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Gebärmutterhalskrebs

Gebärmutterhalskrebs sind bösartige Neubildungen, die aus Zellen des Gebärmutterhalses entstehen. Der Gebärmutterhals (Zervix uteri) ist der untere Teil der Gebärmutter (Uterus). Er verbindet den Gebärmutterkörper mit der Scheide.

Gebärmutterhalskrebs
© iStock - magicmine

Welche Therapie ist die beste für mich?

Operation, Chemotherapie, Antihormontherapie, Bestrahlung, Immuntherapie … – zur Behandlung einer Krebserkrankung stehen zahlreiche Therapiemethoden zur Verfügung. In Abhängigkeit von Art und Schwere der Erkrankung erhalten Patientinnen von der behandelnden Klinik einen individuellen Therapieplan.

„Dieser Therapieplan wird in der Regel vom Tumorboard festgelegt. Hier sind neben dem behandelnden Arzt Kollegen aus weiteren Fachrichtungen anwesend, die das Vorgehen gemeinsam beraten“, erklärt Dr. Susanne Weg-Remers, Leiterin des Krebsinformationsdienstes (KID). Doch nicht nur die Mediziner entscheiden über den Ablauf der Therapie, Patientinnen haben ein Mitspracherecht. „Die Onkologen möchten auch, dass die Betroffenen die Entscheidung mittragen“, verdeutlich sie. Wer dieses Mitspracherecht nutzt, muss keine Angst vor Nachteilen im weiteren Verlauf der Behandlung haben.

Im Zweifel zweite Meinung einholen

Patientinnen sollten sich deshalb vor der Therapie von ihrem Arzt die Dauer, den genauen Ablauf sowie mögliche Nebenwirkungen und Beschwerden, die im Laufe der Behandlung auftreten können, genau erklären lassen. „Kommen bei den Betroffenen Zweifel auf, sollten sie keine Scheu haben, diese auch anzusprechen“, betont Dr. Weg-Remers. Kann der behandelnde Mediziner die Zweifel nicht zerstreuen, können sich die Erkrankten eine zweite Meinung bei einem anderen Arzt einholen.

„Für viele Patientinnen ist in dieser Situation eine ärztliche Zweitmeinung hilfreich. Sicherheitshalber sollte sie sich bei der Krankenkasse informieren, ob die Kosten dafür übernommen werden. In der Regel ist dies kein Problem“, erklärt die Expertin. Wichtig ist, dass Betroffene alle vorliegenden Befunde zum Arztgespräch mitbringen, da bereits durchgeführte Untersuchungen kein zweites Mal von den Kassen bezahlt werden.

Nicht immer decken sich die Therapieempfehlungen der beiden Ärzte. Dr. Weg-Remers weiß: „Dann beginnt häufig die Suche nach der dritten oder vierten Meinung.“ Ihre Empfehlung: „Die Patientinnen sollten in so einem Fall die beiden Ärzte zusammenbringen, damit diese sich austauschen und mögliche Abweichungen erklären können.“ Bringt auch dies Patientinnen keine Klarheit, können Beratungsstellen, wie etwa der Krebsinformationsdienst oder das Infonetz Krebs, weiterhelfen.

Die vom Arzt empfohlene Therapie orientiert sich grundsätzlich an der Tumorart und der individuellen Erkrankungssituation. „Die Ärzte werden sehr klare Behandlungsempfehlungen aussprechen, wenn sie davon ausgehen, dass mit dieser Behandlung eine Heilung gewährleistet werden kann, die vorgeschlagene Therapie für das Überleben also entscheidend ist. Ein Beispiel hierfür ist eine Operation bei örtlich begrenztem Brustkrebs“, erklärt Dr. Weg-Remers.

Im Rahmen der multimodalen Behandlungskonzepte (Kombination von Behandlungen) gibt es darüber hinaus auch einzelne Therapien im Gesamtplan, die z. B. das Rückfallrisiko senken sollen, wie dies in bestimmten Erkrankungssituationen beispielsweise für eine Antihormontherapie gilt. In diesen Fällen lohnt es sich unter Umständen, den Nutzen dieser Therapien mit dem Arzt zu diskutieren und gegen die potenziellen Nebenwirkungen abzuwägen.

Neben einer kurativen, also auf Heilung ausgerichteten, Therapie ist in anderen Fällen unter Umständen nur eine Linderung der Beschwerden möglich (palliative Behandlung). „Dann ist es oft eine individuelle Entscheidung der Patientinnen, ob sie eine weitere Therapie wünschen“, erklärt die KID-Leiterin.

Auf der Suche nach Antworten auf die vielen Fragen zur Therapie suchen Erkrankte häufig im Internet nach Informationen. Die Informationen zum Thema Krebs sind hier zahlreich vorhanden und leicht zugänglich. Wichtig ist, dass Betroffenen seriöse Informationen herausfiltern können. Dabei helfen ihnen Gütesiegel, die die Anbieter von Internetseiten und deren Prozessqualität überprüfen. „Hierbei wird überprüft, wie transparent die Anbieter arbeiten, ob sie etwa die Autoren der Texte und ihre Qualifikation nennen“, sagt Dr. Weg-Remers. Auch die Aktualität der Inhalte und die Nennung der für die Erstellung des Textes verwendeten Quellen können ein Hinweis auf die Qualität einer Internetseite sein. Diese Kriterien können Betroffene beim Surfen auch selbst anwenden, um die Verlässlichkeit des Informationsanbieters zu prüfen.

Quelle: Leben? Leben! 2/2019

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