Ein Schlaganfall zählt nicht zu den chronischen Erkrankungen, kann aber langfristig Folgeschäden und -erkrankungen nach sich ziehen. Deshalb wird nach der Akuttherapie eines Schlaganfalls direkt mit der Rehabilitation begonnen, um diese zu vermeiden oder zu verbessern.
Ein Schlaganfall zählt nicht zu den chronischen Erkrankungen, kann aber langfristig Folgeschäden und -erkrankungen nach sich ziehen. Deshalb wird nach der Akuttherapie eines Schlaganfalls – möglichst noch im Krankenhaus – direkt mit der Rehabilitation begonnen, um diese zu vermeiden oder zu verbessern.
Bei der Rehabilitation ermöglicht die Gesetzgebung ein sogenanntes Wunsch- und Wahlrecht der Patienten. Berechtigten Wünschen, zum Beispiel bezüglich der Art der Rehabilitation – stationär oder ambulant – oder bezüglich der Art und Ausrichtung der Klinik, müssen die Leistungsträger stattgeben oder begründet ablehnen.
Folgeerkrankungen eines Schlaganfalls können verschiedene Formen und Ausprägungen annehmen, da auch verschiedene Bereiche im Gehirn betroffen sein können: häufig können Störungen der Motorik, des Sprechens und des Sehens auftreten. Während erstere in der Rehabilitation in der Regel durch Physiotherapie behandelt werden, stehen zum Beispiel für Sprechstörungen Logopäden zur Verfügung. Sollten die Störungen nicht oder nicht ausreichend behoben werden können, können Betroffene Hilfsmittel wie beispielsweise Geh- bzw. Greifhilfen, Rollstühle oder Kommunikationshilfen erhalten.