, ist in vielen Studiengängen mittlerweile üblich und verbessert die Berufschancen. Auch Studierende mit MS können ein Auslandssemester beantragen. Allerdings bedarf es einiger Vorbereitung, z. B. muss gewährleistet sein, dass auch im Ausland die MS-Therapie fortgeführt werden kann und die medizinische Betreuung gesichert ist. Aus diesem Grund sollten Studierende mit MS ein Auslandssemester wenigstens ein Jahr im Voraus planen, insbesondere wenn am Studienort im Ausland besondere Bedingungen (z. B. barrierefreier Zugang zur Universität) vorliegen müssen. Die Finanzierung läuft auch im Ausland über (Auslands-)BAföG, unter Umständen können auch Leistungen der Eingliederungshilfe mit der Begründung geltend gemacht werden, dass ein Auslandssemester die beruflichen Aussichten erhöht.

Quelle: Befund MS 1/2019

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