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Vorsorgeuntersuchungen

Unter Vorsorgeuntersuchungen versteht man in der Medizin eine Maßnahme zur Vorbeugung von Erkrankungen. Die Kosten der Vorsorgeuntersuchungen werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen.

Vorsorgeuntersuchungen
© iStock - Stadtratte

Digitale Medizin: Elektronische Gesundheitskarte, Telemedizin und Gesundheitsapps

Mithilfe der Digitalisierung soll die medizinische Versorgung verbessert werden. Dabei geht es in erster Linie darum, die Daten der Versicherten mithilfe moderner Technologien zwischen Arzt und Patientin sowie zwischen Medizinern unterschiedlicher Fachrichtungen schnell und unkompliziert auszutauschen.

Elektronische Gesundheitskarte

Auf der elektronischen Gesundheitskarte werden Informationen über Patientinnen und ihre Erkrankungen gespeichert. Seit 2015 werden auf der Karte wesentliche Angaben wie Name, Adresse und Versichertennummer hinterlegt. Darüber hinaus können auf der Karte auch freiwillig weitere Daten gesammelt werden. Dazu gehören das Notfalldatenmanagement, der eMedikationsplan und die elektronische Patientenakte.

Beim Notfalldatenmanagement werden alle Informationen, die im Notfall für einen behandelnden Arzt wichtig sein könnten, auf der Karte gespeichert. Dazu gehören z. B. bisherige Diagnosen und die Einnahme von Medikamenten. Diesen Daten werden erst auf Wunsch der Patientin durch einen Arzt (z. B. Hausarzt) auf der Gesundheitskarte gespeichert.

Darüber hinaus kann auch der Medikationsplan auf der Karte hinterlegt werden – ebenfalls nur auf Wunsch der Patientin. Hier werden alle Arzneimittel aufgeführt, die die Patientin derzeit einnimmt, aber auch alle, die sie bereits eingenommen hat. Auch Unverträglichkeiten und Allergien können hier erfasst werden. So hat der behandelnde (Fach-)Arzt immer zugriff auf die aktuelle Medikation und kann diese beim Verschreiben weiterer Medikamente berücksichtigen.

In der elektronischen Patientenakte werden Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte sowie Impfungen gespeichert. Patientinnen und Ärzte können auf diese Akte zugreifen. Dabei entscheidet die Patientin selbst, welcher Mediziner Zugriff auf die Daten hat. Zudem kann sie die Daten in der Akte selbst bearbeiten und z. B. auch Inhalte löschen. Der Arzt kann nur gemeinsam mit der Patientin auf die Daten zugreifen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass die Patientin dem Arzt eine Zugriffsberechtigung erteilt, sodass dieser auch Details ergänzen kann, z. B. nach einer Behandlung. Ab Januar 2021 müssen Krankenversicherungen den Versicherten eine elektronische Patientenakte anbieten.

Telemedizin

Die Telemedizin bietet zahlreiche Möglichkeiten, die von Arzt und Patientin genutzt werden können. Dazu gehört z. B. die Videosprechstunde, aber auch die Überwachung medizinscher Daten durch den Arzt.

So haben Mediziner seit rund vier Jahren die Möglichkeit, Patientinnen mit Herzerkrankungen zu überwachen, denen ein Defibrillator oder CRT-System implantiert wurde. Sie können so aus der Ferne kontrollieren, ob die Geräte noch funktionieren.

Ärzte können mithilfe der Telemedizin außerdem Kontakt mit Kollegen aufnehmen, um Röntgen- und CT-Aufnahmen gemeinsam zu besprechen und zu beurteilen. Dies soll den schnellen Austausch zwischen den Ärzten erleichtern.

Darüber hinaus kann der Arzt mithilfe einer Videokonferenz Kontakt mit Patientinnen aufnehmen. Dies kann dann sinnvoll sein, wenn es sich dabei z. B. um einen Spezialisten handelt, zu dem Erkrankte einen langen Anfahrtsweg in Kauf nehmen müssten. So wird vor allem Patientinnen in ländlichen Regionen der Zugang zu Expertenwissen erleichtert. Aber auch Hausärzte können ihre Sprechstunde als Videosprechstunde anbieten. Sie haben so die Möglichkeit, auf diesem Wege mit ihren Patientinnen Therapien zu besprechen, sie zu beraten, zu unterstützen oder etwa den Heilungsprozess nach einer Operation zu begutachten. Auch Psychotherapeuten dürfen eine Videosprechstunde abhalten.

Gesundheitsapps

Seit diesem Jahr gibt es die Möglichkeit, dass Patientinnen von ihrem Arzt eine medizinische App verschrieben bekommen und die Krankenkasse dafür die Kosten übernimmt. Erkrankte können so z. B. ihre Blutzuckerwerte überwachen.

Die Kosten für eine Gesundheitsapp werden nur übernommen, wenn sie als Medizinprodukt zugelassen ist, eine begründete Diagnose vorliegt und wenn sie von einem Arzt verschrieben wurde. Sie muss über ein CE-Kennzeichen verfügen. Zudem muss sie vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte auf Datensicherheit und -schutz sowie Funktionalität geprüft worden sein.

Quelle: Deutsches Magazin für Frauengesundheit 3 /2020

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